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Torsten Renz

CDU 11.12.2024 Sitzungen 8/93

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Minister Pegel, ich wollte Sie tatsächlich fragen, weil Sie in Ihren Ausführungen sozusagen zum Ausdruck gebracht haben, dass das Gesetz zum 01.01.2025 in Kraft tritt, inwieweit das tatsächlich so ist. In ersten Anberatungen im Ausschuss wurde uns ja suggeriert, wenn wir gegen das Verfahren stimmen, dann geht das alles nicht, auch nicht rückwirkend. Sie scheinen auch wenig Informationen aus dem Ältestenrat zu bekommen. Herr Schult hat schon mal ein bisschen für Aufklärung gesorgt. Insofern sollten Sie auch als Minister und Landtagsabgeordneter zur Kenntnis nehmen, dass der Vorschlag aus dem Ältestenrat jetzt so ist, wie er ist, dass wir eben am 9. Januar eine Anhörung haben und dann Ende Januar dann auch die Zweite Lesung. Und ich will Sie einfach sensibilisieren. Sie werden sagen, gut, dass ich nie in der Opposition war, aber Sie müssen sich vielleicht auch mal in die Rolle des Gesetzgebers hineinversetzen. Und dazu gehören auch Oppositionsabgeordnete. Und dass die dann ohne Kenntnisnahme im Vorfeld innerhalb kürzester Zeit hier diese Sachverhalte bewerten sollen, da, glaube ich, geben Sie mir recht, dass das nur bedingt politisch dann auch nachvollziehbar ist. Jetzt stellt sich für uns tatsächlich langsam die Frage auch, vor dem Hintergrund nehme ich zur Kenntnis, dass Sie die Bildungsministerin zwar hier vertreten haben, da sie einen sehr langen Anfahrtsweg nach Berlin hat und um 14:00 Uhr als zuständige Ministerin hier nicht sprechen kann, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) aber auf der anderen Seite haben wir natürlich hier die Anpassung der Finanzbeziehungen. Insofern haben wir tatsächlich auch noch mal die Frage, wo liegt denn nachher wirklich die Federführung, weil am Ende geht es zwar im KiföG und beim FAG am Ende nur um Finanzen, und dass dann der Bildungsbereich zuständig ist und so, wie es aussieht, kaum Bildungspolitiker dann sprechen aus Regierungsverantwortung, das wäre vielleicht eine Sache, die man sich noch mal anschauen sollte. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Ich habe natürlich genau wie alle anderen Redner die Aufteilung zweigeteilt, einmal Finanzausgleichsgesetz und zum Zweiten dann KiföG. Ich will mit dem zweiten Teil sozusagen, mit dem Finanzausgleichsgesetz beginnen. Es ist tatsächlich ein kleiner Halbsatz, den wir hier beschließen sollen, der wie folgt lautet: „dies gilt nicht im Haushaltsjahr 2025“. Das ist die gesamte Gesetzesänderung, die wir im Schnellverfahren hier beschließen sollen. Und es gibt dann so zwei/drei kleine Erklärungen. Sie haben das ja auch sehr ausführlich beschrieben. Die eine Erklärung läuft unter dem Motto „verabredete Glättung“. Da kann man natürlich sagen, ja, im nächsten Jahr etwas weniger, aber am Ende bedeutet das, dass wir in den darauffolgenden zwei Jahren, also in drei Jahren, gleichmäßig wenig haben. Und ob das dann die richtige Lösung ist? Bei der zweiten Formulierung, die ich bei diesem Gesetzentwurf aufrufen will, nämlich Sie schreiben dort als Landesregierung, es geht um „deutliche finanzielle Verwerfungen“, ich sage Ihnen, das Ganze ist für uns aus unserer Sicht ein Verschiebebahnhof. (Horst Förster, AfD: Natürlich!) Das Geschmäckle mit 2026, mit der Landtagswahl, glaube ich, wissen Sie selbst, dass das da eine große Rolle spielt. Und deswegen kann ich Ihnen nur sagen, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Lösung aus Sicht der CDU-Fraktion ist, das, was der kommunalen Ebene für das nächste Jahr zusteht, 2025, sollten wir ihnen geben, und dann sollten Sie Ihrer Verantwortung, wenn Sie auch die Kommunen im Blick haben, dafür sorgen, dass in den beiden darauffolgenden Jahren die finanzielle Situation der kommunalen Ebene über das Finanzausgleichsgesetz entsprechend verbessert wird. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Und warum ist das notwendig, meine sehr geehrten Damen und Herren? Wer kommunalpolitisch unterwegs ist, weiß es, deswegen will ich Ihnen kurz zwei/drei Zahlen präsentieren aus Sicht eines Stadtvertreters in Güstrow. Wir haben den Orientierungsdatenerlass vor drei/vier Wochen bekommen, für 2024 rückwirkend. Da gehen zum Beispiel die laufenden Zuweisungen um 475.000 Euro zurück. (Torsten Koplin, DIE LINKE: So ist es.) Und jetzt in dieser Woche kam für 2025 der entsprechende Orientierungsdatenerlass. Und da haben wir einen Rückgang bei den Schlüsselzuweisungen um 249.000, Eigenanteile bei der Einkommensteuer und Umsatzsteuer 343.000. Vor dem Hintergrund der Ausgabensituation – steigende Personalkosten, steigende Baukosten, alles Dinge, die wir noch gar nicht thematisieren – müssen Sie dann auch noch mal den Fakt der KiföG-Kosten nehmen. Auch die habe ich mir kurz herausgesucht, um Sie für die Situation zu sensibilisieren. Wenn in Güstrow im Jahre 2023 4,71 Millionen für KiföG ausgegeben worden sind, 4,7 Millionen, sind für 2024 schon 5,27 Millionen angesetzt worden. Ich will damit dokumentieren, wie die finanzielle Lage der Kommunen ist. Und deswegen glaube ich nicht, dass mit einer einfachen Glättung hier dem Genüge getan ist. (Marc Reinhardt, CDU: Sehr richtig!) Und aus politischen Diskussionen kennen Sie die Redewendung, ich will Sie auffordern, lassen Sie die Kommunen nicht im Regen stehen! (Torsten Koplin, DIE LINKE: Machen wir überhaupt nicht.) Gehen Sie mit uns gemeinsam hier entsprechend diese Thematik an! Ich glaube, spätestens nach der Bundestagswahl wird eine gewisse Einsicht (Horst Förster, AfD: Dann stirbt die kostenlose Kita.) dann hier auch noch mal Einzug halten, meine sehr geehrten Damen und Herren. Dann kommen wir zum Thema KiföG. Da muss man sich jetzt mal genau vorstellen, was hier überhaupt abgehen soll. Wir sollen in einem Schnellverfahren vom 11. bis 13. Dezember ein Verfahren – und da muss ich Herrn Schult etwas korrigieren, was möglicherweise, Aussage Landesregierung, seit Februar/März wohl dieses Jahres bekannt ist, Herr Schult hat schon von vor drei Jahren gesprochen –, dann will ich uns mal ins Gedächtnis rufen als Gesetzgeber, dass wir schon für 2020 eine Gemeindepauschale ins Gesetz geschrieben haben, damals mit circa 149 Euro. Diese Pauschale wurde dann fortgeschrieben in dem Jahr darauf, gesetzlich, und dann per Erlass jedes Jahr angepasst. Und spätestens ab 2022 war klar und hätte man sehen können, bei den Steigerungen, die dann auf uns zugekommen sind, dass irgendetwas in diesem System nicht stimmt. Ich will Ihnen nur mal sagen, im Jahre 2022 hatten wir dann schon eine Pauschale von 167 Euro und im Jahre 2024 von 191 Euro. Und jetzt kommen Sie gefühlt um die Mittagsstunde am 11. Dezember und sagen, dieses System, mit dem der Landtag sich seit Jahren befasst hat, insbesondere beim letzten Gesetzgebungsverfahren im Dezember 2023, wo wir Verbandsanhörungen hatten im Vorfeld, wo wir ein Gesetzgebungsverfahren hatten hier im Landtag mit Beschlussfassung im April 2024 und der Landtag dann gesagt hat, tolles Gesetz, wir haben die Pauschalen für 2025 und 2026 festgeschrieben, das wollen wir jetzt in einem Handstreich hier über den Haufen werfen?! Ich glaube, das geht so auf keinen Fall! (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) In einem Handstreich. Wir haben ein Gesetz, was seit fünf Jahren – ich wiederhole es noch mal für Sie – in dieser Art und Weise wirkt, was das Finanzierungssystem betrifft. Sie sollten mir mal lieber die Frage oder andere die Frage beantworten, warum diese 32 Prozent, die im Gesetz gestanden haben, plötzlich so abweichend sind von dem Wert, der per Erlass festgestellt wurde, und das zu dieser großen Abweichung geführt hat. Und Sie selbst haben ja jetzt in diesem Gesetzentwurf dann Zahlen vorgelegt, da beziehen Sie sich ja auf das Jahr 2023. Vorpommern-Rügen, da kommen wir also mit circa 179 Euro aus dem laufenden Jahr 2023, und für Vorpommern-Rügen stellt man da schon fest, dass die Istausgaben bei 205 Euro gelegen haben. Also spätestens im Vorfeld hätten Sie schon mal ewig mal darauf kommen können, dass Sie diesen Landtag, den Gesetzgeber, mal ins Boot holen und sagen, das System funktioniert so nicht. (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Sie schreiben nämlich jetzt in Ihren Gesetzentwurf hinein, dass das System sich nicht bewährt hat und dass Sie von heute auf morgen – und das ist Ihr Gesetzestext, Herr Koplin, oder der der Landesregierung –, dass Sie von heute auf morgen eine Umstellung von einer landesweit einheitlichen Pauschale auf eine kindbezogene prozentuale Platzkostenverteilung festlegen. Das schreiben Sie einfach mal fest, (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) nachdem wir vor einem Dreivierteljahr ein Gesetzgebungsverfahren durchlaufen haben. Und da will ich gerne noch mal die Ministerin zitieren, was sie gesagt hat. Die Ministerin Oldenburg hat zum damaligen Zeitpunkt am 14. Dezember gesagt, (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) ich zitiere: „Der siebte Punkt sieht vor, dass ab dem Jahr 2025 die Finanzierungsströme zusammengefasst werden. Das heißt, es wird der prozentuale Anteil des Landes, der Gemeinden und der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe auf der Grundlage der bestehenden Finanzierungsbeteiligung ... neu festgelegt.“ Sie haben also das gesagt, was 2020 gut war, haben Sie noch mal gesagt, in 2023/2024, super, wir machen so weiter. Der nächste Satz, ich zitiere: „Diese Maßnahme ist ein wichtiger Schritt zur Unterstützung der Landkreise und kreisfreien Städte zur Erfüllung ihres Sicherstellungsauftrages.“ Also dieser Satz klingt ja im Nachgang wie ein Hohn. Und ich erinnere mich noch an die Anhörung, wo Herr Köpp darauf aufmerksam gemacht hat, meine sehr geehrten Damen und Herren. Und ein dritter Satz von Frau Oldenburg damals, ich zitiere: „Und darüber hinaus wird der Verwaltungsaufwand aller dadurch gesenkt.“ Also das war wegweisend bestätigend für vier Jahre, fünf Jahre geltendes Gesetz. Und jetzt kommen Sie daher – Sie persönlich ja nicht, ich gehe davon aus, Sie haben auch erst auf den letzten Metern davon erfahren –, jetzt kommt die Landesregierung daher und sagt, Gesetzgeber, ihr befasst euch jetzt, wie soll ich sagen, im Schweinsgalopp vom 11. bis 13. mit einer Anhörung. Erst mal sollte die nur schriftlich stattfinden, dann haben wir ja wenigstens noch erwirkt, dass auch geladen wird. Insofern ist Redebedarf bei einem entsprechenden Verfahren, dem wir jetzt zustimmen. Das ist etwas besser als das, was Sie uns vorher angeboten haben. Insofern sind wir jetzt im Boot, im Januar hier möglicherweise eine Entscheidung zu treffen. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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