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Christian Pegel

12.12.2024 Sitzungen 8/94

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das IT-Sicherheitsgesetz, das habe ich jetzt verstanden, (Heiterkeit bei Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Kommt.) ist weiterhin in der Bearbeitung. Kommen wird es auch. Es hängt aber am Ende immer an den gleichen Kolleginnen und Kollegen, die bei uns relativ wenige sind, insbesondere die, die im CERT tätig sind, die sich mit den IT-Sicherheitsfragen beschäftigen. Und jeder größere Vorfall, wie beispielsweise jetzt aktuell in Bergen, bindet dann immer die gleichen Köpfe, die hier auch das Gesetzgebungsverfahren für uns betreiben. Gleichwohl, nach den Eckpunkten, die ja im Kabinett bereits vor circa drei Jahren durchgelaufen sind, ist zwischenzeitlich ein Eckpunktepapier konkretisiert worden. Und mit dem ist der entsprechende Kollege in der Tat als quasi Entwurf von Überlegungen, was wir in die Regelungskontexte aufnehmen wollen, seit Oktober dieses Jahres in verschiedene Dialogverfahren gegangen, einmal verwaltungsintern bei uns im Hause mit den Kolleginnen und Kollegen der Kommunalabteilung, aber auch jenen, die im Brand- und Katastrophenschutz Verantwortung tragen. Er hat aber insbesondere – darauf werden Sie rekurrieren mit Ihrer Frage – drei zweistündige Workshops durchgeführt, und zwar mit Experten der kommunalen Spitzenverbände, also des Städte- und Gemeindetages und des Landkreistages, und darüber hinaus mit dem eGo-Zweckverband, der ganz stark diese Kompetenz auf der kommunalen Seite bereithält. Es hat darüber hinaus eine Vorstellung und Erörterung der wesentlichen Kerninhalte in der Arbeitsgemeinschaft der Sicherheitsbeauftragten der Landkreise, also dann auch wieder möglicherweise der Personenkreis, den Sie gern ansprachen, auf der kommunalen Seite gegeben und in der Kommission für die Informationssicherheit. Also es gibt sozusagen einen Prozess, jetzt sehr viel konkreter mit den Dingen umzugehen und ein Stück weit rückzukoppeln, wird das von denen, die das im Zweifel kommunal oder in anderen Behörden umsetzen müssen, auch als praktisch realisierbar angesehen, gibt es Dinge, die wir noch nicht gesehen haben, die vielleicht in der Landesbehörde weniger eine Rolle spielen, aber auf der kommunalen Seite eine Rolle spielen müssen. Es geht also sowohl darum, Begrifflichkeiten und Verständnisse zu einen, zu sagen, das meinen wir auch alle damit, und zum Zweiten zu identifizieren, ob es Regelungslücken noch geben mag, und im Zweifel dann entsprechend ergänzende Regelungen da wieder aufnehmen zu können. Wann der Prozess abgeschlossen ist, da will ich mich momentan mit Prognosen vorsichtig halten. Noch mal, der Kollege ist zurzeit wieder weitgehend mit dem konkreten IT-Sicherheitsvorfall befasst, sodass er das abstraktere gesetzgeberische Verfahren momentan nicht mit der Kraft vorantreiben kann, die ihm sicherlich selbst am Herzen läge. Ich gehe aber weiterhin davon aus, dass wir im kommenden Jahr zu einem Abschluss kommen, immer unter der Maßgabe, dass uns jetzt nicht ein Vorfall nach dem anderen in den Kommunen beispielsweise ins Haus steht, die immer den gleichen Kollegen, die gleichen Kolleginnen und Kollegen bewegen.

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