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Dr. Harald Terpe

GRÜNE 14.11.2024 Sitzungen 8/91

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich gebe zu, dass ich ein Déjà-vu-Erlebnis habe. Ich habe ein einziges Mal erlebt, dass eine Krankenhausreform angefangen wurde und nicht zu Ende geführt wurde, das war unter Ulla Schmidt. Die hatte den richtigen Pfad begonnen und konnte ihn aber nicht zu Ende führen, weil inzwischen die Legislaturperiode endete. (Sebastian Ehlers, CDU: Ja, schon wieder, ne?!) Und so was Ähnliches haben wir jetzt eigentlich auch durch die vorgezogenen Wahlen. (Sebastian Ehlers, CDU: Da sind die GRÜNEN beteiligt, Harald. Mach dir mal Gedanken!) Wir haben ein beschlossenes Krankenhausgesetz, und wenn das in den Ermit…, im Vermittlungsausschuss, nicht Ermittlungs-, sondern Vermittlungsausschuss landet, dann ist das wie: Das Gesetz fällt der Diskontinuität anheim und wir haben gar nichts, dann muss ein Neustart beginnen an der Stelle. Jetzt geht es aber noch mal um die Frage, wie – und das ist ja auch das Anliegen –, wie soll sich denn nun hier die Landesregierung entscheiden, wenn es um die Frage geht, Zustimmung zur Überweisung oder nicht. Und da muss man doch zwei Sachen noch mal anführen. Das eine ist eine grundsätzlich fachliche Frage: Brauchen wir eine Krankenhausreform? Ja, wir brauchen eine Krankenhausreform, weil wir im internationalen Vergleich erheblich zu viel Geld für stationäre Versorgung ausgeben, und die Begriffe dazu lauten stationäre Über- und Fehlversorgung in Deutschland. Wir haben zu viele Krankenhäuser – nicht in Mecklenburg-Vorpommern – und wir haben zu viele Krankenhausbetten – auch nicht in Mecklenburg-Vorpommern. Aber wir haben eine Gesetzgebung, die die Betriebskosten in die Bundesverantwortung gegeben hat. Das heißt also, der Bundesgesetzgeber finanziert die Betriebskosten, und das werden wir auch nicht wegkriegen, da haben wir auch keine Kompetenz dafür. Und die Erfahrung sagt, dass Gesetze, die auf Bundesebene – und da ist die Befürchtung ja auch groß –, auf Bundesebene beschlossen werden, völlig unterschiedliche Folgen für die Länder haben. Das wirkt in Mecklenburg-Vorpommern anders als in Bayern, und das wirkt sonst völlig unterschiedlich, es ist keine Gleichbehandlung, und deswegen müssen wir in diesem speziellen Fall darauf gucken, was bringt dieses Krankenhausreformgesetz für Mecklenburg-Vorpommern. Und da kann ich nur sagen, dass die Chancen für Mecklenburg-Vorpommern viel besser sind, als sie jemals waren, (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD) und zwar deswegen, weil wir die sogenannte kalte Bereinigung im Krankenhaussektor ja schon hinter uns haben. (Katy Hoffmeister, CDU: Die haben wir noch vor uns bis 29.) Erst mal haben wir sie hinter uns, das weißt du auch, Katy, erst mal haben wir sie hinter uns. Und das haben wir auch nur mit Zuschüssen aus dem Solidaritätszuschlag geschafft, ja, die uns die Hälfte der Investitionskosten damals finanziert haben. Und dieses jetzige Gesetz ist ja auf eine ähnliche Weise angesetzt. Ich meine, ich glaube, der Kollege Jesus Fernandes hat eigentlich kaum ein ordentliches Argument gebracht, aber ein Argument stimmte ja sogar, dass die Krankenkassen jetzt in die Finanzierung der Krankenhäuser, also auch in die Investitions- und Umstellungsfinanzierung eingebunden sind. Das erste Mal haben wir eine duale Finanzierung von Bund und Land für diese Aufgabe. Und das ist für Mecklenburg-Vorpommern so vorteilhaft, dass wir das eigentlich nehmen sollen, auch wenn die Systematik falsch ist. Eigentlich müsste das aus Steuergeldern kommen, aber ihr wisst ja ganz genau, Steuergelder, da wartet man ewig. Und unsere gesetzliche Krankenkasse und auch die private ist ja darauf angelegt, dass wir speziell für die Gesundheitsversorgung Gelder auftreiben, und deswegen ist es auch nicht ganz irre, das aus Krankenkassengeldern zu machen, obwohl, das stimmt, die Systematik stimmt nicht ganz. Also kann ich nur raten, auch insbesondere da muss man auch der Sozialministerin sozusagen danken, dass sie sich so eingesetzt hat speziell für die Interessen Mecklenburg-Vorpommerns. Man sagt in der solidarischen Gesellschaft, eigentlich ist das auch ein bisschen tricky, aber was bleibt denn anderes, wenn alle so handeln? Und dann ist es gut, dass sie sich eingesetzt hat für bestimmte Sachen – die sind ja auch gefallen –, Sicherstellungszuschläge, dieses oder jenes, was dann für Mecklenburg-Vorpommern auch noch mit rausverhandelt worden ist. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und das werden wir doch nicht aufgeben. Wir wären ja bekloppt, wenn wir das machen würden! Und deswegen kann ich nur empfehlen, aus meiner Erfahrung, auch aus den Diskussionen im Bundestag, auch aus dem Déjà-vu-Erlebnis, was ich schon einmal hatte, dass wir empfehlen, dass tatsächlich unsere Regierung der Überweisung in den Vermittlungsausschuss nicht zustimmt. Am Ende wissen wir nicht, was passiert, aber wenn wir eine Möglichkeit haben, …

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