Dr. Harald Terpe
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Beteiligung der Kommunen an den Kosten der Kinderbetreuung ist seit 2020 auf der Grundlage eines landesweiten Pauschalbetrages pro Kind organisiert worden. Und wie wir wissen, haben Pauschalisierungen immer zwei Seiten. Einerseits können Pauschalen Bürokratie vermeiden, indem sie eine Betrachtung des Einzelfalls entbehrlich machen. Daher sind sie auch grundsätzlich nicht unbedingt eine schlechte Idee und waren sicher ausschlaggebend für die damalige Entscheidung. Wenn sie dann aber, so wie hier, dazu führen, dass von einer Pauschale nicht gedeckte Kosten über den Umweg der Landkreise beziehungsweise Kreisumlage refinanziert werden müssen, dann sorgen diese Pauschalen für Intransparenz und schließlich auch für Ungerechtigkeiten. Es ist also richtig, sich davon zu verabschieden. Ist die Zeit richtig? Habe ich schon fünf Minuten geredet? Weil, jetzt habe ich noch eine Minute. (allgemeine Heiterkeit – Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt spricht bei abgeschaltetem Mikrofon. – Der Abgeordnete Dr. Harald Terpe wendet sich an das Präsidium.) Ach so! Na gut, so schnell konnte ich nicht gucken. Also, es ist also richtig, sich von dieser bisherigen Sache zu verabschieden. Und der im Gesetzentwurf vorgeschlagene Weg, nunmehr bei den tatsächlichen Kosten der Träger anzusetzen, die diese ohnehin den Gemeinden mitzuteilen haben, ist gangbar, zumal er keine zusätzliche Bürokratie schafft, aber interkommunale Ungerechtigkeiten minimiert. Insbesondere beendet es die ungerechtfertigte Besserstellung einiger Gemeinden. (Marc Reinhardt, CDU: Na ja!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch die in Zukunft geplante Beteiligung der Gemeinden an den Vertragsverhandlungen ist ein richtiger Schritt. Es ist gut, dass die Landesregierung den Hinweis des Rechnungshofes auf die Intransparenz der etablierten Abläufe aufgenommen hatte. Dieser Hinweis ist erst gut ein Jahr alt, und so eine schnelle Umsetzung wünschen wir uns regelmäßig für Vorschläge des Landesrechnungshofes. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Da es aber auch nach dieser Änderung viele Gemeinden geben wird, die diese Möglichkeit aufgrund ihrer personellen Ausstattung nicht nutzen werden oder auch nicht nutzen können, bleiben die Landkreise nach wie vor in der Pflicht, die vom Landesrechnungshof geforderte Transparenz herzustellen. Die jetzt vorgeschlagene Möglichkeit der Beteiligung der Gemeinden darf also nicht als Begründung für die Landkreise herhalten, die Verhandlungen weiterhin nicht nachvollziehbar zu dokumentieren. Unklar bleibt für uns in dem Gesetzentwurf, warum den Landkreisen eine einmalige Sonderzahlung von 5 Millionen Euro angeboten wurde, es sei denn, damit werden die ungerechtfertigten bisherigen Minderbeteiligungen einiger Gemeinden kompensiert. Dazu erwarten wir aber eine Aufklärung im Anhörungsverfahren. Schließlich noch einige Ausführungen zum Artikel 2 des Gesetzes. Die Änderung des Finanzausgleichsgesetzes unterstützen wir. Auch wenn dies die Planung mancher Kommunen für 2025 deutlich durcheinanderbringt, ist es richtig, die erwarteten Minderauszahlungen gestreckt dort ankommen zu lassen. Fraglich ist lediglich, ob dieses Verfahren vielleicht, nämlich im Rahmen von Nachtragshaushalten Änderungen von kommunalen Zuwendungen möglich zu machen, grundsätzlich der richtige ist und man statt einer Ausnahme für das Jahr 2025 gleich die entsprechende Regelung insgesamt anpassen sollte. Durch die vorgeschlagene Anpassung ergibt sich ein Gesetzestext, der schon im Jahre 2026 ja keinen Mehrwert mehr hat, weil es nur auf 2025 sich bezieht, und der die Lesbarkeit und Verständlichkeit eher verringert. Wir hätten dem beschleunigten Verfahren zugestimmt, (Marc Reinhardt, CDU: Ja.) weil wir davon überzeugt sind, aber nun ist es ja anders gekommen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
