Jutta Wegner
Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin! Guten Morgen, Herr Blank! Es ist mir schwergefallen, weil Sie eben erst einen Tag im Amt sind, schon eine Frage zu stellen. Aber Sie brennen natürlich alle unter den Nägeln. Und ich habe versucht, mit der Fragestellung die Antwort so gut wie möglich auch vorzubereiten, und zwar mit der Kleinen Anfrage. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion DIE LINKE) Man muss ja wissen, was gefragt werden soll. Mit einer Anfrage hatte ich nach der Kostenentwicklung des geplanten Autobahnzubringers vom Industriegebiet Göhrener Tannen hier in Schwerin zur A 14 gefragt. Das einst maßgeblich vom Land Mecklenburg-Vorpommern initiierte und ursprünglich mit einer Kostenübernahme durch den Bund vorangetriebene Vorhaben wird inzwischen hinsichtlich der Kosten fast vollständig bei der Landeshauptstadt Schwerin abgebildet, unter anderem, weil sich der Bund als Mittelgeber weitgehend zurückgezogen hat. Das mittlerweile auf 17,11 Millionen Euro veranschlagte Vorhaben soll fast vollständig finanziell von der in der Haushaltskonsolidierung befindlichen Landeshauptstadt bewältigt werden. Auch die relativ geringe Kostenbeteiligung der bundeseigenen Autobahn GmbH bei Planung und Bau eines neuen Brückenbauwerks über die A 14 scheint nach Ihren Antworten auf meine Kleine Anfrage nicht wirklich vertraglich gesichert zu sein. Ich frage deshalb: Gibt es inzwischen eine vertraglich vereinbarte und demzufolge belastbare Kostenbeteiligung durch den Bund und, wenn ja, in welcher Höhe?
