Stefanie Drese
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die CDU stellt mit ihrem Antrag zum Umgang mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz quasi die Gretchenfrage zur Krankenhausreform. Sollen wir uns als Mecklenburg-Vorpommern für die Anrufung des Vermittlungsausschusses aussprechen oder nicht? Ich habe dazu eine ganz klare Meinung, sie lautet Nein. Ich werde dem Kabinett nächste Woche empfehlen, den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen. Und das sage ich ausdrücklich mit Verweis darauf, dass der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach mir diese Haltung nicht gerade leicht gemacht hat. Das Gesetz ist auch aus meiner Sicht unvollkommen, und bei so mancher Regelung hätten wir aus Ländersicht und explizit aus Sicht Mecklenburg-Vorpommerns bessere Vorschläge gehabt. Von daher ist die Diskussion über die Anrufung des Vermittlungsausschusses sehr sinnvoll, und ich bin der CDU dankbar für die Beratung dieses wichtigen Themas. (Sebastian Ehlers, CDU: So sind wir.) Ja, es gibt Argumente für die Anrufung des Vermittlungsausschusses. Das sind im Wesentlichen die Punkte, die die CDU in ihrem Antrag aufgeführt hat, allerdings ist das nur die eine Seite der Waagschale, die hier betrachtet wird. Schaue ich mir die andere Seite dieser Waagschale an, komme ich in Abwägung aller Vor- und Nachteile zu dem Schluss, dass die Anrufung des Vermittlungsausschusses in der aktuellen Situation gerade uns in Mecklenburg-Vorpommern mehr schaden wird als ein Inkrafttreten des Gesetzes in der aktuellen Fassung. Was wiegt nun so schwer, dass ich zu dieser Abwägungsentscheidung komme? Das sind vor allem zwei Dinge: erstens der Blick auf die Errungenschaften des Gesetzes, die wir erarbeitet und zum Teil mühsam erkämpft haben, und zweitens meine Einschätzung zu den Folgen, die die Anrufung des Vermittlungsausschusses in der aktuellen politischen Lage haben wird. Lassen Sie mich zunächst einen Blick auf die wichtigsten Errungenschaften des Gesetzes werfen. Kurzfristig relevant für die finanzielle Stabilisierung der Krankenhäuser sind die Regelungen des KHVVG zur Berücksichtigung der Tarifsteigerungen für den Landesbasisfallwert. Wir haben es geschafft, dass das Instrument der Krankenhäuser mit Sicherstellungsauftrag unbefristet erhalten bleibt. Das war zu Beginn der Erarbeitung des Gesetzes alles andere als klar. Lassen Sie mich dazu etwas ausführlicher ausführen. M-V profitiert wie kein anderes Land von den Regelungen zu Sicherstellungshäusern, da fast alle Häuser in M-V, 27 von 37, in diese Kategorie fallen. Die Finanzierung der Sicherstellungshäuser wurde verbessert durch eine Anhebung der Sicherstellungspauschalen. Es gibt umfangreiche Ausnahmeregelungen für Sicherstellungshäuser, für Qualitätskriterien und Mindestvorhaltezahlen, und – für uns sehr wichtig – im Gesetzgebungsverfahren im Bundestag gelten diese Ausnahmeregelungen für Krankenhäuser mit Sicherstellungsauftrag nunmehr unbefristet. Zur Erinnerung: Ursprünglich stand hier „ein Jahr“ und „einmalig“. Der Sicherstellungsauftrag ist unabhängig von der Notfallstufe möglich, auch das ist erst auf der Zielgeraden erfolgt. Durch die ursprünglich vom G-BA vorgesehene Verschärfung der Anforderungen für die Notfallstufen hätten in M-V 13 von 27 Standorten den Sicherstellungsstatus verloren. Damit wäre die Finanzierung nicht mehr darstellbar gewesen, auch das haben wir ändern können. Darüber hinaus sind im KHVVG weitere dauerhafte finanzielle Verbesserungen für die Krankenhäuser durch Zuschläge für verschiedene Versorgungsbereiche enthalten, die auch für uns von großer Bedeutung sind, beispielsweise die Pädiatrie oder Schlaganfallversorgung. (Katy Hoffmeister, CDU: Ab wann gelten die denn?) Es gibt einen – komme ich gleich zu – es gibt einen Transformationsfonds, der eine Finanzierung der Weiterentwicklung der Krankenhauslandschaft ermöglicht. Auch die Umstellung der Systematik auf Leistungsgruppen und Mindestanforderungen gekoppelt mit Ausnahme und Kooperationsmöglichkeiten sehe ich grundsätzlich auch positiv, denn sie ermöglicht uns eine bessere Steuerung der Krankenhausversorgung. Sie kann uns helfen, Qualität in Zukunft zu sichern, und die notwendigen und sinnvollen Ausnahmen und Kooperationsmöglichkeiten werden von uns in den entsprechenden Verordnungen mitbestimmt, diesmal auch unter Zustimmungspflicht im Bundesrat. Ein weiteres Argument für das Gesetz: Für Mecklenburg-Vorpommern eröffnet die Reform neue Wege, die sektorenübergreifende Versorgung zu optimieren. Die Aufzählung ist nicht vollzählig, aber es wird sichtbar, dass es gewichtige Argumente für die Krankenhausreform auch in der vorliegenden Art und Weise gibt. Und so komme ich zu meinem zweiten Argumentationsstrang: Was würde passieren, wenn das KHVVG im Vermittlungsausschuss landet? Spätestens mit dem Aus der Ampelkoalition und der Terminierung der Neuwahlen können wir davon ausgehen, dass mit einer Übermittlung des KHVVG in den Vermittlungsausschuss dieses Gesetzesvorhaben zerplatzt wie eine Seifenblase. Was würde das bedeuten? Alle kurz- und langfristigen finanziellen Verbesserungen für die Krankenhäuser lösen sich in Luft auf. Das wird in 2025 bereits zu einer weiteren Verschärfung der finanziellen Situation für die Krankenhäuser führen, und bis der Bund wieder handlungsfähig sein wird, stehen wir dann mit dieser Situation allein da. Die Vorbereitung der Reform hat mehrere Jahre gedauert, der aktuelle Zeitplan sieht vor, dass die Reform ab 2027 voll greifen wird. Bis eine neue Bundesregierung eine neue Krankenhausreform auf den Weg bringt, wird es dauern, selbst wenn auf Teile des KHVVG zurückgegriffen werden würde. Solch ein Gesetz ist nichts, was man eben mal so auf die Beine stellt, mit der Folge, dass die Phase der Verunsicherung für die Krankenhäuser über eine längerfristige Perspektive um mehrere Jahre verlängert wird. Auch das, davon bin ich überzeugt, wird sich negativ auf die Krankenhausversorgung auswirken. All das können wir uns mit Blick auf die Versorgung der Patientinnen und Patienten und auf den Existenzkampf vieler Krankenhäuser, davon auch einige in unserem Bundesland, im wahrsten Sinne des Wortes nicht leisten. Ich möchte noch einen sehr auf unser Bundesland bezogenen Aspekt hervorheben. Wir haben mit viel Einsatz und Kraft im Verlauf der letzten Monate einige positive Veränderungen für die Flächenländer und damit auch für unser Bundesland erreichen können. Selbst wenn man auf eine aus meiner Sicht äußerst unwahrscheinliche rechtzeitige Einigung im Vermittlungsausschuss setzt, werden die dann folgenden Anpassungen sehr wahrscheinlich genau zulasten dieser Errungenschaften gehen, M-V kann hierbei nur verlieren. Ich plädiere daher für folgendes Vorgehen: Wir rufen nicht den Vermittlungsausschuss an, das KHVVG kann im Januar 2025 in Kraft treten, wir werden sofort danach die Umsetzung der Krankenhausreform engagiert vorbereiten, damit sie spätestens ab 2027 auch greifen wird. Und wenn wir in der Vorbereitungsphase merken, dass in der Reform Fallstricke verborgen sind, werden wir uns massiv dafür einsetzen, dass diese Fallstricke bis zur Umsetzung der Reform beseitigt werden. Hierdurch schaffen wir trotz dieser Unsicherheiten ein stabiles, ein planbares Umfeld, auf das sich alle einstellen können und das allen eine Perspektive gibt anstelle jahrelangen Stillstandes. Denn alle, die heute Nein zum KHVVG sagen, können nicht seriös beantworten, was die Alternative ist. Auch wenn nicht alle Regelungen im KHVVG optimal sind, hätte ein Scheitern der Krankenhausreform gravierende Folgen auch für die stationäre Versorgung in unserem Land. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
