Dr. Till Backhaus
Also für uns ist es natürlich inhaltlich klar. Die Kriterien, die wir seinerzeit, jetzt sind wir bei den Zielabweichungsverfahren, da war klar, dass die Antragsteller, die dann Photovoltaikanlagen installieren wollen, selbstverständlich für sich klären müssen, dass sie den Strom auch eingespeist bekommen. Die Kriterien, die wir entwickelt haben, da ging es ja insbesondere um die Frage der Akzeptanz, mit dem Ziel, in der Fläche mit der allgemeinen Bevölkerung ins Gespräch zu kommen, Beteiligungsmodelle oder/und insbesondere auch den ganzen Komplex der Bevorteilung der Regionen, der Wertschöpfungsketten in der Region in den Blick zu nehmen. Und ich nehme zur Kenntnis, dass die Antragsteller ja sehr eng auch kooperieren mit den Netzbetreibern. Und für mich ist das eine Grundvoraussetzung. Wer eine Photovoltaik installiert, ob das nun, ich sag mal, diese Flächenproblematik ist oder eben auch Agri-PV – da kommen wir vielleicht noch gleich drauf –, dass die auf jeden Fall dafür zu sorgen haben, dass die Netzanbindung dann auch gewährleistet ist.
