Christian Pegel
Sehr geehrter Herr Förster! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Jetzt können wir uns wechselseitig Enttäuschung ausdrücken. Ich hole Sie jetzt mal bei dem ab, was der Hauptzweck des Gesetzes – und der hat im Übrigen in der Bundestagsdebatte Ihrer Bundestagsabgeordneten eine erhebliche Rolle gespielt, die Anlasslosigkeit war da eher ein nachrangiger Kritikpunkt, sondern die Vorverlagerung der Frage, wann besteht im juristischen Sinne eine Gefahr. Ist die Gefahr erst dann da, wenn jemand jemandem das Messer an den Bauch oder an den Hals hält, das ist der Zustand vorher, oder ist eine Gefahr – und da sind die Juristen ein bisschen anders, wie sie Gefahrenbegriffe definieren – schon dann gegeben, wenn ich gegen ein Gesetz verstoße, ein Messer in der Tasche zu haben. Und mit Studierenden würde ich jetzt einen Zeitstrahl malen. Der erste Querstrich auf dem Zeitstrahl wäre, jemand steckt das Messer in die Tasche. Das ist undramatisch, vorher und jetzt. Er geht damit auf den Weihnachtsmarkt, war früher undramatisch. Er geht damit zum nächsten Glühweinstand, war undramatisch. Er fängt an, jemandem damit zu drohen, dann wird es dramatisch in der Vergangenheit. Genau auf diesem Zeitstrahl haben wir materiell ein deutliches Stück nach vorne verlagert, indem wir sagen, schon das Mit-sich-Führen des Messers erfüllt ein Verbot. Und das Polizeirecht kennt quasi folgenden Gefahrbegriff, nicht erst dann, wenn im Sinne von umgangssprachlich „gefährlich“, das Messer wird jemandem an den Hals gehalten, sondern es besteht die Gefahr, dass gegen ein Gesetz verstoßen wird, und dieses Gesetz ist eben zwischenzeitlich, ich darf gar kein Messer mehr bei mir haben. Ich verlagere also im juristischen Sinne – und das ist der Kern dieser Veränderung – deutlich nach vorne. Und da war im Übrigen massive Kritik der Bundestagsabgeordneten Ihrer Fraktion, die Bedenken hatten, dass man den Menschen so weit in ihre freiheitlichen Rechte eingreifen dürfe. (Zuruf von Michael Noetzel, DIE LINKE) Und genau diese Vorverlagerung ist der Punkt, der mich umtreibt, weil der Anlass, ab wann Polizeibeamte überhaupt auf jemanden zugehen dürfen, sich damit deutlich nach vorne verlagert. Ich werbe weiterhin dafür, ein Riesenzugewinn, und wäre Ihnen sehr dankbar, wenn wir nicht über Enttäuschung sprechen, sondern dann gerne über materielles Recht, und uns nicht an den wenigen Verfahrensfragen aufhängen. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
