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Dr. Till Backhaus

12.12.2024 Sitzungen 8/94

Also erst noch mal zu AgriPV: Es ist so, wie Sie sagen, diese Flächen können ja zu 15 Prozent mit Agri-PV, mit PV-Anlagen bestellt werden. Und dann ist natürlich auch entscheidend, es gibt jetzt auch noch eine neue Möglichkeit, in der Nähe der Landwirtschaftsbetriebe bis zu 2,5 Hektar mit PV-Anlagen zu bestellen und diese dann direkt einzuspeisen in den Landwirtschaftsbetrieb. Das ist aus meiner Sicht auch eine relativ sinnvolle Sache. So. Und der andere Punkt ist die Frage, was die Einspeisung anbetrifft. Es ist natürlich für den Antragsteller immer Grundvoraussetzung – und die Genehmigung für den Bau bei Agri-PV läuft ja über die Landkreise, das wissen Sie –, da ist eine Baugenehmigung zu erteilen. Es läuft nicht über uns und über die StALUs oder auch nicht über das Wirtschaftsministerium, sondern die stellen den Antrag, und im Rahmen der Baugenehmigung gehe ich davon aus, dass diese Frage der Netzanbindung dann auch mitgeklärt ist. Ich nehme aber auch zur Kenntnis die Sorge, die Sie ausdrücken, ob das in jedem Fall gewährleistet ist, dass mit der Errichtung dieser Anlagen dann auch die Einspeisung vorgenommen werden kann, dass es hier Probleme gibt im Lande. Und das ist nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern ein Problem, sondern auch darüber hinaus. Insofern sind die Netzbetreiber auch gefordert, sich dieser Verantwortung zu stellen und die entsprechende Infrastruktur auch zur Verfügung zu stellen.

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