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Hannes Damm

GRÜNE 13.12.2024 Sitzungen 8/95

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Herr Minister, die Gemeindeöffnungsklausel gemäß 245e Absatz 5 ermöglicht es den Kommunen, bis zum Erreichen der Flächenbeitragswerte selbst Flächen für die Windenergienutzung auszuweisen. Hierzu ist ein Zielabweichungsverfahren notwendig. Abweichend von Paragraf 6 Absatz 2 des Raumordnungsgesetzes soll dem Antrag stattgegeben werden, auch wenn dieser mit den Zielen der Raumordnung nicht vereinbar ist. In der Antwort auf die Kleine Anfrage stellen Sie fest, dass es keine entsprechenden Anträge gibt. An uns wurde allerdings herangetragen, dass es bei den Kommunen mehrere Interessenten gibt, die aber noch hadern und nicht proaktiv von der Regierung unterstützt werden beim Vorhaben. Deswegen frage ich Sie, ob und wie die Landesregierung die Gemeindeöffnungsklausel unterstützt oder in Zukunft unterstützen kann.

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