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Marc Reinhardt

CDU 12.12.2024 Sitzungen 8/94

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Freue mich ja, dass die Stimmung etwas aufgeheitert ist, aber wir haben ja hier einen ernsten Antrag. Mit dem Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN soll die Landesregierung aufgefordert werden, die Förderrichtlinien zur Wohnraumförderung so anzupassen, dass nur beim Effizienzhausstandard 55 gefördert wird, (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das stimmt nicht. Zusätzlich, zusätzlich!) wir haben das eben schon alles gehört. Das soll insbesondere für die Förderung energetischer Sanierung im sozialen Wohnungsbau gelten, wo bislang ein Effizienzstandard von 85 für die Förderung galt, bis die Programme eingestellt wurden. Für die so geförderten Wohneinheiten soll eine 15-jährige Belegungsbindung gelten. Bislang unterliegen die nach dem Neubauprogramm „Wohnungsbau Sozial“ geschaffenen mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen über einen Zeitraum von 40 Jahren einer Belegungsbindung und stehen Inhabern eines Wohnberechtigungsscheines zur Verfügung. Anhand des Antrages und der Bewilligungszahlen bis zum dritten Quartal 2025 soll nach Antrag der GRÜNEN geprüft werden, ob die Mittel für Wohnraumförderung mit den neuen Bedingungen aufgestockt und im Doppelhaushalt 25/26 berücksichtigt werden können. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN, ein akuter Wohnraummangel – und da, denke ich, werden Sie mir recht geben – herrscht nicht nur bei Inhabern von Wohnberechtigungsscheinen. Der Wohnungsmarkt ist insgesamt völlig aus dem Gleichgewicht. Bei einer Belegungsbindung von 15 Jahren, was machen Sie dann danach mit den Mietern mit Wohnberechtigungsscheinen? Und was passiert mit der Finanzierung des Wohnungsbaus? Da könnten Sie uns ja gleich noch eine Antwort darauf geben. Der Effizienzhausstandard 85 ist ja durch eine Menge Sachen zu erreichen – wir haben das schon gehört, Doppelverglasung, Dachdämmung, Außendämmung, Kellerdämmung, ich will das nicht alles entscheiden – und kann durch Wärmerückgewinnung natürlich auch erreicht werden. Ein Effizienzhaus 55 ist im Grundprinzip – Herr Damm, das wissen Sie – ein Passivhaus. Das hat eine gute Wärmedämmung, (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist falsch! Das ist falsch!) die den Wärmeverlust nach außen minimiert, und wird in der Regel ausschließlich durch Sonneneinstrahlung und durch die Wärmeabgabe von technischen Haushaltsgeräten und Personen beheizt. Bei Neubauten werden diese Umsetzungen direkt von Beginn an eingeplant und finanziert. Bei bestehenden Immobilien müssen sie nachgezogen werden, um den Standard zu erreichen. Das ist nach den derzeitigen Technologien und dem Hinterherwatscheln der deutschen Industrie- und Energiepolitik hinter anderen Ländern und deren politischen Zielsetzungen kaum möglich und führt bei vielen Vorhaben in die wirtschaftliche Insolvenz. Die überhöhten Klimaschutzanforderungen und überregulierten Bauvorschriften schwächen die Lage auf dem Wohnungsmarkt weiter. Die Bundesregierung – das haben Sie ja auch schon gehört – mit Beteiligung der GRÜNEN hat bereits aus den Fehlern bei ihrem Heizungsgesetz wenig bis gar nichts gelernt. Und das Energieeffizienzgesetz, das mithilfe der GRÜNEN in der Ampelkoalition verabschiedet wurde, da hat sich gezeigt, dass nicht einmal die Bundesregierung ihre selbst gesteckten Ziele zur Energieeinsparung bei ihren eigenen Unternehmen und Rechenzentren erreicht hat, von denen Private aber in kurzer Zeit eine Energiesparrevolution erwarten. (Der Abgeordnete Hannes Damm bittet um das Wort für eine Anfrage.) Und warum, und warum soll …

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