Hannes Damm
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete der demokratischen Fraktionen! Ich habe ja eine Minute extra bekommen, Herr Minister, die werde ich jetzt einmal außerhalb des Skriptes benutzen und sagen, von der CDU, wir werden uns jetzt zwar differenziert äußern zu Ihrem Antrag, aber wenn wir mal ganz ehrlich sind, kann man es ganz einfach runterbrechen: Redispatchvorbehalt bedeutet kein weiterer Ausbau in M-V, jedenfalls wenn Sie das so machen wollen, wie Sie es aufgeschrieben haben. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Moratorium! Moratorium!) Bedeutet dann, im Süden müsste man ausbauen, die haben aber die Flächen nicht. Dadurch wird es nicht die Energiewende geben, wie wir sie vorhaben – 100 Prozent Erneuerbare eben am Ende –, und damit scheitert das Gesamtprojekt. Das ist dann leider das, was rauskommt, wenn man den Antrag politisch runterbricht. Und Herr Liskow nickt immerhin, das ist ja wenigstens ehrlich. (Heiterkeit bei Sebastian Ehlers, CDU) So, die Energiewende ist also ein Mammutprojekt, das in den letzten beiden Jahren eine grundlegende Anpassung des Rechtsrahmens durch den grünen Wirtschaftsminister Robert Habeck erfordert hat. Die Erfolge werden immer sichtbarer. Der Ausbau der Erneuerbaren gewinnt wieder Fahrt und schafft durch eine Abkehr von fossiler Energie mehr Preisstabilität. Zum Ausbau der Erneuerbaren gehört jedoch auch der Ausbau der Stromnetze – das ist richtig –, welcher über Netzentgelte der Netzbetreiber finanziert wird. Die Diskussion dazu begleitet uns jetzt seit Jahren. 2017 wurden die Netzentgelte im Übertragungsnetz bundesweit angeglichen. Unter dem grünen Wirtschaftsminister hat die Bundesnetzagentur nun auch die gerechte Verteilung der Netzentgelte im Verteilnetz beschlossen. Das bringt ab dem nächsten Jahr eine deutliche Entlastung, Herr Seiffert sagte es, von rund 5 Cent pro Kilowattstunde, also je nach Stromtarif zwischen 10 und 20 Prozent geringere Strompreise in Mecklenburg-Vorpommern. Das ist ein großer Erfolg. Ein wesentlicher Teil der Kosten entsteht durch die Engpässe im Übertragungsnetz, die den Stromtransport in den Süden Deutschlands, habe ich erklärt, erschweren. Diese Situation verursacht jährliche Zusatzkosten in Milliardenhöhe durch das Hochfahren fossiler Kraftwerke und zeigt den schleppenden Ausbau der Netze und der Erneuerbaren im Süden. Übrigens in Mecklenburg-Vorpommern, wenn man sich mal die Netzengpasskarte anschaut, eigentlich nur eine Teilstrecke, die da betroffen ist, und zwar kurz vor Rostock über See, alles andere findet ehrlicherweise außerhalb von Mecklenburg-Vorpommern statt. 89 Prozent der Kosten, die durch die Abregelung entstehen, werden durch die einheitlichen Übertragungsnetzentgelte bereits bundeseinheitlich verteilt. Dennoch verbleiben gut 66 Millionen Euro an verteilnetzbasierten Kosten deutschlandweit. Diese machen laut Bundestagsdrucksache 20/9166 bis zu 7 Prozent der Netzentgelte je nach Region eben aus. Ihre Forderung nach einer stärkeren Verzahnung von Windenergieflächen und Netzausbau unterstütze ich ja prinzipiell, vor allem, da sie bereits in den Planungsprozessen berücksichtigt wird. Richtig ist, Netzbetreiber müssen frühzeitig wissen, wo neue Anlagen stehen können, um sich darauf einzustellen. Eine Hochstufung zu einem Ausschlusskriterium lehnen wir doch eindeutig ab. Auch die neuen Netzentwicklungspläne der Verteilnetzbetreiber sind ein wichtiger Schritt. Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts fordert zudem, Netzkapazitäten regelmäßig zu veröffentlichen. Dieser Punkt könnte erledigt sein, stimmen Sie im Bund gerne zu! Ihr Hauptanliegen – die Regelungen zum Redispatchvorbehalt – birgt jedoch große Nachteile. Auch der Anreiz für den Ausbau der Stromnetze würde dadurch geschwächt. Das läuft der Idee Ihres Antrags ja genau entgegen. Neue Investitionsrisiken durch fehlende Kostenerstattung sind auch kontraproduktiv, um das Henne-Ei-Problem zwischen neuen Erneuerbaren und Netzausbau aufzulösen. Statt auf die Bremse zu treten, brauchen wir weniger Bürokratie, schnellere Genehmigungen und vor allem die verstärkte Nutzung vorhandener Netzkapazitäten. Freie Kapazitäten durch die Überbauung von Netzanschlüssen zur Kombination von Wind- und Solarenergie wären hier tatsächlich zielführende Forderungen gewesen. Die alte Bundesregierung hatte bereits entsprechende Maßnahmen angekündigt, ob sie nun umgesetzt werden, müssen wir sehen. Auch da meine herzliche Einladung, die Kolleg/-innen in Berlin anzusprechen, bis zur Wahl ist ja noch Zeit. Wir Bündnisgrüne wären jedenfalls dabei. Zu Ihrem Änderungsantrag: Die Punkte 5 und 6 unterstützen wir. Unter 6 hätten Sie übrigens auch zum Beispiel E-Autos erfassen können, Stichwort „Bidirektionales Laden“. Die Streichung von Photovoltaik aus 3. hätte aber nicht zwingend sein müssen, auch eine Korrektur der Begrifflichkeiten hätte hier ans Ziel geführt, denn PV durch Beschleunigungsgebiete zu steuern, passt ja zur Zielrichtung Ihres Antrages, sollte also besser drinbleiben. Wir vertreten die Auffassung, regionalplanerisch braucht es endlich eine Berücksichtigung flexibler Lasten, ja. Daher beantragen wir eine nummernweise Abstimmung der Ziffer II des Antrags sowie des Änderungsantrages. – Vielen Dank! (Beifall Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
