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Christian Pegel

12.12.2024 Sitzungen 8/94

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Verehrte Zuhörende! Zunächst auch heute noch einmal erneut herzliche Grüße des Kollegen Heiko Geue. Erneut gute Besserung! Er ist die ganze Woche leider krankheitsbedingt nicht dabei und ich darf ihn hier vertreten. Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern setzt sich seit Jahren konsequent und erfolgreich für eine solide Haushaltsführung, für nachhaltiges Investieren und für eine zukunftsgerichtete Wirtschaftspolitik ein. Tagtäglich beweisen wir, dass solide Haushaltsführung und gezielte Investitionen keine Gegensätze sind. Wir handeln verantwortungsvoll, investieren nachhaltig und bewahren dabei die finanzielle Handlungsfähigkeit unseres Landes im Blick. Der vorliegende Antrag der FDP-Fraktion greift wichtige Themen auf, das sehen auch die Kolleginnen und Kollegen des Finanzministeriums so, aber er verkennt nach Überzeugung der Kolleginnen und Kollegen, dass Mecklenburg-Vorpommern in vielen der angesprochenen Bereiche bereits eine Vorreiterrolle einnimmt. Der Antrag lässt zudem wesentliche Aspekte außer Acht und bietet keine praktikablen Lösungen an. Dies darf ich Ihnen nun in Vertretung meines geschätzten Kollegen im Einzelnen erläutern. Die Schuldenbremse an sich ist ein unverzichtbares Instrument, um Haushaltsdisziplin zu gewährleisten und die finanzielle Verantwortung gegenüber kommenden Generationen wahrzunehmen. (René Domke, FDP: Da stimme ich zu.) Doch nach 15 Jahren zeigt sich, ihre konkrete, überrestriktive Ausgestaltung ist zu weitgehend und zumindest nicht mehr zeitgemäß. Sie hemmt dringend notwendige Investitionen in Infrastruktur, Digitalisierung und Bildung – alles Bereiche, die für die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit und den sozialen Zusammenhalt unseres Landes unverzichtbar sind. Angesichts eines geschätzten öffentlichen Investitionsbedarfs von – wohlgemerkt bundesweit – 400 bis 600 Milliarden Euro in den nächsten Jahren wird deutlich, dass ohne eine Reform der Schuldenbremse die Zukunftsfähigkeit Deutschlands und damit auch Mecklenburg-Vorpommerns gefährdet ist. Wir setzen uns deshalb als Bundesland für eine Weiterentwicklung der Schuldenregel ein. Dies ermöglicht, notwendige Investitionen gezielt und verantwortungsvoll über Kredite zu finanzieren, Investitionen also, die über längere Zeiträume volkswirtschaftlichen Mehrwert schaffen, Investitionen in die Zukunftsfähigkeit, die auch ein Unternehmen kreditfinanziert tätigt, um Mehrwerte und Zukunftsfähigkeit zu erreichen. Eine solche Reform ist kein Bruch mit der Haushaltsdisziplin, sondern eine längst notwendige Anpassung an die Realität, in der wir uns befinden. Es geht darum, die Balance zwischen finanzieller Stabilität auf der einen Seite und investiver Handlungsfähigkeit auf der anderen Seite zu wahren. Bildung, Infrastruktur und Digitalisierung sind nicht verhandelbar, sie sind die Grundpfeiler für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD) Schließlich zeigt Mecklenburg-Vorpommern bereits seit vielen Jahren, wie verantwortungsvolle und nachhaltige Finanzpolitik funktioniert. Während andere Bundesländer 2024 Kredite in Milliardenhöhe aufnahmen, haben wir hier im Bundesland keine neuen Schulden gemacht, (Marcel Falk, SPD: Hört, hört! – Zuruf von René Domke, FDP) im Gegenteil, wir haben im Juni 2024 rund 875 Millionen Euro an Schulden abgebaut, indem wir unsere Tilgung der kommenden Jahre bereits vorfristig erfüllt haben. Zudem nehmen wir Einsparungen vor, und zwar zuallererst beim Staat und nicht bei den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes. So hat die Landesregierung 2023 Minderausgaben bei den Personalkosten in Höhe von 203 Millionen Euro erzielt. Mit einer Personalausgabenquote von 22,9 Prozent gehören wir bundesweit zu den Ländern mit den niedrigsten Personalausgaben in Prozent an den Gesamtausgaben des Landeshaushaltes. Darüber hinaus haben wir für die Jahre 24 und 25 globale Minderausgaben von insgesamt 145,7 Millionen Euro eingeplant, ergänzt durch den Einsatz von 32 Millionen Euro aus der Konjunkturausgleichsrücklage, einer Reserve, die wir für Zeiten wie die jetzigen aufgebaut haben. Diese kluge Haushaltsführung ermöglicht es uns, weiterhin hohe Investitionen vornehmen zu können. 2023 investierten wir rund 1,849 Milliarden Euro – 1,849 Milliarden Euro! –, 278 Millionen Euro mehr im Übrigen als ursprünglich geplant. Mit einer Investitionsquote von 17,4 Prozent der gesamten Haushaltsausgaben unseres Landeshaushalts lagen wir als Bundesland damit bundesweit an der Spitze im Vergleich zu den weiteren deutschen Bundesländern. Und diese Investitionen zahlen sich aus. Ein Wirtschaftswachstum von 3,1 Prozent, 3,1 Prozent im ersten Halbjahr 2024, belegt, dass die Strategie aufgeht, während die deutsche Gesamtwirtschaft schrumpfte. Auch im ersten Halbjahr dieses Jahres haben wir uns entsprechend entwickelt. Die soziale Marktwirtschaft ist die Grundlage unserer Wirtschaftsordnung. Sie verbindet nämlich staatliche Lenkung und unternehmerische Freiheit, um Innovationen, Wettbewerbsfähigkeit und nachhaltiges Wachstum zu fördern. Technologieoffenheit, von Ihnen angesprochen, spielt dabei eine zentrale Rolle, da sie Innovation ermöglicht und den Wirtschaftsstandort stärkt. Gleichzeitig aber trägt der Staat Verantwortung, dort steuernd einzugreifen, wo Gemeinwohlinteressen oder aber Klimaschutz oder die Förderung strukturschwacher Regionen betroffen sind. Diese Eingriffe müssen zweifelsfrei ausgewogen und gezielt sein, um Unternehmen nicht übermäßig zu belasten oder zu bevorteilen. (Zuruf von René Domke, FDP) Der vorliegende Antrag Ihrer Fraktion fordert hier aber nur allgemeine Steuersenkungen und stärkere Technologieoffenheit. Diese Forderungen ignorieren die aktuellen finanziellen Realitäten. Allgemeine Steuersenkungen sind angesichts der angespannten Haushaltslagen nicht umsetzbar. Effizienter ist es, bestehende Mittel gezielt einzusetzen, (René Domke, FDP: Sie sehen aber, dass das ein Wettbewerbshindernis ist?!) etwa durch den Abbau bürokratischer Hürden, die Unternehmen oft stärker belasten als die Steuerlast selbst. Die Landesregierung setzt hier klare Schwerpunkte. Bürokratieabbau und die Vereinfachung von Verwaltungsprozessen – der Kollege Wirtschaftsminister hat da gestern schon in der Aktuellen Stunde deutlich ausgeführt – haben Vorrang, um den Wirtschaftsstandort unseres Landes zu stärken. Der Antrag der FDP hingegen bleibt vage und bietet keine konkreten Ansätze, um Innovation oder Wettbewerbsfähigkeit realistisch zu fördern. Vor allem im Steuerbereich setzen sich im Übrigen die Kolleginnen und Kollegen aus dem Finanzministerium seit Jahren für ein verständlicheres digitales Steuerrecht und für den Abbau unnötiger Bürokratie ein. Die Landesregierung will so den Unternehmen, aber auch den Menschen in unserem Land die Einhaltung der steuerlichen Verpflichtungen erleichtern und gleichzeitig die Effizienz der Steuerverwaltung steigern. Dies ist schon alleine vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels keine Kür, sondern eine Pflicht. Dieser Pflicht sind wir uns bewusst und setzen uns daher auch auf Bundesebene für den Abbau der Bürokratie ein. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Mecklenburg-Vorpommern beweist, dass solide Haushaltsführung, gezielte Investitionen und wirtschaftlicher Erfolg kein Widerspruch sind. Wir sparen am Staat, nicht an den Menschen. Wir investieren in Bildung, Infrastruktur und Digitalisierung, um unser Land zukunftsfähig zu machen. Trotz neuer Herausforderungen, etwa durch Mindereinnahmen infolge der Herbststeuerschätzung und des Zensus, halten wir an diesem Kurs fest. Mecklenburg-Vorpommern ist und bleibt ein Beispiel für verantwortungsvolle und nachhaltige Finanzpolitik. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche erfolgreiche Debatte. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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