Hannes Damm
Also ich gehe jetzt davon aus, dass wir bei einer anderen Zahl sind. Aber ich werde den Minister einfach fragen, und zwar, in der Antwort zu den Windenergieanlagen, die uns seit gestern vorliegt, gibt die Landesregierung unter 1. eine Prognose auf Grundlage der Annahme, eine Windenergieanlage würde inklusive der nötigen Abstandsflächen, Zuwege et cetera pp. 13 Hektar beanspruchen. Das Landwirtschaftsministerium allerdings kommt so auf zukünftig 4.000 Windenergieanlagen für M-V statt der bisher verbreiteten 5.000 Anlagen. Bei einer konservativ geschätzten, zukünftigen durchschnittlichen Leistung von 5,6 MW pro Anlage lautet es aus der ebenfalls zitierten Studie des UBA – was da in der Kleinen Anfrage drin vorkommt, was auch dem entspricht, was aktuell im Schnitt genehmigt wird –, entsprechen diese 4.000 Anlagen einer Gesamtleistung von 22,4 Gigawatt. Zugleich schreiben Sie in Ihrer Antwort auf die Frage 3 als Wirtschaftsministerium, dass Sie keinen Grund zur Annahme haben, dass die Prognose der Verteilnetzbetreiber mit insgesamt höchstens 16 Gigawatt installierte Leistungen für M-V, realistisch 12 Gigawatt ausgebaut, im Jahr 45 unzutreffend seien, nicht unzutreffend seien. Sehen Sie hier also keinen Widerspruch zu Ihrer Antwort auf Frage 1, wo man von 4.000 Anlagen, also etwa 22 Gigawatt, ausgeht?
