Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Werte Zuhörende! Dieses Gesetz betrifft einen relativ kleinen Teil und gleichwohl wirkstark. Es geht darum, dass nach uralten tradierten, erst nach Reichsrecht und heute bundesdeutschem Recht Spielbanken der allgemeinen Besteuerung nicht unterliegen, also keiner Körperschaftssteuer, keiner Gewerbesteuer, keiner Einkommensteuer und Ähnlichem. Umgekehrt ist damit die Erwartung verbunden, dass über die jeweiligen Landesspielbankgesetze eine gesonderte eigene Abgabenerhebung stattfindet. Noch einmal, das ist bundesweit entsprechend gehändelt und auch umgesetzt. Bei uns gibt es deshalb im Gesetz die Spielbankabgabe und unter gewissen Umständen eine Zusatzabgabe, die nach dem hiesigen Spielbankgesetz spezifisch gerechnet und quasi wie Steuern wirksam von den wenigen Spielbanken, die wir haben, eingezogen werden. Diese Vorgehensweise, bundesweite Vorgehensweise hat die EU-Kommission vor einigen Jahren auf den Plan gerufen, die Bedenken hatte, dass darin eine Beihilfe des Staates für Spielbanken liegen könne, mit der Argumentation, dass nicht sichergestellt sei, dass im Zweifel, wenn die wie ein normales Unternehmen besteuert würden mit Körperschaftssteuer/Einkommensteuer, mit Gewerbesteuer und so weiter, möglicherweise höhere Abgabenlasten sie treffen können, was für verschiedene andere Anbieter von gewerblichem Spiel der Fall ist, sodass sie insoweit bevorzugt werden könnten, weil der Staat ihnen möglicherweise weniger mit diesem System abnimmt, als sie nach dem allgemeinen Steuersystem zu zahlen verpflichtet wären. Deshalb ist vorgegeben worden, dass die jeweiligen Bundesländer sicherzustellen haben, bei der Abgabenerhebung eine Prüfung vorzunehmen, ob bei einer Parallelrechnung, wenn quasi normal nach allgemein üblichen, für Unternehmen anzulegenden steuerlichen Maßstäben besteuert würde, ob dann wenigstens das Niveau erreicht wird mit der Art und Weise der Abgabenerhebung, die wir vornehmen, die eben auch bei normaler Besteuerung bestünde. Man muss eine Vergleichsrechnung machen. Wenn dieses Privileg der Steuerfreiheit nicht bestünde, würde man genauso viel Abgaben zahlen, wie es mit unserem jetzt vorgegebenen Spielbankgesetz, vorgegebenen System der Spielbankabgabe und der Zusatzabgabe der Fall ist. Genau das in das Gesetz zu übernehmen, ist jetzt Inhalt dieser Gesetzgebung. Noch einmal, aus EU-rechtlichen Gründen sind wir zwingend gehalten, die dort besorgte mögliche Beihilfe zu beseitigen. Und deshalb sind zwei Maßnahmen im Gesetz enthalten: Erstens, die Spielbanken werden verpflichtet, jedes Mal mit ihren entsprechenden Abrechnungen, mit der die Abgabe berechnet wird, auch eine fiktive Steuerberechnung nach den Maßstäben, die an ein übliches Unternehmen angelegt werden, vorzunehmen. Und dann werden die abgabeerhebenden Stellen das vergleichen müssen, ist das, was wir an Abgabe erheben, mindestens so hoch wie das, was bei normaler Besteuerung anfallen würde. Wenn nein, muss eine entsprechende Zusatzabgabe, eine sogenannte Ausgleichsabgabe, die wir jetzt neu im Gesetz vorschlagen vorzusehen, erhoben werden, damit man wenigstens die Belastung erreicht, die ein Unternehmen, das normal besteuert wird, erreichen würde. Wenn das nicht der Fall ist, dann reichen die entsprechenden Abgaben nach dem Spielbankgesetz aus. Da darüber hinaus in den ersten drei Betriebsjahren, also im Gründungsjahr und in den beiden folgenden Betriebsjahren, zurzeit eine deutliche Begünstigung vorgesehen ist im Spielbankgesetz, um quasi Anlaufverluste möglich zu machen, um überhaupt in Arbeit zu kommen, ist in diesen Jahren aber eine Begünstigung besonders wahrscheinlich. Auch das wäre EU-rechtswidrig. Aus diesem Grunde wird also vorgeschlagen, auch diese bisherige zusätzliche Bevorteilung von neu an den Start gehenden, neu gegründeten Spielbanken herauszunehmen. Wir würden damit, mit einer sehr überschaubaren Gesetzesänderung, die EU-Konformität herstellen. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie uns dabei unterstützen, entsprechend den EU-Maßgaben zu entsprechen. Am Ende des Tages kann es für den Landeshaushalt nur positiv ausgehen. Wichtige Überschrift bleibt, keiner zahlt hinterher weniger als vorher, sondern im Zweifel wird sogar mehr bezahlt werden müssen. Die bisherige Spielbankabgabe, wenn die also geringer ausfällt als eine übliche Steuerlast, gibt es was obendrauf. Wenn nicht, bleibt genau das, was wir bisher verlangt haben, auch weiterhin, für den Landeshaushalt also kein Nachteil, aber für die EU-Rechtskonformität wichtig. Und noch mal, wenn wir das nicht herstellen, dann wird mit Sicherheit die EU-Kommission mittelfristig dafür Sorge tragen, dass unsere Regeln gar nicht gelten. Und dann haben wir im Zweifel nicht sehr viel mehr gewonnen. Ich wäre Ihnen also dankbar, wenn wir das entsprechend konstruktiv begleiten. – Viel Erfolg in der weiteren Debatte! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
