Dr. Till Backhaus
Ja, ja, das ist richtig. Also das ist im Rahmen der Cross-Compliance-Kontrollen in der Landwirtschaft. Also es darf maximal 15 Prozent der Fläche bestellt werden. Wenn das überzogen würde, würde das bedeuten, dass es dann Abzüge gibt über die Flächenprämie, die die Landwirtschaftsbetriebe ja insgesamt bekommen. Also das wird im Rahmen der Überwachung der landwirtschaftlichen Unternehmen/Betriebe, wird das vorgenommen.
