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Torsten Renz

CDU 11.12.2024 Sitzungen 8/93

Ich würde dann zu meinem zweiten Punkt kommen, weil dieses Gerede und Nichthandeln durch die Landesregierung, das ist eine Ursache, warum es nicht vorwärtsgeht. Leute, die im Bildungsausschuss sind, die wissen, vor zwei Jahren haben wir schon zum Beispiel das Thema Kontrollrechte im KiföG-Bereich uns angehört. Da haben wir immer wieder, wurden wir richtigerweise vertröstet, es ist noch ein Gutachten in Auftrag und, und, und. Aber ich erinnere mich an den Senator aus Rostock, der damals schon gesagt hat, da muss was passieren, wir müssen irgendeine Korrekturmöglichkeit haben, damit die ausufernden Kosten für alle Ebenen nicht aus dem Ruder laufen. Und dann kommt jetzt die Landesregierung mit einem Gesetzentwurf. Sie schreiben dann rein, und das sollen wir wieder beschließen und gut finden, Sie schreiben, mögliche Verbesserungsmöglichkeiten des Finanzierungs- und Kontrollsystems sollen eruiert werden. Mensch, wann handeln Sie denn endlich?! Die Kosten laufen doch aus dem Ruder! Das heißt, solche Dinge müssen doch in den Gesetzentwurf einfach mit eingebracht werden! Und wenn es dann um einigermaßen gerechte Verteilung geht, dann will ich noch mal an die LINKEN appellieren. Sie haben ja über Jahre hinweg – möglicherweise zu Recht – den Antrag gestellt, die Quote des Landes von 54,5 Prozent um mindestens zwei Prozentpunkte zu erhöhen. Haben Sie doch in der Opposition immer gemacht. Den Part haben wir jetzt übernommen, weil wir das geprüft haben und sagen, ja, das stimmt. Wir haben jetzt zum Beispiel beim letzten Mal den Änderungsantrag gestellt – inzwischen ist es ja bei 55,22 –, 2 Prozent obendrauf zu legen. Und da haben Sie alle kommunalen Spitzenverbände hinter sich, dass das Land einen höheren Anteil leisten sollte. Und ich glaube, das ist ein guter Vorschlag, so habe ich Herrn Wulff auch verstanden, als er die Thematik hier thematisiert hat, es wäre ein guter Vorschlag, den wir erneut wieder aufrufen, auch im Anhörungsprozess als CDU-Antrag, dass wir hier auf 57,22 Prozent gehen. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Dann geht nämlich die Belastung nicht zu dem, was wir erwarten, in Größenordnungen auch zur kommunalen Ebene. Und das Letzte, was ich noch mal ausführen möchte, wenn Frau Tegtmeier meinen Zahlen nicht folgen kann, dann sage ich noch mal, die Zahlen, die im Gesetzentwurf drinstehen, 179,36 Euro Pauschale in 2023, ermittelte Istkosten für 2023 – die Zahl ist nicht von mir –, Vorpommern-Rügen 205,11 Euro im Jahre 2023. Was glauben Sie denn, wie hoch die Kosten im Jahre 2025 sein werden? Und deswegen sind wir so sensibilisiert und wollen mit Ihnen gemeinsam das Thema sehr intensiv beraten. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)

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