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Stefanie Drese

11.12.2024 Sitzungen 8/93

Also ich darf Sie bitten, meinen Ausführungen zu folgen. Dann verstehen Sie auch, (Thomas Krüger, SPD: Bin ich mir nicht sicher, ob er das versteht.) warum ein Abschluss besser ist, als Erdbeerpflücken zu gehen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Enrico Schult, AfD: Hat er doch recht.) ... darunter Frauen und Kinder, da war ich gerade. So sieht also Ihre Lösung aus, Menschen in „ökonomisch wichtig“ und „unwichtig“ aufzuteilen, statt sie zu unterstützen, wieder in Arbeit zu kommen. Das ist, vorsichtig ausgedrückt, nicht nur moralisch sehr bedenklich, sondern verkennt auch die Realität. So sind von den rund 5,5 Millionen Menschen, die bundesweit Bürgergeld bekommen, etwa 1,6 Millionen nicht erwerbsfähige leistungsberechtigte Kinder bis 15 Jahre beispielsweise oder Menschen, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation nicht in der Lage sind, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten. Zudem sind unter den Bürgergeldbeziehern auch gut 800.000 Aufstocker, die arbeiten, aber wenig verdienen, genauso wie Menschen, die sich in Schule, Studium oder Ausbildung befinden oder Aufgaben der Erziehung, im Haushalt oder der Pflege wahrnehmen. Das sind alles Menschen, die wir brauchen, und Menschen, die meist temporär unsere Unterstützung brauchen, um nicht in Armut zu leben. Sehr geehrte Damen und Herren, wie dem Gesetzgeber ist auch mir sehr wohl bewusst, dass es bei sozialen Sicherheitsnetzen wie dem Bürgergeld stets darum geht, eine Balance zu finden zwischen Maßnahmen, die bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt helfen, und zugleich für Fairness im Sozialstaat sorgen. Deshalb hat etwa der Bundesarbeitsminister auch stets betont, dass das Bürgergeld in seiner Form nicht starr ist und man sich der Wirkung einzelner Regelungen zügig zuwendet. Und deshalb gab es zuletzt auch einige Änderungen. So gelten zum Beispiel schon jetzt verschärfte Regelungen für diejenigen Arbeitsuchenden, die die Aufnahme einer zumutbaren Arbeit willentlich verweigern. Jobcenter können diesen Personen das Bürgergeld nun für zwei Monate komplett streichen. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Weitere Maßnahmen hat das Bundeskabinett zusammen mit dem Haushalt 2025 vorgeschlagen. Wer zum Beispiel eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder Eingliederungsmaßnahme ohne triftigen Grund ablehnt, soll künftig sofort mit einer Leistungsminderung von 30 Prozent des Regelbedarfs für drei Monate rechnen müssen. Außerdem, wer Termine im Jobcenter ohne einen wichtigen Grund nicht wahrnimmt, soll die Leistung künftig um 30 Prozent statt 10 Prozent für einen Monat gekürzt bekommen. Für Geflüchtete, die Bürgergeld beziehen, sind künftig zudem Integrationspraktika angedacht, die es ihnen erleichtern sollen, eine Arbeit oder eine Ausbildung aufzunehmen. Zugleich soll dies Arbeitgeber ermutigen, Geflüchtete einzustellen. Und nicht zuletzt, das Bürgergeld dient als existenzsichernde Leistung. Bevor es beansprucht wird, sollte auch das eigene Vermögen für den Lebensunterhalt eingesetzt werden. Darum soll die Karenzzeit für das Schonvermögen von einem Jahr auf sechs Monate verkürzt werden. Der Bundestag wird mit dem Haushalt über diese konkreten Änderungsvorschläge debattieren. Und weil Fördern und Fordern für uns Hand in Hand gehen, sollen die finanziellen Anreize für berufsabschlussbezogene Weiterbildung durch das Weiterbildungsgeld und die Weiterbildungsprämie erhalten bleiben, denn genau hier erreichen wir doch besonders Menschen, die zum Beispiel aufgrund eines fehlenden Schulabschlusses Schwierigkeiten haben, Fuß zu fassen, mit einer Weiterbildung in Arbeit gebracht zu werden. Und weil es eben schon anklang, würde ich abschließend noch gern ein wenig Licht in das Dunkel der populistischen Aussage bringen, dass vor allem Ausländerinnen und Ausländer Bürgergeld beziehen. Ich glaube, hier können wir die Zahlen für sich sprechen lassen. Korrekt ist, 2,9 Millionen deutsche Staatsbürger und 2,66 Millionen ausländische Personen bekommen Bürgergeld. (Enrico Schult, AfD: Das ist ja eine Milchmädchenrechnung, Frau Drese.) Die meisten davon entstammen mit rund 710.000 aus der Ukraine. Zum Großteil sind das Frauen und Kinder, also wieder die besagte Gruppe, die zum Beispiel als Alleinerziehende oder eben aufgrund des Alters dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Und wenn man von den ukrainischen Bürgergeldbeziehenden diejenigen abzieht, die minderjährig, in Ausbildung oder Schule sind oder bereits arbeiten und ihr Gehalt über Bürgergeld aufstocken, bleiben weniger als 190.000 übrig. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das bedeutet viel Arbeit und Einsatz für alle Beteiligten. Und das ist alles nicht so plakativ, deshalb ungeeignet für die AfD. Doch das Bürgergeld ist für viele Menschen auch hier im Land eine Absicherung in einer bestimmten Lebenslage. Gerade in Zeiten multipler Krisen dürfen wir deshalb keine pauschale Polemisierung, keine Diskriminierung zulassen, sondern sollten das übrigens verfassungsrechtlich geschützte hohe Gut des Existenzminimums verteidigen. Gerade in diesen Zeiten, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) gerade in diesen Zeiten sollten wir Hass und Hetze mit aller Entschiedenheit entgegentreten! – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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