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Christian Pegel

13.12.2024 Sitzungen 8/95

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst würde ich zwei/drei Hinweise der Einbringung aufgreifen. Der Hinweis lautete, mit dem neuen Gesetz könne jetzt was getan werden. Das ist ein Irrtum. Es kann bereits, es ist so weit, dass etwas getan werden kann, weil nämlich mit der jetzigen gesetzlichen Regelung polizeiliche Kompetenzen vorverlagert werden, also ein früheres Einschreiten auch jetzt schon möglich ist. Und weil es angesprochen war, und ja, so ein Versuch eines Schleiers von Rot-Rot, die MV-Koalition würde solchen Dingen grundsätzlich kritisch gegenüberstehen, auch halbwegs deutlich entgegenzuhalten: Mecklenburg-Vorpommern hat diese beiden Gesetze des Sicherheitspaketes der Bundesregierung nicht nur begrüßt, sondern wir haben im Bundesrat entsprechend Zustimmung erteilt. Und das unterscheidet uns im Übrigen von vielen Ihrer Parteifreundinnen und Parteifreunde in anderen Bundesländern, (Zurufe von Sebastian Ehlers, CDU, und Daniel Peters, CDU) die weitgehend im Bundesrat einem der Sicherheitspakete eben nicht zugestimmt haben, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Michael Noetzel, DIE LINKE) Und ich freue mich … (Daniel Peters, CDU: Ja, dann erzählen Sie auch die ganze Wahrheit und nicht nur die halbe!) Die Wahrheit höre ich mir gleich gerne an, ich habe Sie im Bundestag nämlich live erleben dürfen, wie Sie über kleine Banalitäten diskutiert haben, um das große Thema nicht erörtern zu müssen. Ich freue mich, dass die CDU-Landtagsfraktion sich bei dem hier angesprochenen Gesetz, nämlich einem der beiden Pakete aus dem Sicherheitspaket der Bundesregierung, wenn auch sehr von hinten durch die Brust ins Auge offenbar lobend äußern will, denn Sie scheinen ebenso wie wir diese Neuerung für richtig und wichtig zu halten. Und noch mal, kleiner Unterschied zu Ihren Bundeskolleginnen und -kollegen, denn die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat in der Bundestagsdebatte eben nicht breit lobend gesagt, genau das brauchen wir, sondern ich habe eine ziemlich chaotische Diskussionsführung erlebt, (Horst Förster, AfD: Weil es nichts nützt.) die weit davon weg war. Meine sehr geehrten Damen und Herren, und das leuchtet mir im Bundestag auch ein. Wenn ich 16 Jahre lang Bundesinnenminister CDU/CSU gestellt habe und dieses Thema bisher nicht angefasst habe, (Sebastian Ehlers, CDU: Die SPD war nie dabei, ne, Herr Pegel?!) dann muss ich auch möglichst viel Pulverdampf über so eine sehr kluge und naheliegende Änderung tun, (Sebastian Ehlers, CDU: Wie oft wollen Sie diese Geschichte jetzt noch erzählen?) damit keiner merkt, ich habe versagt. (Daniel Peters, CDU: Reden Sie doch mal zum Antrag!) Die Ampelregierung hat es endlich gelöst, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Daniel Peters, CDU) Und dieses Ablenken von 16 Jahren Nichtstun an dieser Stelle (Sebastian Ehlers, CDU: Seit 98 reden wir im Bund.) dürfte auch der Grund für den jetzigen Antrag sein. Aber zunächst mal für alle die, (Sebastian Ehlers, CDU: Das ist unter Ihrem Niveau.) die mit diesen Fragen nicht täglich umgehen und vertraut sind: (Daniel Peters, CDU: Das ist wirklich niveaulos.) Welche Sachverhalte liegen diesen Gesetzen eigentlich zugrunde? Es geht um Besuche von Großveranstaltungen, bei denen ein Messer mitgeführt wird. Wie ist die Rechtslage bislang gewesen? Ganz einfach, bislang erforderte eine Kontrolle eine Gefährdungslage, die mit dem Messer im Zusammenhang stand. Wenn jemand schlicht gezeigt hat, wenn jemand anderes gesehen hat, dass ein Messer mitgeführt wird, wenn damit geprahlt worden ist, hat das in der Regel nicht ausgereicht, um schon eine Bedrohungslage anzunehmen. Es konnte aber insbesondere nicht sichergestellt werden, und das ist der Punkt, der besonders schmerzhaft war. Die Frage ist: Wie ist es jetzt mit dieser Gesetzesänderung? Mit der Änderung des Bundesgesetzes ist jetzt das schlichte Beisichführen eines Messers untersagt. Und das führt dann schon dazu, dass allein der Verdacht, dass jemand ein Messer mitführt – und nicht erst, dass er es verwenden will, allein, dass er es mitführt –, schon einen Verstoß gegen dieses Verbot darstellt. Ich verlagere also deutlich nach vorne, ab wann Polizei bei einem Verdachtsmoment einschreiten darf. (Ann Christin von Allwörden, CDU: Bisher noch nicht!) Und die Folge ... Schon jetzt bei dem Verdacht, dass jemand ein Messer mitführt, selbstverständlich, weil dann ein Verstoß gegen die Sicherheit und Ordnung im Raume steht. Und die Folge der Gesetzesneuregelung ist damit, eine Kontrolle ist bereits begründet, wenn ein Verstoß gegen dieses Verbot im Raum steht, und eben nicht erst, (Ann Christin von Allwörden, CDU: Dann ist es ja auch nicht mehr anlasslos, Herr Pegel.) wenn ein Missbrauch im Raume steht. (Ann Christin von Allwörden, CDU: Dann ist es nicht mehr anlasslos!) Und viel wichtiger, (Horst Förster, AfD: Aber es muss ein Anlass sein.) es ist eine Sicherstellung des Messers möglich, weil nämlich gegen dieses Mitführverbot bereits verstoßen worden ist. Grundsätzlich gilt dabei aber weiterhin – und da sollten wir jetzt auch von zu vermischenden Debatten deutlich differenzieren –, zuständig für die Umsetzung der Waffengesetze bleiben weiterhin die kommunalen Waffenbehörden, und zuständig für die Sicherheit und Ordnung im Rahmen des Hausrechts bei Großveranstaltungen wie beispielsweise Weihnachtsmärkten bleiben die Veranstalter und deren in der Regel beauftragte Sicherheitsunternehmen. Wenn jetzt eine Bestimmung in der Verordnung vermisst wird – das war angesprochen –, die neben den kommunalen Waffenbehörden auch die Polizei zuständig machen möchte, übersieht das, dass nicht die anlasslosen Massenkontrollen Aufgabe der Polizei sein werden und sein können. Es gibt auch weiterhin keine anlasslosen Taschenkontrollen durch die Polizei, beispielsweise an den Eingangsbereichen. Die knappe Zahl der Landespolizeikolleginnen und -kollegen lässt das nicht zu. Sofern die Veranstalter das möchten, müssen sie dies, wie sie es bisher auch schon konnten, mit ihren Sicherheitsdiensten umsetzen. Solche Massenkontrollen im Eingangsbereich werden wir personell nicht wuppen. (Ann Christin von Allwörden, CDU: Darüber reden wir gar nicht.) Und dafür sind im Übrigen in der Arbeitsverteilung zwischen Polizei und anderen Kräften (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) auch in der Vergangenheit schon die Sicherheitsdienste und der Veranstalter zuständig gewesen. Und, meine Damen und Herren, ich bin tief überzeugt, den Menschen in unserem Land ist es auch weiterhin wichtiger, dass die Kolleginnen und Kollegen der Landespolizei auf den Weihnachtsmärkten Streife gehen, statt am Eingang in jede Tasche zu schauen. (Heiterkeit bei Ann Christin von Allwörden, CDU) Die Streifentätigkeit auf den Märkten ist das, was Menschen von unserer Polizei erwarten, und das bekommen sie auch. Sollten aber, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) sollten aber die für das Waffenrecht zuständigen Waffenbehörden der Kreise oder kreisfreien Städte Hilfe brauchen, bekommen sie die wie bislang. Und das gilt auch für die Sicherheitsdienste, wenn die uns um Unterstützung bitten. Wichtig an der Gesetzesneuerung ist es aber, noch mal – und da können Sie krakeelen aus allen anderen Fraktionen, wie Sie möchten –, dass ab sofort schon das Mitführen, ein viel früherer Zeitpunkt, eines Messers auf dem Weihnachtsmarkt an sich verboten ist. Wenn jemand damit prahlt oder es kurz zeigt, reicht schon das für die Polizei aus, (Ann Christin von Allwörden, CDU: Das ist ein Anlass.) dann ist ein Verdacht da, dann habe ich einen Anlass, in der Tat, und der hat bisher eben nicht ausgereicht, Frau Kollegin, (Ann Christin von Allwörden, CDU: Doch!) sondern ich musste mir das angucken zur Kenntnis, jemand hat es mitgeführt. Es gab aber eben kein Mitführverbot, sondern erst bei einer daraus erwachsenden Bedrohungslage. Und genau dieses Vorverlagern ist der entscheidende Vorteil, den polizeiliche Kräfte erhalten. Und viel wichtiger, wenn dann ein Messer festgestellt wird, kann es auch jetzt schon wegen des schlichten Mitführens sichergestellt werden. Ich brauche also nicht eine Situation, wo mit dem Messer erst etwas Eskalatives, etwas Gefährliches passiert. Genau wie andere Bundesländer werden wir aber die Rechtsverordnung in den geregelten Verfahren anpassen (Horst Förster, AfD: Ach nee! Also will er doch.) und auch der Polizei neben den kommunalen Waffenbehörden die anlasslosen Kontrollen ermöglichen, selbstverständlich. Aber Ihr Versuch ist ja momentan zu sagen, die Neuerung brächte gar nichts, es sei jetzt noch gar nichts möglich. Und all das ist Kokolores. Wir werden ein kleines Fenster mehr aufmachen. (Horst Förster, AfD: Und warum erst jetzt?) Schon jetzt gilt, durch das deutliche Vorverlagern des Verbotes, überhaupt Waffen mitführen zu dürfen, ist deutlich mehr Kompetenz für Polizeikräfte gegeben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es geht also, wenn man ehrlich ist, um eine Scheindebatte. (Heiterkeit bei Daniel Peters, CDU – Ann Christin von Allwörden, CDU: Wo?) Ich freue mich, dass Sie als CDU ausdrücklich begrüßen, dass wir eine solche Änderung der Bundesregierung erhalten haben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es bleibt aber dabei, (Zuruf von Daniel Peters, CDU) es gibt schon heute deutlich mehr Kompetenzen. Diese Kompetenzen werden genutzt werden, wenn es darauf ankommt. Wir müssen nicht mehr warten, bis eine große Gefahr aus einem Messer erwächst. Das Messer hat auf dem Markt nichts zu tun, es kann zu Hause bleiben. Und die kleine Ergänzung, wie andere Bundesländer – keiner ist da schon so weit, weil die Zeitläufe das schlicht in der kurzen Dauer nicht zulassen –, genau wie andere Bundesländer werden wir das zusätzlich ermöglichen. Aber die Hauptaufgabe bleibt und ist jetzt möglich, mitgeführte Messer können sichergestellt und insbesondere kontrolliert werden. (Horst Förster, AfD: Das ist doch nicht das Sicherheitsproblem.) Ich brauche einen kleinen Anlass, da haben Sie vollkommen recht, und das ist juristisch hoffentlich unstreitig. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und freue mich auf eine rege Debatte, die jetzt schon zu erwarten steht. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Alle Reden von Christian Pegel Protokoll ↗