Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Jeder hat ja sein Steckenpferd, und das gestehe ich auch jedem zu. In welcher … (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Da bin ich mal auf Ihrs gespannt.) Suchen Sie noch? (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Sehr schön! In welcher Tiefe allerdings die Regenbogenflagge das zwischenzeitlich für Ihre Fraktion ausmacht, fängt mich zunehmend an – freundlich gesagt – zu beeindrucken. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und FDP) Um eines vielleicht vorneweg festzustellen, und das ist der Begriff, den ich dafür verwende, werte Damen und Herren: Die Liberalisierung, die größere Freiheit des Umganges vor allen Dingen der Kommunen mit ihren Masten, die Liberalisierung der Beflaggungsordnung wird bleiben. Ausrufezeichen, Punkt, Ende! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und das ist eine Liberalisierung, weil sie eben viele Fahnen erlaubt. Und das ist zu trennen immer dann – das ist ja Ihre Sorge der Vermischung –, wenn die bundesdeutschen Nationalfarben neben der mecklenburg-vorpommerschen Landesflagge hängen. Wenn die europäischen Farben dort aufgehängt werden, wenn also offiziell geflaggt wird, dann ist eine zusätzliche Anbringung von Fahnen, die nicht in diesem hoheitlichen Kontext stehen, unzulässig. Aber wer die Rathäuser, wer unsere eigenen Masten kennt, weiß, dass für die größeren Teile des Jahres eben gar nichts angebracht worden ist, was auch in Ordnung ist. Es gibt Beflaggungstage, es gibt viele Tage, da ist nichts. Und die Diskussion, vor allen Dingen für die kommunale Familie war, ob wir denen gestatten, an ihren Fahnenmasten an diesen vielen anderen Tagen vielfältige Nutzungen anzubringen. Das können Stadtjubiläen sein, das kann eine Vielzahl von Partnergemeinden sein, noch einmal, eine große Bandbreite, die dort mit der Liberalisierung jetzt gestattet ist. Ihre Sorge, Sie formulieren, da könnten auch mal Sauereien hängen. Dem versucht, genau wie in der Vergangenheit, die Beflaggungslandesverordnung vorzubeugen, indem sie ganz ausdrücklich sagt, ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin: (Thore Stein, AfD: Brauchen Sie nicht!) „Das Setzen einer nicht hoheitlichen Flagge ist unzulässig, wenn 1. diese gegen geltendes Recht verstößt, 2. die Beflaggung sich als Unterstützung der Ziele einzelner politischer Parteien darstellt oder 3. dies dem Ansehen und der Würde des Landes schadet.“ (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ja, genau!) Damit haben wir die Bereiche, die in der Tat nicht an unsere öffentlichen Fahnenmasten sollten, erfasst. Meine sehr geehrten Damen und Herren, in Wahrheit geht es nur um eine Fahne. Es geht nicht darum, ob es liberalisiert wird, sondern es geht um eine einzige Fahne, auf die Sie auch relativ schnell geschwenkt sind, und das sind die Regenbogenfahnen. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Wenn Sie genau die wollen, dann wäre es ja auch folgerichtig gewesen zu sagen, die Liberalisierung stört uns gar nicht, aber wir haben versucht, in einem Antrag festzuhalten, dass diese Fahne einen ideologischen Kontext hat. Das ist ja Ihr Vortrag, der unter eine dieser drei Verbotsklauseln fällt, deshalb möge sie nicht gehängt werden, aber es geht dann wieder gegen die Liberalisierung als Ganzes. Ich werbe mal für Folgendes: Neben der Regenbogenflagge hatten wir Fahnen, die vor Gebäuden hingen, jetzt will ich gar nicht nur für die Landesgebäude sprechen, die die gleiche Bezahlung aller Beteiligten in der Gesellschaft, Männer und Frauen vor allen Dingen, im Blick hat. Wir hatten einige Beflaggungen gegen Gewalt an Kindern. Wir hatten Beflaggungen gegen Gewalt an Frauen. Nichts davon ist nach meiner tiefen Überzeugung irgendetwas, was nicht mit dem Wertekanon des bundesdeutschen Grundgesetzes vereinbar wäre, meine Damen Herren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Ich will im Übrigen ausdrücklich sagen, Sie hatten einen Hinweis gegeben, ich nehme an, Sie haben ihn anders gemeint, ich will es trotzdem ausdrücklich klarstellen: Die Erlaubnis, solche anderen Fahnen aufzuhängen, macht die nicht zur Flagge. Es macht sie nicht zu Hoheitszeichen, (Horst Förster, AfD: Es bleiben hoheitliche Masten, und es sind Dienststellen.) sondern es bleiben hoheitliche Masten, die in dem Moment aber eben gerade nicht hoheitlich genutzt werden, genau, wie auf dem Schreibtisch eines Bürgermeisters manchmal hoheitliche Verwaltungsakte liegen. Es wird auch Tage geben, wo da einfach nur Werbung oder eine Zeitung liegt, und damit wird der Schreibtisch nicht zum nicht hoheitlichen Schreibtisch. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es geht Ihnen, wenn man es zuspitzt, genau um diese eine Fahne. Sie haben die Sorge, dass damit Gesinnung zum Ausdruck käme. Gesinnung halte ich für ein schwieriges Wort, weil es unterstellt, dass es etwas ist, was Menschen versucht, von etwas Unzulässigem und etwas moralisch Frevelhaftem zu überzeugen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ja doch, in Teilen schon.) Ich würde dafür werben, dass diese Fahne für eines steht, und das haben Sie angesprochen, für Vielfalt, Vielfalt, die Sie dann vertiefen und sagen, das steht für bis zu 60 Geschlechter. Ich bin mir ziemlich sicher, dass eine Menge Menschen auf diese Fahne gucken und sie ganz entspannt nehmen und sagen, (Horst Förster, AfD: Dann hätten Sie gestern Frau Drese zuhören müssen!) es steht einfach nur dafür, dass es eine freiheitlichdemokratische Grundordnung gibt, die in der Tat Menschen sein lässt, wie sie wollen, in vielfältiger Hinsicht. Und die Annahme, dass die Bundesrepublik Deutschland neutral sei, wird ja immer von Ihnen übersetzt mit, sie sei wertfrei. Das Grundgesetz hat sich 1949 ganz bewusst für das Gegenteil entschieden, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Und noch einmal, immer dann, und das ist jetzt hoffentlich das Gegenstück zu neutral, wenn es Einzelnen parteipolitisch entspricht, haben wir die Ausnahme ganz ausdrücklich vorgesehen. Immer dann, wenn es Bandbreite nimmt, wenn es nichts anderes ist als die Übersetzung dessen, was das Grundgesetz will, Diskurs, Vielfalt, Gleichheit, große Breite von dem, was wir in einer pluralistischen Gesellschaft miteinander aushalten müssen, dann ist es genau das, was das Grundgesetz unterstützt. Meine Damen und Herren, wir haben nicht vor, die Beflaggungsverordnung an der Stelle zurückzudrehen. Ich glaube auch nicht, dass die Menschen in dem Moment an 60 Geschlechter denken und all die Sorgen, dass der Brexit nun gerade deswegen eingeführt worden sei, weil die Regenbogenflagge irgendwo in Deutschland gehangen hätte. (Horst Förster, AfD: Nee, Migrationspolitik war das.) Das fällt mir als Kontext schwer. Ich hatte den Eindruck, da hatten die Briten deutlich andere Diskussionen. Ich freue mich auf die weitere Diskussion, würde aber sehr dafür werben, dass dieses Bunte, was auf den Flaggen ist, das ist, was unsere Bundesrepublik Deutschland ziemlich gut widerspiegelt und was wir zu Recht miteinander wollen, auch wenn uns die Position des anderen manchmal ärgert. Wir wollen unsere vertreten dürfen, und da müssen wir auch aushalten, dass die gegensätzliche Position vertreten wird. Und nichts anderes, nämlich ein Tuschkasten voller Farben, ist auf dieser Fahne. Ich bin überzeugt davon, dass er eben nicht zu eng gesinnungstechnisch ist, sondern gerade das Gegenteil will. Alle dürfen Ihres tun und keiner möge sich daran stören. Und ich bin überzeugt, die meisten Menschen gehen entspannt daran vorbei und es widerstrebt ihnen gerade nicht. Ich halte das für überzogene Debatten. Heute früh war einmal gesagt worden, wir sollen endlich aufhören, die Menschen immer mit diesem Thema zu quälen. Und ich würde Ihnen gerne zurückspielen, wir hängen die Fahne einfach auf, hier hat keiner von uns dieses Thema angesprochen. Sie haben es heute bereits zweimal geschafft. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Lassen Sie doch gerne die Menschen in der Tat damit in Ruhe und die Fahne hängen! – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
