landtag-mv.de ↗

Dr. Wolfgang Blank

12.12.2024 Sitzungen 8/94

Ja, da kann ich gerne auf die Anfrage zurückkommen, die ja bereits 10/24 gestellt wurde. Da sind ja auch die Kosten seitens des Ministeriums klar benannt worden. Die Schätzungen, im Ergebnis der Vorplanungen wurden die Bau- und Grunderwerbskosten für die Vorzugsvariante inklusive Anschlussstelle Schwerin-Süd auf circa 17,5 Millionen gesetzt. Ich denke, die Verteilung der Kosten brauche ich nicht noch mal aufzuführen. Da ist ja auch aufgeführt, dass die Kosten für den Autobahnzubringer und die Anschlussstelle die Landeshauptstadt Schwerin tragen muss. Den Rückbau der vorhandenen Brücke bezahlt die Autobahn GmbH und die Kosten für die neue Brücke in der Anschlussstelle sollen zwischen Landeshauptstadt und Autobahn GmbH geteilt werden mit einer Kostenteilung von 44 und 56 Prozent. Also insofern gibt es da bereits eine Teilung. Aber es ist richtig, somit entfallen nach gegenwärtigem Kenntnisstand Bau- und Grunderwerbskosten auf die Landeshauptstadt Schwerin in Höhe von 16 Millionen Euro – etwas mehr – und auf die Autobahn GmbH in Höhe von 1,42 Millionen Euro. Das Land trägt keine Kosten für den Bau des BAB-Zubringers. Zwar finanziert mit der Planung des BAB-Zubringers die beauftragte Straßenbauverwaltung des Landes M-V die Kosten für die Planung vor, diese Kosten werden der Straßenbauverwaltung des Landes M-V jedoch von der Landeshauptstadt auf Basis einer abgeschlossenen Planungsvereinbarung erstattet werden. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Planungskosten für den Zubringer etwa 20 Prozent der Bau- und Grunderwerbskosten betragen. Außerdem wird angestrebt, dass sich die Autobahn GmbH des Bundes zumindest teilweise an den Kosten für Planung und Bau des neuen Brückenbauwerks über die A 14 im Zuge der neuen Anschlussstelle beteiligt. Hierzu laufen unverändert die Abstimmungen. Das Wirtschaftsministerium unterstützt die Landeshauptstadt bei der Finanzierung von Planung und Bau des BAB-Zubringers. Für die Finanzierung der Planung hat die Landeshauptstadt bereits eine Zuwendung von 1,7 Millionen Euro aus der GRW erhalten. Und jetzt zu Ihrer Frage: Für den Bau der Anbindung käme in Teilen ebenfalls eine GRW-Förderung in Betracht. Ein Antrag liegt jedoch bisher nicht vor. Belastbare Aussagen kann ich Ihnen deshalb im Augenblick nicht geben.

Alle Reden von Dr. Wolfgang Blank Protokoll ↗