Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf Ihnen einen Gesetzentwurf vorstellen, in dem sich das Innenministerium im zweiten Teil durchaus auch wiederfindet, der im ersten Teil in der Tat die Bildungskollegin betrifft und berührt, die ich herzlich entschuldigen darf, weil die Kultusministerkonferenz parallel tagt und das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern dort im kommenden Jahr und damit heute den Staffelstab für den Vorsitz der KMK übernimmt. Das, was wir Ihnen vorgelegt haben, ist ein gemeinsamer Vorschlag, den die Landesregierung, in diesem Fall Bildungs-, Finanz- und Innenministerium, gemeinsam mit den beiden kommunalen Spitzenverbänden vorbereitet und ausgearbeitet hat. Vorausgegangen ist dem ein intensives Kommunalgespräch, über das wir auch in kurzer Telefonschaltkonferenz dankenswerterweise unterrichten durften. Wir haben in diesem Kommunalgespräch verschiedene Punkte erörtert und insbesondere gemeinsam Linien gesteckt und uns darauf mit den beiden kommunalen Spitzenverbänden einvernehmlich verständigt. Zwei Punkte aus dieser Verständigung finden Sie jetzt in diesem Gesetzentwurf, die insbesondere außerordentlich dringlich sind. Es geht dabei zum einen um den Anteil der Städte und Gemeinden an den Kitakosten, und zwar im Verhältnis der Städte und Gemeinden zu den Landkreisen. Und zweitens, es geht um die einmalige Möglichkeit für den Nachtragshaushalt des Landes, die kommunalen Finanzzuweisungen 2025 und dann in den Folgejahren so anzupassen, dass keine extreme Berg- und Talfahrt der kommunalen Haushalte bei den Einnahmen aus den Finanzausgleichsleistungen des Landes entstehen. Ich würde zunächst auf die Gemeindepauschale innerhalb des KiföG, also des für die Kindertagesstätten zuständigen Gesetzes, schauen. Wir haben 2020 eine grundsätzliche Novellierung des damaligen KiföG und damit auch der Kitafinanzierung durchgeführt. Die Kitafinanzierung ist auf neue Beine gestellt worden. Das Land trägt jetzt, und zwar im Wege der Spitzabrechnung, fest einen Kostenanteil von 54,5 Prozent der Kitakosten, die entstehen. Um das deutlich an dieser Stelle auch zu sagen, das bleibt vollkommen unberührt mit diesem Gesetzentwurf, es wird weiterhin spitz abgerechnet, weiterhin in diesem Prozentumfang, weiterhin im bisher geübten Verfahren. Es geht derzeit nur um die verbleibenden 45,5 Prozent, die sich zwischen Städten und Gemeinden und Landkreisen aufteilen, und um deren Kostentragung. 2020 hat man aufgrund der bereits bis dahin anteiligen Kostenbelastung der Städte und Gemeinden an den Kitagebühren in Höhe von 32 Prozent dies auch in die Zukunft mit dem aktuellen KiföG fortsetzen wollen. Das ist im Übrigen dann in einen entsprechenden Paragrafen des Gesetzes gegossen worden und hat auch in den ersten drei KiföG-Novellen keine Kritik erfahren. Zu Beginn dieses Jahres hat sich allerdings die Landkreisseite an die Landesregierung gewendet und darauf hingewiesen, dass nach ihren Berechnungen die angestrebten 32 Prozent Kostenbeteiligung der Städte und Gemeinden überwiegend nicht erreicht worden seien über die Jahre und in den Landkreisen. Und deshalb führen wir seit Januar, Frühjahr dieses Jahres, circa im Februar, Ende Februar Gespräche mit beiden kommunalen Spitzenverbänden dazu. Im genannten kommunalen Spitzengespräch im November dieses Jahres haben wir dann für diese sogenannte Gemeindepauschale, so heißt bislang umgangssprachlich der kommunale Anteil an den Kitakosten, aber auch für die Frage, wie wir mit dem Datum umgehen, ab wann das gelten soll, nämlich Änderung zum 1. Januar 2025, ein Einvernehmen des Landes, aber insbesondere der beiden kommunalen Spitzenverbände feststellen können. (Marc Reinhardt, CDU: Na ja!) Und genau dieses Einvernehmen der beiden kommunalen Spitzenverbände … Und da gibt es auch kein „Na ja!“, sondern beide haben das noch einmal in den letzten Stunden ausdrücklich bestätigt. Der Einzige, der „Na ja!“ ruft, ist momentan die CDU-Landtagsfraktion, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) die diesem einvernehmlichen Wunsch, einvernehmlichen Wunsch zweier kommunaler Spitzenverbände im Weg stehen will, meine Damen und Herren. (Sebastian Ehlers, CDU: Nicht nur, auch andere Fraktionen.) Auch der Landtag hat im Übrigen in seiner Entschließung aus dem April 2024 eine Lösung dieser Frage zum Jahresende erbeten und entsprechende Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden angeregt, die, wie eben dargelegt, geführt worden sind. Was ist jetzt Inhalt des aktuellen Vorschlags? Statt einer Pauschale, wie sie bisher im Gesetz vorgesehen ist, die als Grundlage die Kosten des vorletzten Jahres nimmt und dann für jedes abgelaufene Jahr, also für das letzte und das aktuelle Jahr, 2,3 Prozent theoretische Inflationsrate obendrauf rechnet, statt dieser Pauschalierung – da gibt es keine Spitzabrechnung hintendran –, statt dieser Pauschalierung soll künftig jede Gemeinde tatsächlich nur noch das für ihre Kinder aus ihrer Stadt oder Gemeinde zahlen, und zwar im Umfang von 32 Prozent, was konkret an entstehenden Kosten für den Kitaplatz dieses Kindes festgestellt wird, im laufenden Jahr zunächst, in dem man Vorauszahlungen leistet, und dann wird, wenn die Kosten tatsächlich festgestellt worden sind, eine Spitzabrechnung nachgeholt. Außerdem, das war den Städten und Gemeinden extrem wichtig, werden sie künftig als Teilnehmerinnen und Teilnehmer, als Zuhörende an den Verhandlungen der Landkreise mit den Kitaträgern teilnehmen können. Bisher erfahren sie das Ergebnis im Nachhinein und müssen es akzeptieren. Jetzt geht es um ihre konkreten Kosten vor Ort. Deshalb sollen sie teilnehmen und zuhören können, um einschätzen zu können, was und wie ist verhandelt worden und weshalb sind genau diese Kosten, spitz abgerechnet, dabei herausgekommen. Zweiter Änderungsblock, den wir Ihnen vorschlagen, ebenfalls aufgrund der einvernehmlichen Verständigung im Kommunalgespräch, ist, dass wir eine gewisse Glättung auf der Einnahmeseite der kommunalen Haushalte zum Schutz der kommunalen Haushaltsplanung umsetzen wollen. Wenn alles bliebe, wie es aktuell in den Gesetzen geregelt ist, würde eine Achterbahnfahrt, eine Berg-und-Tal-Fahrt in 2025 und in den Folgejahren auf die kommunalen Haushalte zukommen. Genau das ein bisschen zu dämpfen und damit eine bessere Planbarkeit und Kontinuität herzustellen, ist Inhalt dieses Entwurfes. 2025 würden zunächst die Einnahmen deutlich ansteigen, aber 2026 massiv abnehmen. Warum? Erstens, weil mit dem Gleichmäßigkeitsgrundsatz, mit dem die kommunale Seite an den Steuereinnahmen des Landes teilhat, eben Steigerungen gleichmäßig auch zu Steigerungen in kommunalen Haushalten führen, Senkungen, Verringerungen, Schwächungen des Steueraufkommens auch aufseiten der kommunalen Familie zu geringeren Einnahmen führen. Wir erleben momentan eine Wirkung auch in unseren Steuereinnahmen, die deutlich dämpfend wirkt. Geringere Einnahmen als prognostiziert führen dazu, dass auch die kommunale Familie in den kommenden Jahren weniger, weil gleichmäßig beteiligt, aus diesen Einnahmen erhalten wird. Da aus dem aktuellen und letzten Jahr allerdings noch Überzahlungen zugunsten der kommunalen Familie im Raum stehen, die nach dem Gesetz zwei Jahre später zurückzuführen sind, würde man also mit weniger Einnahmen und zusätzlich einer Rückzahlung von in der Vergangenheit zu viel gezahlten Geldern einen massiv sich verstärkenden negativen Effekt erzeugen. Den dadurch zu glätten, dass in 2025 die massive Steigerung nicht in dieser Höhe vorgenommen wird, sondern, das ist das Versprechen an die kommunale Familie, die FAG-Einnahmeseite auf dem Niveau des Jahres 2024 fortgeführt wird – das, was die Kommunen also kennen, werden sie auch 2025 sehen, aber das, was sonst an Mehreinnahmen zur kommunalen Familie käme, wird auf die Folgejahre verlagert, sodass der hohe Berg flacher wird, er bleibt auf dem Niveau von 2024, und der Absturz eben auch flacher wird –, das, ist die Überlegung, einmalig entsprechend FAG zu ermöglichen, meine Damen und Herren. Beides, noch einmal ausdrücklich, gemeinsam geeint dringender Wunsch aller Beteiligten. Wir wollen dieses „up and down“ der kommunalen Haushalte dringend gemeinsam vermeiden. Wir wollen insbesondere zum 01.01.25 nach der Verständigung der kommunalen Spitzenverbände die kommunalen, die gemeindlich/städtischen Anteile an den Kitakosten entsprechend dem gesetzgeberischen Plan von 2020 umgestalten, (Der Abgeordnete Torsten Renz bittet um das Wort für eine Anfrage.) beides dringendes Ansinnen der kommunalen Familie, gemeinsam getragen mit der Landesregierung. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie uns auf diesem Weg unterstützen. – Herzlichen Dank!
