Christine Klingohr
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Bundestag hat am 17. Oktober 2024 das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen verabschiedet. Wohlgemerkt wurden in diesem Zuge eine Vielzahl von Änderungsanträgen seitens der Bundestagsfraktionen eingebracht, und ein erheblicher Teil dieser Änderungen hat Eingang in das Gesetz gefunden. Die Krankenhausreform stellt die größte Reform in der Gesundheitspolitik seit über 20 Jahren dar und geht einen immensen Missstand im deutschen Gesundheitswesen an. Gemessen an der Wirtschaftsleistung wendet kein Land in Europa mehr für Gesundheit auf als Deutschland. Versorgungsqualität und Gesundheitszustand der Bevölkerung liegen jedoch im Durchschnitt. Dr. Terpe hat das eben genauso auch ausgeführt. Die Reform unseres Krankenhauswesens verfolgt allen voran drei Ziele: die Behandlungsqualität für die Patientinnen und Patienten zu steigern, die Finanzierung der Krankenhäuser auf eine neue Basis zu stellen und die Erreichbarkeit der medizinischen Versorgung zu erhalten. Ich möchte gerne, weil das ist noch nicht richtig rausgekommen, auf die einzelnen Punkte Qualität, Finanzierung und Erreichbarkeit jeweils eingehen. Oberstes Ziel der Reform ist wie gesagt die Verbesserung der Behandlungsqualität. Insgesamt werden im Krankenhaus circa 1.300 verschiedene Behandlungen durchgeführt. Derzeit dürfen Krankenhäuser beinahe alle diese Behandlungen und Eingriffe anbieten. Das kann jetzt mit der Krankenhausreform im Sinne der Patientinnen und Patienten besser für die Qualität umgesetzt werden. Daher werden die Behandlungen zukünftig in 65 Leistungsgruppen geordnet, und es wird genau festgeschrieben, welche Voraussetzungen ein Krankenhaus zur Erbringung der Behandlungen in jeder dieser Leistungsgruppen nachweisen muss. Durch die Reform des Finanzierungssystems für Krankenhäuser sollen die Kliniken zudem von dem Anreiz befreit werden, möglichst viele und möglichst lukrative Behandlungen zu erbringen. Zudem soll den Krankenhäusern langfristige Planungssicherheit gegeben werden. Dafür wird eine Vorhaltevergütung eingeführt, welche 60 Prozent der Krankenhausfinanzierung abdeckt. Die Vorhaltevergütung wird den Kliniken unabhängig von tatsächlich erbrachten Leistungen zur Verfügung gestellt. Die Kliniken bekommen folglich mitgeteilt, wie hoch die Mittel für sie exakt ausfallen, und können darauf aufbauend kalkulieren. Die Vorhaltefinanzierung orientiert sich weiterhin an den tatsächlich jeweils im Vorjahr erbrachten Leistungen. Jedoch werden 60 Prozent der Einnahmen über das Vorhaltebudget vergütet, das fallzahlenunabhängig ist, solange die Patientenzahlen sich nicht um mehr als 20 Prozent unterscheiden. Das bedeutet, es gibt einen gewissen Korridor, in dem die Fallzahlen schwanken können, ohne dass sich an der Höhe der Vergütung eines Krankenhauses etwas ändert. (Präsidentin Birgit Hesse übernimmt den Vorsitz.) Für die wohnortnahen Krankenhäuser der Grundversorgung, die zu sektorenübergreifenden oder, vielleicht noch einmal verbessernd gesagt, sektorenverbindenden Versorgungseinrichtungen weiterentwickelt werden, gilt ein noch umfassenderes Finanzierungskonzept. Kleine Krankenhäuser erhalten als sektorenübergreifende Versorger kostendeckende Vollverträge, die ihre Finanzierung pauschal für das jeweils nächste Jahr decken und somit die Versorgung sicherstellen. Mit Blick auf die Erreichbarkeit gilt Folgendes: In Deutschland sind aktuell circa 1.700 Krankenhäuser in Betrieb, was gemessen an der Bevölkerungszahl im europaweiten Vergleich eine große Anzahl ist. Diese Struktur erbringt mit Blick auf Effizienz und Qualität jedoch keine optimale Leistung. Aktuell wird daher eine Reduzierung der Krankenhausstandorte um 20 bis 25 Prozent erwartet. Dies gilt jedoch nicht für unser Bundesland, da wir bereits weitreichende Anpassungen hinter uns gebracht haben. Die 37 Standorte in Mecklenburg-Vorpommern sollen erhalten bleiben. Zwei Drittel der Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern erhalten Sicherungsstellungszuschläge für die Sicherung der wohnortnahen medizinischen Versorgung. Kein anderes Bundesland hat so viele Sicherstellungshäuser, 27 an der Zahl. (Zuruf von Katy Hoffmeister, CDU) Die Erhöhung der Sockelfinanzierung der Sicherstellungshäuser im Zuge der Krankenhausreform von 400.000 Euro auf 500.000 Euro ist daher auch eine gute Entwicklung für unser Bundesland. Wichtig für uns ist, dass die Länder einem Krankenhaus auch Leistungsgruppen zuweisen können, obwohl dieses nicht alle festgeschriebenen Vorgaben erfüllt, wenn die Menschen im jeweiligen Versorgungsgebiet ohne das betreffende Krankenhaus mehr als 30 beziehungsweise 40 Minuten mit dem Auto fahren müssten, um versorgt zu werden. Es bestehen also Ausnahmeregelungen, damit die besonderen Bedarfe ländlich geprägter Regionen berücksichtigt werden. Außerdem wird der Ausbau der sektorenübergreifenden und integrierten Gesundheitsversorgung weiterentwickelt. Die Länder erhalten gesetzlich die Möglichkeit, sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen zu bestimmen, deren Leistungsspektrum neben stationären auch ambulante Leistungen umfassen. Das ist eine große Chance für die kleinen Häuser und ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu mehr Ambulantisierung. Kleine Krankenhäuser auf dem Land erhalten dann als sektorenübergreifende Versorger kostendeckende Vollverträge, die ihre Finanzierung pauschal für das jeweils nächste Jahr decken und somit die Versorgung sicherstellen. Vor diesem Hintergrund ist es aus unserer Sicht nicht richtig, warum sich CDU-Bundestagsabgeordnete dahin gehend äußern, die Versorgung hier in Mecklenburg-Vorpommern sei nicht gesichert. Simone Borchardt, Mitglied im Gesundheitsausschuss im Bundestag, sprach erst Ende Oktober darüber, dass es „besonders alarmierend“ ist, dass „der geplante Kahlschlag im ländlichen Raum … massive Verwerfungen“ verursachen könnte. „Minister Lauterbach“, sagt sie, „und die SPD müssen verstehen: Berlin ist nicht gleich“ M-V. (Sebastian Ehlers, CDU: Ja, sehr richtig!) Führen Sie sich noch einmal ganz genau vor Augen, was ich gerade ausgeführt habe für unser Bundesland, und erklären Sie mir, wie Sie zu diesem Schluss kommen! Ein weiterer Vorwurf lautet, wichtige Akteure des Gesundheitswesens seien nicht beteiligt gewesen. Sie alle kennen die parlamentarischen Abläufe und wissen, wie umfangreich die vielen Anhörungsformate, Regionalkonferenzen und weitere Veranstaltungen sind, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Die KVen sind komplett außen vor, komplett.) wie viele Möglichkeiten zu Stellungnahmen bestehen. Es geht wohl eher darum, dass manche Akteure nicht all ihre Wünsche umgesetzt haben. Da schließen wir uns natürlich direkt an. Auch wir, und die Ministerin hat es ausgeführt, haben in Teilen ja andere Vorstellungen und würden noch andere Akzente setzen. Aber bitte lassen Sie die Behauptung sein, das Gesetz sei über den Kopf der Betroffenen hinweg entwickelt worden! (Katy Hoffmeister, CDU: Das habe ich überhaupt nicht gesagt.) Viele Impulse (Zuruf von Katy Hoffmeister, CDU) und wichtige Aspekte wurden nämlich (Zuruf von Horst Förster, AfD) in die Reform aufgenommen. Wenn Sie sich angesprochen fühlen, Frau Hoffmeister, ich habe Sie gar nicht angesprochen. (Zuruf von Katy Hoffmeister, CDU) Aber nehmen Sie es gerne, genau. (Heiterkeit bei Julian Barlen, SPD: Sehr gut!) Weitere wichtige Aspekte der Reform sind zum Beispiel die Stärkung zentraler Bereiche wie die Pflege, die Kindermedizin und die Geburtshilfe. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) In zentralen, von Unterfinanzierung gefährdeten Behandlungsbereichen wird ein festes finanzielles Vorhaltevolumen festgelegt, das jährlich auf alle Krankenhäuser mit entsprechenden Stationen aufgeteilt wird. Dadurch wird die Versorgung in diesen Bereichen gestärkt, und die Kliniken erhalten Planungssicherheit für ihre Strukturen. Für die Pädiatrie sind das jährlich knapp 300 Millionen Euro, für die Geburtshilfe 120 Millionen Euro. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Insgesamt bringt uns die Reform viele wichtige Entwicklungen. Die Überweisung des Gesetzentwurfs in den Vermittlungsausschuss des Bundesrates hätte eine erhebliche Verzögerung des Reformvorhabens zur Folge, die nicht im Interesse unseres Bundeslandes ist. Stattdessen braucht es nun eine zügige Umsetzung der Reform, damit die Krankenhäuser schnellstmöglich von der neuen Vergütungssystematik profitieren können. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
