Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr gerne. Sehr geehrter Herr Abgeordneter, erstens, die Sachverhalte um den ghanaischen Flüchtling, der für die Abschiebung vorgesehen ist, sind in Nordrhein-Westfalen am dortigen Amtsgericht entschieden worden. Ich werde a) keine Amtsgerichte kritisieren, das steht mir als Exekutive nicht zu, und zum Zweiten schon gar nicht bei Entscheidungen, die ich nicht selber kenne und die nicht vor Ort geschehen sind. Was ich kenne, ist, dass ein U-Haftbefehl bestanden hat, der nach Ablauf der sechsmonatigen Zeit, in der üblicherweise solche Strafprozesse dann erledigt sein sollen, nicht abgeschlossen werden konnte, offenbar deshalb, weil die notwendige Zeugin zweimal nicht erschienen ist und auch nicht vorgeführt werden konnte durch die Polizei, sodass wir mit Ihrem Hinweis, da sei ja jemand quasi kurz vor der Verurteilung, nachdem zumindest, was das Amtsgericht uns zurück signalisiert, offenbar nicht kurz davor sind, sondern momentan der Prozess an der fehlenden Hauptbelastungszeugin zu scheitern scheint, aber noch einmal, nur aus der Ferne, nur aus der Fernbetrachtung. Zweitens. Auch über einen Abschiebehaftbefehl entscheidet ein Amtsgericht. Das Amtsgericht hat am 24.09. nach meiner Erinnerung, aber beim Datum bin ich jetzt nicht ganz sicher, keine solche Entscheidung getroffen, weil sie in der Tat keinen Haftplatz in Nordrhein-Westfalen in räumlicher Nähe gesehen haben. Die Ausländerbehörde im Landkreis Rostock, die sehr spät davon erfuhr, hat dann versucht, innerhalb von wenigen Stunden eine Transportmöglichkeit zu organisieren, die üblichen Vorgehensweisen, dass Polizeien sich irgendwo die Dinge übergeben, auch aus Sicht der Kapazitäten und weil das vorher nicht möglich war. Unsere Polizei hat dann gerechnet, wie lange brauchen wir, wenn wir jetzt die diensthabende Schicht in Wagen setzen, an einen Ort – in Mülheim an der Ruhr war es – in Nordrhein-Westfalen schicken, dort ein bis zwei Stunden Übernahme, Papierkrieg berücksichtigen, dann nach Glückstadt fahren müssen, ihn da abliefern müssen, schaffen wir das alles irgendwo innerhalb eines 12-Stunden-Blocks der Arbeitszeit, rechtlich schon schwierig, wäre freundlich formuliert. Und dann waren wir relativ schnell raus. Die Polizei hat sich dann noch mal bemüht, eine Übergabe in Bielefeld anzuregen. Das wäre ein deutliches Entgegenkommen, hätte aber gerade eben so einen Zeitrhythmus ergeben, in dem unsere Beamtinnen und Beamten das noch hätten erreichen können. Das konnten die Kolleginnen und Kollegen dort nicht abbilden. Das Gericht hat aber gestern erneut nach erneuter Festnahme oder Festsetzung des Beteiligten einen Abschiebehaftbefehl abgelehnt.
