Hannes Damm
Ja, zu dieser habe ich auf jeden Fall zwei. Die würde ich jetzt auch gerne stellen. Frau Präsidentin! Herr Minister! In der Antwort auf die Frage 6c), ob alle Vorhabensträger über die Veränderungen der Kriterien informiert worden sind, lautet die Antwort in der Kleinen Anfrage: Nein, sie wurden informiert, sofern die Akte in die Hände des Bearbeiters gelangten. Das heißt, es gibt keine allgemein zugänglichen Informationen darüber, dass die Kriterien der Zielabweichungsverfahren für alle geändert wurden, nicht einmal sozusagen passiv zum Finden in proaktiver Suche auf der Website. Ich frage Sie daher: Ist es richtig, Investoren und Gemeinden, die viele Tausend Euro allein für Planungen, begonnene Arbeiten, Bebauungsplan, die in vielen Fällen auch ohne Entscheidung eines ZAVs vorangetrieben werden, in Unkenntnis darüber zu lassen, dass ihre Projekte unter den neuen Voraussetzungen vielleicht gar nicht mehr genehmigungsfähig sind, obwohl entsprechende Anträge bereits vor vielen Monaten und dann unter anderen als inzwischen geltenden Bedingungen, ohne dass sie es wissen, eingereicht worden sind?
