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Dr. Wolfgang Blank

13.12.2024 Sitzungen 8/95

Ja, Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, Moin! Es ist wie ein bisschen beim Segeln, ich musste erst jetzt hier mal das Werkzeug suchen, aber ich glaube – es sind jetzt 48 Stunden –, dass wir dann auch noch besser werden. (Heiterkeit bei Marcel Falk, SPD) Der Antrag der AfD zeigt einmal mehr eindrucksvoll, dass Behauptungen aufgestellt werden, die einer Prüfung und Überprüfung nicht standhalten. Es werden verschiedene Themen zusammengepackt, ohne dass sich die Antragsteller mit einem einzigen Thema detailliert auseinandergesetzt haben. So fordert die AfD den Ausbau der Finanzbildung, ein Bereich, in dem unser Land bereits seit Jahren aktiv ist. Ein Beispiel: (René Domke, FDP: Sie können es ja nicht wissen.) Die Finanzämter in Mecklenburg-Vorpommern und das Finanzministerium bieten regelmäßig Informationsveranstaltungen an, sei es zur Grundsteuer, zur Rentenbesteuerung oder zur Gemeinnützigkeit bei Vereinen. Über 110 Veranstaltungen wurden alleine zur Grundsteuer landesweit durchgeführt. Zudem gab es zwei Bürgerforen mit Beteiligung des Ministers. Weiterhin informiert das Finanzministerium auf Großveranstaltungen wie dem MV-Tag zu Steuerthemen und steht für Fragen zur Verfügung. (René Domke, FDP: Hä?) Auch an unseren Schulen (Sandy van Baal, FDP: Falsche Rede!) wird Finanzbildung bereits vermittelt. Im Rahmenplan des Fachs Arbeit, Wirtschaft und Technik wird in der 8. Klasse unter anderem die Baufinanzierung thematisiert. Zusätzlich haben angehende Finanzwirte in diesem Jahr ein Konzept zur Steuerkunde für Schüler entwickelt, das ab der 9. Klasse ein frühes Verständnis für Steuern und finanzwirtschaftliche Zusammenhänge fördern soll. In der Erwachsenenbildung bieten die Volkshochschulen ebenfalls zahlreiche Seminare zur Finanzbildung an, zum Beispiel zur Altersvorsorge, zum Vermögensaufbau und zum Umgang mit Krediten. Auch die Verbraucherzentrale, die vom Land gefördert wird, leistet mit ihren umfangreichen Informations- und Beratungsangeboten zu Finanzdienstleistungen einen wichtigen Beitrag. Die Bundesregierung arbeitet zudem an einer Wachstumsinitiative zur Stärkung der finanziellen Bildung und Aktienkultur. Es wird eine nationale Finanzbildungsstrategie entwickelt, die auch internationale Organisationen wie die OECD einbezieht. Die AfD fordert in ihrem Antrag unter anderem Förderprogramme zum Eigenheimerwerb für Familien und Alleinstehende. Auch hier zeigt sich, dass bestehende Programme offensichtlich nicht zur Kenntnis genommen wurden. Der Bund bietet bereits umfassende Fördermöglichkeiten über die KfW-Bank wie das Wohneigentumsprogramm oder den klimafreundlichen Neubau. Ein weiterer Punkt des Antrags ist die Senkung der Grunderwerbsteuer. Die AfD behauptet, dass die Höhe der Grunderwerbsteuer einen Einfluss auf die Wohneigentumsquote hätte. Das ist schlichtweg falsch. Das Saarland hat mit 59,5 Prozent die höchste Eigentumsquote, aber mit 6,5 Prozent auch den höchsten Grunderwerbsteuersatz (Enrico Schult, AfD: Die haben aber auch mehr finanzielle Mittel, Herr Blank.) neben Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Es gibt also keinen Zusammenhang zwischen der Grunderwerbsteuer und der Eigentumsquote. Zudem darf nicht vergessen werden, dass steuerliche Erleichterungen nur mit einer Gegenfinanzierung möglich sind. Hier fehlen jedoch konkrete Vorschläge. (Zuruf von Martin Schmidt, AfD) Außerdem existieren bereits andere steuerliche Maßnahmen zur Erhöhung der Eigentumsquote. Mit der Wohnungsbauprämie werden Einzahlungen auf Sparverträge zum Bau oder Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums gefördert. Mit der Arbeitnehmersparzulage fördern wir die Vermögensbildung der Arbeitnehmer. Zudem werden im Rahmen der Mitarbeiterbeteiligung Vorteilsbeträge bis zu 2.000 Euro steuerfrei gestellt. Die AfD fordert darüber hinaus eine stärkere Förderung von Gründungen in Mecklenburg-Vorpommern. Dabei vergisst sie, dass unser Land bereits umfangreiche Unterstützungsmaßnahmen bietet. Mit dem Mikrodarlehen von bis zu 25.000 Euro, sachkapitalbezogenen Zuschüssen und sechs Digitalen Innovationszentren wird Gründern hier gezielt unter die Arme gegriffen. Auch das Zukunftsfinanzierungsgesetz des Bundes schafft verbesserte Rahmenbedingungen für Start-ups und Wachstumsunternehmen. Zusammenfassend lässt sich also sagen, die im Antrag der AfD aufgestellten Behauptungen sind falsch. Die Forderungen sind unnötig. Unser Land tut bereits viel für die finanzielle Bildung und die Unterstützung von Vermögensbildung sowie Gründungen. Ich empfehle daher, den Antrag abzulehnen. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Minister Dr. Till Backhaus)

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