Marc Reinhardt
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In Zweiter Lesung – wir haben es heute gehört –, das etwas sperrige Gesetz „Landesverwaltungsverfahrensgesetz“ und Regelungen für ein einheitliches Verwaltungsverfahrensrecht. Wir haben ja von Frau Tegtmeier schon sehr umfangreich gehört, worum es hierbei geht. Ein entscheidender Punkt ist ja auch noch, dass hier die Vergütung für das Eintreiben für die kommunalen Behörden von 25 auf 55 Euro pro Einzelfall angehoben werden soll. Das ist sicherlich zu begrüßen. Ob das kostendeckend ist, wird dann die Zeit zeigen. Und den Punkt, den der Innenminister angesprochen hat, den will ich auch noch mal ansprechen. Wir sind zumindest auch dafür, dass für die Zukunft geprüft wird, ob wir hier nicht die Kommunen komplett von der Aufgabe entlasten können und das dem Norddeutschen Rundfunk übertragen. Es stimmt, dann sind nachher die Gerichtsvollzieher zuständig. Und was sicherlich ist, da wir es ja nicht so einfach haben wie der WDR, der NDR ist ja eine Mehrländeranstalt, müsste das perspektivisch dann natürlich mit den anderen Ländern auch geprüft werden. Deshalb haben wir unseren Änderungsantrag heute hier nicht wieder gestellt, sind aber dafür, dass wir das im Auge behalten, vielleicht auch mal mit den Kollegen in NRW besprechen, was für Erfahrungen sie damit gemacht haben. (Horst Förster, AfD: Sie hätten ja dem Entschließungsantrag zustimmen können ohne Probleme.) Und dann ist aus meiner Sicht, muss das natürlich abgestimmt sein, das geht ja dann nicht, dass Mecklenburg-Vorpommern das alleine macht. Da gehören ja dann auch Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Bremen dazu. Das sollte dann schon ein abgestimmtes Verfahren sein. Wir halten das aber für richtig, das hier mittelfristig zu prüfen, dann auch zu evaluieren, ob die 55 Euro tatsächlich kostendeckend sind, und dann am Ende auch mit den Kommunen darüber zu sprechen, ob wir nicht tatsächlich sie von dieser Aufgabe entlasten, es dem Norddeutschen Rundfunk und dann sozusagen der Landesebene übertragen. Natürlich ist dann auch der Rechtsausschuss hiermit zu beschäftigen. Aber das Thema wird uns sicherlich in Zukunft noch einmal behelligen. Und dann bin ich sehr dafür, dass wir die Kommunen von dieser Aufgabe entlasten (Zuruf von Horst Förster, AfD) und tatsächlich es dann dem Norddeutschen Rundfunk und somit auch der Landesebene übergeben. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
