Torsten Koplin
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Bevor ich zum Redebeitrag komme, den ich vorbereitet habe, ein Wort an Sie, Herr de Jesus Fernandes. Das Wort „Sonderbehandlung“ hat in meinen Ohren also einen ganz fürchterlichen Klang. Ich gebe Ihnen mal einen Lesetipp: „LTI“, Victor Klemperer, die Sprache des Dritten Reichs. (Horst Förster, AfD: Jetzt hören Sie damit doch auf! Das ist albern.) Ich möchte, dass nie wieder einer Sonderbehandlung erfährt, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Petra Federau, AfD: Also das ist ja jetzt wirklich vollkommen schräg. – Horst Förster, AfD: Überprüfen Sie mal Ihre linke Sprache!) Mit der bevorstehenden Krankenhausreform hat Bundesgesundheitsminister Lauterbach einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung getan. Das ist bei allen Beteiligten, auch bei der Deutschen Krankenhausgesellschaft und der Krankenhausgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern, unbestritten. Der damalige Bundestagsabgeordnete Karl Lauterbach hatte der Einführung des DRG-Fallpauschalensystems optional ab dem Jahr 2003 und verpflichtend ab 2004 zugestimmt. Damit verbunden war nach Abkehr vom Prinzip der Selbstkostendeckung und der Einführung der Gewinnerzielungsmöglichkeit eine weitere Ökonomisierungsstufe in der stationären Gesundheitsversorgung gestartet worden. Die privaten Träger konnten ihren Anteil an Krankenhäusern von 21,7 Prozent im Jahr 2000 auf 40 Prozent im Jahr 2022 ausbauen. Krankenhäuser wurden Wirtschaftsunternehmen, Krankenhauskonzerne wollten Renditen für ihre Aktionäre sehen, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) die von den Versicherten und aus Steuergeldern sowie aus Kosten der Beschäftigten finanziert werden sollten. Mit den Jahren wurde die Kritik an diesem System lauter und inzwischen droht es zu implodieren. Krankenhäuser schließen oder stehen kurz davor, weil die erforderlichen Kosten für den Betrieb und die notwendigen Investitionen nicht gedeckt und stattdessen immer weitergehende Vorgaben gemacht werden. Karl Lauterbach hat dies erkannt und eine Reform in Angriff genommen. Ein „Weiter so“ geht nicht, das weiß er, das wissen wir, das dürfte Allgemeinwissen sein. Aber das aktuelle Gesetz droht nun selbst zum Problem zu werden. Die Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern sind der Meinung, dass das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz, kurz KHVVG, in der jetzigen Form nicht verabschiedet werden sollte, und man sieht die stationäre und die Notfallversorgung in unserem Bundesland in Gefahr. Und auch meine Fraktion sieht das Gesetz und sein Zustandekommen im Deutschen Bundestag kritisch. Die finanzielle Situation vieler Krankenhäuser ist angespannt. Die Defizite von 22 und 23 hängen vielen Kliniken immer noch an. Der minimal angehobene Landesbasisfallwert für dieses Jahr wird bei viel zu geringen Fallzahlen das Defizit auch im Jahr 2024 nicht ausgleichen können. Meine Fraktion hat auch keinen Hehl daraus gemacht, dass wir eine Überbrückungsfinanzierung für die Krankenhäuser bis zu Beginn der Wirkung der Reform für notwendig erachten. Diese Überbrückungsfinanzierung ist aber ebenso wenig vorhanden wie die lange geforderte zugesagte Wirkungsanalyse. Tatsache ist, dass auch die Häuser in Mecklenburg-Vorpommern aus heutiger Sicht keine Planungssicherheit haben, weil gar nicht klar ist, welche Leistungsgruppen sie erhalten, mit welchen Kriterien dies verbunden ist. Und das alles gilt es abzuwägen. Und da bin ich genau an der Stelle – Sie sprachen von der Gretchenfrage –: Was machen wir in einer solchen Situation? Der Vorschlag, den Sie unterbreiten, ist also, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Ich sage, wenn der da landet, gerät er zwischen die machtpolitischen Mühlsteine. Dann kommt die Reform nicht, das dürfte völlig klar sein, sowohl aus sachlichen Gründen, weil da Kritik geübt wird, als auch aus machtpolitischen Gründen einiger Repräsentanten von Bundesländern und all den Interessen, die hinter ihnen stehen. Dann gehen jedoch Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern definitiv krachen, und das können wir doch nicht wollen. Und weil Sie sagen, wir gehen „Augen zu und durch“, nein, wir haben die Augen auf und schauen darauf, was jetzt geht, und wir schauen darauf, was noch notwendig ist, ja? (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Wenn der, wenn der Gesetzentwurf nicht im Vermittlungsausschuss landet, bestehen zwar Gefahren, aber auch Chancen. Und es ist so, jeder Pessimist sieht in einer Chance ein Problem, (Katy Hoffmeister, CDU: Es kommt doch erst 2029.) und jeder Optimist sieht in einem Problem eine Chance. Wir sagen, wir sind Optimisten. Aus dem Grunde auch, weil die Dinge, die vorhin genannt wurden, die Tarifsteigerungen, dass die finanziert werden, ist kein Pappenstiel: 1. März, ich habe ganz schnell noch mal geguckt, erst zum 1. März für jeden Beschäftigten, jede Beschäftigte plus 200 Euro Sockel plus 5,5 Prozent Tarifsteigerung mit der Aussicht, dynamische tarifliche Zulagen von durchschnittlich plus 11,5 Prozent. (Katy Hoffmeister, CDU: Aber Sie werden doch zugeben, dass das mit der Krankenhausreform nichts zu tun hat, oder?) Wenn die nicht kommen, haben wir ein ernstes Problem. Wenn, wenn die Sicherstellungszuschläge für die 27 Häuser nicht kommen – dass die allein das System nicht retten, ist ja klar, es ist mir gerade auch noch mal oder es ist uns gerade noch mal einmal gesagt worden, in dieser Woche im Südstadt Klinikum, aber auch das ist ein wichtiger Baustein –, wenn das nicht kommt, haben wir ein Problem. Und wenn der Transformationsfonds nicht kommt, haben wir auch ein Problem. Zumindest haben wir hier die Chance, dass es ihn gibt. Die Situation ist nicht schönzureden. Das ist eine sehr komplizierte, schwierige Situation. Wir entscheiden uns verantwortungsvoll und sagen an dieser Stelle, wir lehnen den Antrag ab. Wir werden weiterverhandeln im Interesse des Landes, wir werden weiter steuern im Interesse des Landes, weil das Versprechen gilt, die Standorte der Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern zu halten. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
