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Marc Reinhardt

CDU 12.12.2024 Sitzungen 8/94

Guten Morgen, Frau Präsidentin! Guten Morgen, Herr Minister! Das Sondervermögen „Strategiefonds des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ wird zum 31. Dezember 24 aufgelöst. Die nicht verbrauchten Mittel werden mit Auflösung des Sondervermögens im Landeshaushalt vereinnahmt. Die Ausfinanzierung der vor dem 31. Dezember 23 bewilligten und bis zum 31. Dezember nicht abgerechneten Strategiefondsprojekte wird gemäß Paragraf 17 Absatz 12 des Haushaltsgesetzes durch entsprechende Entnahmen aus der Ausgleichsrücklage sichergestellt. Auch die Landesregierung hat also damit gerechnet, dass nicht alle Strategiefondsprojekte bis Ende 24 abgeschlossen und abgerechnet werden können. Insbesondere durch Verzögerungen bei Baugenehmigungen und unvorhersehbaren Verlängerungen von Bauzeiten gibt es derzeit etliche Projekte, für die dies zutrifft, weshalb die Zuwendungsempfänger eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums beantragt haben. Dem wurde laut Auskunft aus den zuständigen Ressorts inzwischen zugestimmt. Darüber hinaus gibt es aber einzelne Projekte, bei denen sich während der Umsetzung der Baumaßnahmen unvorhersehbare Kostensteigerungen ergeben haben, beispielsweise durch zusätzliche und erst während des Projekts identifizierter Sanierungsbedarfe, Bauverzögerungen oder auch gestiegener Baukosten. Bei diesen Projekten ist ohne die Anhebung der Förderung durch das Land das Erreichen des im Zuwendungsbescheid ausgewiesenen Förderzwecks gefährdet. Das Landesförderinstitut als Bewilligungsbehörde hat den jeweiligen Zuwendungsempfänger darauf hingewiesen, dass bei den jeweiligen Projekttiteln aus Rückzahlungen und nicht verbrauchten Mitteln abgeschlossener Projekte noch Mittel des Strategiefonds verfügbar sind. Den Zuwendungsempfängern wurde geraten, sich zwecks einer Bewilligung zusätzlicher Fördermittel mit dem Ziel der Erreichung des Förderzwecks an die Landesregierung zu wenden, was mit Schreiben der CDU-Fraktion an den zuständigen Minister am 13., 22. und 27. November geschehen ist. Ich frage daher die Landesregierung: Wird die Landesregierung die Bewilligung zusätzlicher Fördermittel für die Projekte „Sanierung der Kirche Ahlbeck“ und „Sanierung der Umfriedungsmauer der Kirche zu Liepgarten“ genehmigen?

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