Dr. Wolfgang Blank
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Das Gesetz über die Nutzung der Gewässer für den Verkehr und die Sicherheit in den Häfen, das Wasserverkehrs- und Hafensicherheitsgesetz, bedarf einer Anpassung, um rechtliche und praktische Anforderungen zu erfüllen. Kern der Änderung ist die Umsetzung der EU-Richtlinie 2021/1187, die schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren für große Infrastrukturprojekte im transeuropäischen Verkehrsnetz fordert beziehungsweise ermöglicht. Insbesondere für Projekte mit einem Finanzvolumen von über 300 Millionen Euro soll die Verfahrensdauer auf maximal vier Jahre begrenzt werden. Da die Kernnetzkorridore Skandinavien/Mittelmeer und Orient/Östliches Mittelmeer den Seehafen Rostock einschließen, betrifft diese Vorgabe direkt Mecklenburg-Vorpommern. Zur Umsetzung wird ein neuer Paragraf 6a eingeführt, der sich an der bundesrechtlichen Regelung des Paragrafen 70a Wasserhaushaltsgesetz orientiert. Damit werden nicht nur EU-Vorgaben umgesetzt, sondern auch die Verfahren für wichtige Projekte zur Modernisierung der Häfen in unserem Land beschleunigt. Besonders die Energiewende erfordert effiziente Anpassungen der Hafeninfrastruktur, und das Gesetz erleichtert hier dringend notwendige Modernisierungen. Darüber hinaus verfolgt die Gesetzesänderung folgende zentrale Maßnahmen: Erstens. Erleichterte Genehmigungsverfahren Die Möglichkeit, anstelle eines aufwendigen Planfeststellungsverfahrens eine Plangenehmigung zu erteilen, auch wenn eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist, sorgt für kürzere Verfahrensdauern und schnellere Umsetzung. Zweitens. Projektmanagement für komplexe Vorhaben Durch die Einführung eines Projektmanagers sollen Verfahren gestrafft und die Umsetzung großer Projekte auch effektiver gestaltet werden. Und schließlich die Neuordnung der Hafensicherheitsbehörde Die Zuständigkeit dieser Behörde, die bisher im Verkehrsressort lag, wird auf das Innenministerium übertragen. Diese Neuregelung spiegelt die tatsächlichen Aufgaben der Gefahrenabwehr und die enge Verzahnung mit der Landespolizei wider. Diese Änderungen stärken die Handlungsfähigkeit unserer Häfen und unterstützen die Energiewende sowie die wirtschaftliche Entwicklung Mecklenburg-Vorpommerns. Ich bitte Sie daher um Ihre Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
