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Christian Pegel

12.12.2024 Sitzungen 8/94

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Tat, wir haben in der Kleinen Anfrage auf diesen Sachverhalt hingewiesen. Die Kolleginnen und Kollegen warten sowohl auf die endgültige Beschlussfassung des KRITIS-Dachgesetzes als auch des Umsetzungsgesetzes für diese spezielle Richtlinie der Europäischen Union. Warum? Weil mit jedem Schwellenwert die Frage, was der Landesgesetzgeber noch regeln darf oder eben auch regeln muss, sich verändert. Wir versuchen unabhängig davon gleichwohl, weil auch das Bundesinnenministerium aktuell Anfragen stellt, welche konkreten Sachverhalte wir wiederum beabsichtigen zu regeln, also an alle Länder gerichtet stellen wir diese Dinge aktuell zusammen, wobei ich nicht sicher bin, ob der Bundesgesetzgeber rein interessehalber fragt oder wiederum bereit wäre, seine Gesetzgebungskompetenz einzuschränken, wenn er feststellen sollte, dass die Länder dort Regelungen vorsehen. Wir werden also sehr unterschiedliche Bereiche einbeziehen müssen. Aber da sind die Kolleginnen und Kollegen relativ unerbittlich, und für mich nachvollziehbar, dass sie sagen, wir brauchen erst Klarheit, wie breit oder schlank der Bundesgesetzgeber seine Gesetzgebungskompetenz wahrnimmt, um dann als Länder zu wissen, was wir in den dann verbleibenden Regelungsbereichen unsererseits umsetzen können oder müssen oder umgekehrt auch dürfen.

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