Sabine Enseleit
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich bringe diesen Antrag heute in Vertretung für meinen Kollegen Herrn Waldmüller ein, dem ich von hier aus ganz herzlich gute Besserung wünschen möchte. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU) Unser Wirtschaftsminister hat erst in dieser Woche feierlich die Orte Altenkirchen, Demmin und Parchim als neue Tourismusorte in Mecklenburg-Vorpommern ausgezeichnet. Den Bürgermeistern der Gemeinden Basedow, Ivenack, Neukalen, Malchin, Stavenhagen und Teterow wurden zudem die Anerkennungsurkunden für die neue Tourismusregion Mecklenburgische Schweiz überreicht. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) An dieser Stelle möchte ich die Gelegenheit nutzen und den betroffenen Gemeinden und Städten meinen herzlichen Glückwunsch aussprechen. Diese Anerkennung ist sowohl ein Zeichen der bisherigen Leistung als auch eine Chance, die touristische Entwicklung weiter voranzutreiben. Die Bedeutung des Tourismus für Mecklenburg-Vorpommern ist unbestritten. Wie das Statistische Amt für den Zeitraum von Januar bis September 2024 berichtete, verzeichnete unser Land rund 6,5 Millionen Gästeankünfte, ein Plus von 3,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, und etwa 27,4 Millionen Übernachtungen. Diese Zahlen verdeutlichen, welch zentraler Wirtschaftsfaktor der Tourismus für unsere Region ist und wie stark die Nachfrage nach touristischen Angeboten wächst. Doch trotz dieses positiven Trends steht unsere Tourismuswirtschaft vor einer entscheidenden Herausforderung: der Fachkräftesicherung. In den Tourismusschwerpunktgemeinden, die besonders stark auf den Tourismus angewiesen sind, verschärft sich die Situation. Der Bedarf an qualifizierten Arbeitskräften wächst, während gleichzeitig der Mangel an bezahlbarem Wohnraum immer drängender wird. Hinzu kommt die Konkurrenz durch Ferienwohnungen, die den Wohnungsmarkt weiter verknappen, und die besonderen Platzprobleme, die viele dieser Regionen betreffen. Oftmals kann der Personalbedarf nicht durch lokale Anwohner gedeckt werden. Zuzug ist selten möglich, da der Wohnraum entweder zu teuer oder nicht in ausreichendem Maße vorhanden ist. Zudem sind die Pendelmöglichkeiten aufgrund der ländlichen Lage und der speziellen Arbeitszeiten in Hotels und Gastronomiebetrieben eingeschränkt. Vor diesem Hintergrund bringen wir heute einen Antrag ein, der gezielt auf die Förderung von Mitarbeiterwohnungen in den tourismusintensiven Regionen abzielt. Der Bau von Mitarbeiterwohnungen ist ein zentraler Baustein, um den Fachkräftemangel langfristig zu bekämpfen und gleichzeitig die wirtschaftliche Entwicklung unserer Region zu fördern. Unser Antrag verfolgt zwei wesentliche Ziele: Erstens fordern wir die Erarbeitung einer neuen Förderrichtlinie, die auf die aktuellen Herausforderungen reagiert. Die alte Richtlinie aus dem Jahr 2020 hat sich als nicht ausreichend erwiesen. Mit einem Fördersatz von nur 600 Euro pro Quadratmeter und maximal 500.000 Euro pro Projekt waren die Förderkonditionen angesichts der in den letzten Jahren drastisch gestiegenen Baukosten nicht mehr praktikabel. Dies zeigt sich in der Tatsache, dass im Jahr 2023 lediglich zwei Anträge gestellt wurden. Dieses Signal ist eindeutig. Die Fördermittel müssen angepasst werden, um den Bedürfnissen der Unternehmen gerecht zu werden und den Bau von Mitarbeiterwohnungen zu ermöglichen. Zweitens sprechen wir das Problem des fehlenden Baulands an. In vielen Tourismusschwerpunktgemeinden ist es schwierig, geeignetes Bauland zu finden, das für den Bau von Mitarbeiterwohnungen genutzt werden kann. Hier sind sowohl Land als auch Kommunen gefragt, Lösungen zu entwickeln. Wir schlagen vor, einen gemeinsamen Kommunalgipfel zu organisieren, bei dem gemeinsam mit den Kommunen und relevanten Akteuren konkrete Maßnahmen zur Schaffung von Bauland und zum Bau von Mitarbeiterwohnungen erarbeitet werden. Der Bedarf an verbesserten Förderbedingungen ist daher dringend. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Unser Antrag fordert die Erhöhung der Fördersätze oder alternativ die Bereitstellung von günstigeren Krediten mit vergünstigten Zinssätzen. So können wir die finanziellen Hürden für Unternehmen senken und den Bau von Mitarbeiterwohnungen in den betroffenen Regionen erleichtern. Außerdem müssen in der neuen Förderrichtlinie die Mietpreisbindung und die Zweckbindung des geförderten Wohnraums weiterhin gewährleistet sein. Es ist entscheidend, dass der neu geschaffene Wohnraum den Beschäftigten in den Tourismusschwerpunktgemeinden zugutekommt und das langfristig. Nur so stellen wir sicher, dass die Mitarbeiterwohnungen tatsächlich dem Fachkräftemangel entgegenwirken und nicht von anderen Bevölkerungsgruppen beansprucht werden. Abschließend schlagen wir vor, nach drei Jahren eine umfassende Evaluation der neuen Förderrichtlinie vorzunehmen. So können wir sicherstellen, dass die Maßnahmen die gewünschten Ergebnisse erzielen, und bei Bedarf schnell nachjustieren. Die Umsetzung dieses Antrages wird nicht nur dazu beitragen, den Fachkräftemangel in den Tourismusschwerpunktgemeinden zu bekämpfen, sondern auch die wirtschaftliche Stabilität in diesen Regionen zu sichern. Wir ermöglichen es, dass unsere Tourismusregionen ihre zentrale Rolle als wirtschaftliche Motoren in Mecklenburg-Vorpommern auch langfristig ausfüllen können. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und freue mich auf die anschließende Diskussion. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
