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Christian Pegel

11.12.2024 Sitzungen 8/93

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Werte Zuhörende! Zunächst bin ich der Abgeordneten Frau Tegtmeier sehr dankbar, dass sie mir a) hinten noch einen kleinen Punkt gelassen hat. Sie hat mir die Frage gestellt, warum wir als Landesregierung durchaus empfehlen, nicht zuzustimmen, und dankbar sind, dass das hier auch so mitgetragen wird. Auf alle anderen Punkte beziehe ich mich gern. Der Inhalt des Gesetzentwurfes ist deutlich, die einzige nach meinem Gefühl derzeit hier im Plenum noch offene Frage ist in der Tat, ob die Beitreibung von ausstehenden Rundfunkgebühren wie bisher durch die kommunalen Vollstreckungsbehörden geschieht oder aber der jeweilige Rundfunksender es selbst übernehmen möge. (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Genau! – Zuruf von Horst Förster, AfD) Und das, was ich Ihnen bereits in zwei Ausschusssitzungen an die Hand gegeben habe, ist auch weiterhin von den parlamentarisch Beteiligten nicht untersetzt worden. Ich bedauere das und rege deshalb sehr dringend an, in der Tat nicht aus der Hüfte etwas zu ändern, wo die Auswirkungen nach meiner Überzeugung nicht deutlich sind, (Zuruf von René Domke, FDP) denn das wirkt so ein bisschen, als ob der Norddeutsche Rundfunk dann selbst zu den Menschen gehen würde und – ein bisschen salopp – den Kuckuck klebt. Das tut er natürlich nicht, sondern wenn Sie andere Bundesländer hören, wo in der Tat zum Beispiel der Westdeutsche Rundfunk die Beitreibung selbst vornimmt, tut er das nicht mit eigenen Beschäftigten, sondern er betreibt lediglich das eigentliche Verfahren und beauftragt dann Höhere. Und genau deshalb meine wiederholte Empfehlung, wenn, muss man das besprechen mit den Kolleginnen und Kollegen der Justiz und des Rechtsausschusses, wenn, nehmen die die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher. Das ist eben nicht so, dass in den Vollstreckungsbehörden der kommunalen Familie alle vor Arbeit nicht aus den Augen gucken können und bei den Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern wären leere Regale, sondern – ich gehe davon aus, dass es vor zwölf Jahren nicht anders war als heute – auch dort ist hinreichende Arbeitsauslastung gegeben. Sie sprechen also nicht darüber, dass dem einen Arbeit weggenommen wird und der andere endlich welche hat, sondern sie belasten schlicht einen anderen Bereich und werden deshalb zunächst schauen müssen, ob es in so einem Bereich eigentlich mit leichter Hand hineinpasst. Und meine Prognose ist Nein, denn auch im Bereich dessen, was aus gerichtlichen Entscheidungen zu vollstrecken ist, sind die entsprechenden Organe der Justiz hinreichend ausgelastet, (Zuruf von Horst Förster, AfD) und umgekehrt, die kommunale Familie hat ja ihre Vollstreckungsbehörden in deren Kapazitäten auch auf diese Aufgabe mit eingestellt. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Wir regen deshalb dringend an – und noch einmal, ich hatte Ihnen das schon in der Einbringung im Ausschuss angetragen, habe es dann auch wiederholt getan –, wenn man das ernsthaft hätte verfolgen wollen, dann hätte man im Rechtsausschuss dazu eine detailliertere Auseinandersetzung mit den Kolleginnen und Kollegen der Justiz suchen müssen, (Rainer Albrecht, SPD: Sehr richtig!) der zuständigen Organe – nämlich die, die hinterher personell genau das dann abdecken müssen, hätte man denen die Pi-mal-Daumen-Zahlen an die Hand geben müssen, wie viele Vollstreckungen im Durchschnitt pro Jahr dann hinzukämen und eine entsprechende Rückäußerung der Gerichtsvollzieherseite/der Vollstreckungsseite gebraucht, ob das überhaupt mit Kapazitäten realistisch umsetzbar ist und wir nicht am Ende dann eine Handlungsunfähigkeit an anderer Stelle forcieren. Meine Damen und Herren, ich wäre deshalb dankbar, weil genau das in dem Verfahren nicht geschehen ist, es bei dem bisherigen Zustand zu belassen, auf den die kommunalen Vollstreckungsbehörden kapazitativ eingestellt sind. Ich danke Ihnen ganz herzlich. Für die weitere Diskussion und bei allen anderen Punkten stehe ich für Fragen, wenn sie hier noch im Raume stehen sollten, gern bereit. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Das sind aber tatsächlich eher sachlich, fachlich formale Dinge. Weil der Abgeordnetenkollege Herr Förster ganz aufgeregt ist, nur zu, ich nehme dazu auch gerne noch mal Bezug. Sie werden aber eingestehen müssen, oder ich hoffe zumindest, dass wir uns einig sind, dass auch Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher nicht voller Langeweile sind, sondern gleichermaßen über gute Auslastung (Horst Förster, AfD: Aber die Kommunen haben auch genug zu tun. – Zuruf von René Domke, FDP) bereits heute durchaus zu Recht klagen dürfen. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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