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Dr. Till Backhaus

11.12.2024 Sitzungen 8/93

Also ich bin ja der Letzte, der nicht analytisch arbeitet und auch nicht nach einem Plan agiert. Wir werden uns das genau anschauen. Es wird ja in den Landkreisen jetzt auch die Abschussplanung so umgesetzt. Sie wissen das ja auch, dass es in einem Landkreis noch ein paar Hinweise gibt, wie man das auch umsetzen will. Aber für mich ist klar, ab dem 1. April 2025 gilt komplett das neue Landesjagdgesetz in allen Landkreisen, das dann auch so umzusetzen. Damit ist klar, wir werden in die Altersklassen 0 und 1 dann eingreifen, und ich gehe davon aus, dass wir das auch im Einvernehmen mit der Jägerschaft hinbekommen. Aber eins ist vollkommen klar, aus den Gutachten, aus der Inventur geht eben hervor, dass wir erhöhte Wildschäden und Verbissschäden haben. Und da müssen wir ran, und zwar gemeinsam. Und das ist auch differenziert, das wissen Sie auch. Wir wissen, in welchen Gebieten wir die größeren Probleme haben. Und wir wissen auch, dass mit dem Dauerwald auch diese Frage des Verbissschadens zu klären ist. Wenn wir das nicht lösen, kriegen wir diesen Dauerwaldprozess so nicht auf die Reihe.

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