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Dr. Wolfgang Blank

13.12.2024 Sitzungen 8/95

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Antrag der CDU-Landtagsfraktion zur Neuauflage einer Richtlinie zur Förderung von Mitarbeiterwohnungen greift eine Herausforderung auf, die uns allen bewusst ist. Und insofern möchte ich mich zunächst mal den Glückwünschen und der Auszeichnung des alten Tourismusministers anschließen an die ausgezeichneten Orte. Und ich möchte auch hier als neuer, auch Tourismusminister mich ganz eindeutig zu der Branche bekennen. Die Tourismusbranche ist ein wichtiger Teil der regionalen Wirtschaft. Wir hatten diese Diskussionen ja auch durchaus in den Kammern. Welche Branche ist nun die schönste und die wichtigste? Ich glaube, wir sollten da gar nicht so viel jetzt auseinanderdividieren, sondern, wie ich das auch gestern sagte, das integriert betrachten. Ich glaube, das Gleiche trifft dann auch zu für das Thema „bezahlbarer Wohnraum“. Ein ganz wichtiges Thema und natürlich ein ganz besonders drängendes Thema an den Hotspots, wenn man an die Inseln denkt, ist das ein Engpass. Doch trotz, ich sage mal, des guten Willens des Antrages bin ich persönlich skeptisch, und ich sehe auch ein paar problematische Punkte, dass der Wohnraum auch in anderen Branchen eine Rolle spielt oder überall eine Rolle spielt, hatten wir ja auch gestern zumindest teilweise angesprochen. (Rainer Albrecht, SPD: So ist das.) Vielleicht noch mal ganz kurz zur Richtlinie: In der Tat, es wurden von 2020 bis 2023 168 Wohneinheiten mit einer Fläche von insgesamt 10.000 Quadratmetern geschaffen mit knapp 5 Millionen Euro Fördervolumen, besonders erfolgreich in Gemeinden wie Göhren, Göhren-Lebbin und Boltenhagen und, auch das muss man ja sagen, getragen durch eine sehr engagierte lokale Unternehmerschaft. Doch es ist auch angesprochen worden, und das müssen wir einfach anerkennen, die Rahmenbedingungen haben sich verändert. Steigende Baukosten, knappe Grundstücksverfügbarkeiten, begrenzte Refinanzierungsmöglichkeiten haben die Attraktivität der Projekte beeinträchtigt. Es ist genannt worden, es sind dann in 23 nur noch zwei Anträge bewilligt worden und, soweit ich weiß, auch etliche zurückgezogen worden. Eine nachhaltige Lösung dieses Mangels, dieses Problems liegt aber nicht alleine in Landesrichtlinien. Gerade in touristischen Schwerpunktgemeinden entscheiden die Kommunen mit ihren Satzungen und Vorgaben über die Rahmenbedingungen des Wohnungsmarktes. Vielerorts wird Wohnraum in Ferienwohnungen umgewandelt oder als Zweitwohnsitz genutzt, was den Druck auf den lokalen Markt erheblich verstärkt. Plattformen wie Airbnb – auf der einen Seite wollen wir mit der Digitalisierung in diese Geschäftsmodelle mit reingehen, auf der anderen Seite führen sie natürlich auch zu Auswirkungen – beschleunigen diese Entwicklung. Der daraus resultierende Verlust an Wohnraum trifft vor allem die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die den Tourismus vor Ort tragen. Und da dürfen die Kommunen nicht aus der Pflicht gelassen werden. Sie hätten Mittel, gegenzusteuern, mitzusteuern, ich will gar nicht das Wort „gegen“ so stark verwenden. Mit Satzungen könnten Sie die Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen strikter regulieren, verbindliche Quoten für Dauerwohnraum festlegen oder bei der Vergabe von Bauland auf soziale Kriterien achten. (Beifall Rainer Albrecht, SPD) Stattdessen zeigt sich, dass die Kommunen oft unzureichend von diesen Möglichkeiten Gebrauch machen, landesweit. Ein Antrag, der lediglich auf eine Novellierung der Landesrichtlinie oder auf ein neues Aufsetzen der Landesrichtlinie ansetzt, greift daher zu kurz, wenn er nicht die zentrale Rolle der Kommunen einbezieht. Insofern habe ich das wahrgenommen mit dem Thema Kommunalgipfel, das ist sicher eine gute Sache, sich darüber auszutauschen. Aber hier braucht es eine klare politische Prioritätensetzung mit den Punkten, die ich oben genannt hatte, um eine Balance zwischen den touristischen Interessen und den Bedürfnissen der lokalen Bevölkerung herzustellen. Die vorgeschlagene Neuauflage der Richtlinie würde das Grundproblem der fehlenden Marktattraktivität nicht lösen. Auch eine Erhöhung der maximalen Fördersumme würde hier nicht ausreichen, um die Refinanzierungsprobleme zu überwinden. Kommen wir nun auch noch kurz zum Änderungsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Hier geht es darum, nicht nur den Neubau, sondern den Umbau, den Ausbau oder die Sanierung von bestehenden Gebäuden zu fördern. Hier haben wir ein grundsätzliches Problem, weil es einen wesentlichen Eckpfeiler von Wirtschaftsförderung im Bereich investive Maßnahmen darstellt, dass eben nur neue Maßnahmen und nicht Maßnahmen, die einen Unternehmer und eine Unternehmerin – ich hätte das früher auch gerne gehabt, es war aber immer wieder die gleiche Vorgabe – sowieso durchführen muss. Ich glaube, das wäre eine Abkehr von Grundsätzen, die ich in der Form als großer Freund der Wirtschaft nicht sehen würde. Das werden wir mit einer Landesrichtlinie alleine, würden wir mit einer Landesrichtlinie alleine auch nicht hinbekommen. Wir empfehlen dem Landtag, den Antrag der CDU und den Änderungsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abzulehnen. Angesichts der derzeitigen Marktbedingungen und der eingeschränkten Wirkung von Zuschuss oder Darlehensprogramm wäre eine Wiederaufnahme der Förderung frühestens bei einer Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sinnvoll. Gleichzeitig müssen die Kommunen gestärkt und ermutigt werden, ihre …, aufgefordert werden, ihre satzungsrechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen. Nur so können wir verhindern, dass dringend benötigter Wohnraum dem Markt entzogen wird und der Tourismus seine wirtschaftliche Basis verliert. Lassen Sie uns realistische Wege und nachhaltige Wege gehen, die langfristig Wirkung zeigen und dabei sowohl Unternehmen als auch den Arbeitnehmern zugutekommen! – Danke für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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