Simone Oldenburg
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag der AfD unterstellt den Jugendlichen in Mecklenburg-Vorpommern, aber auch in Deutschland insgesamt per se, dass sie selbst viel zu wenig Anstrengungen unternehmen und zu wenig Eigeninitiative zeigen, um Perspektiven für ihr Leben zu entwickeln. Es fehlt ihnen laut AfD-Fraktion schlicht an Eigenverantwortung. Gepaart mit falschen Äußerungen, (Horst Förster, AfD: Hier nicht alle Schuld zuschieben!) einer nicht immer gelingenden Darstellung der Ursache- und-Wirkungs-Zusammenhänge sind offensichtlich den Antragstellern die aktuellen Landesdaten nicht bekannt. Nun aber eins nach dem anderen! Der erste Antragspunkt fordert, ich zitiere, „wirksamere Maßnahmen zu ergreifen, die Jugendliche dazu motivieren, selbstständig nach einer beruflichen Tätigkeit zu suchen, die zum einen ihren Eignungen entspricht, zum anderen aber gesellschaftlich nützlich ist und daher Achtung und Anerkennung einträgt“. Ende des Zitats. (Beifall Enrico Schult, AfD) Es ist ohne Umschweife zutreffend, dass nicht alle Schülerinnen und Schüler im ersten Anlauf einen qualifizierten Schulabschluss erreichen und auch in einem zweiten Anlauf es nicht jedem gelingt. Deshalb haben wir ja auch folgende Möglichkeiten ergriffen und ausgebaut, die die Jugendlichen dabei begleiten, auch in schwierigen persönlichen oder gesellschaftlichen Lagen die Schule mit einem Abschluss zu beenden. Neben dem Paragrafen 7 des Schulgesetzes und dem „Landeskonzept für den Übergang von der Schule in den Beruf“ des Zukunftsbündnisses unterstützen folgende Angebote die Schülerinnen und Schüler, so zum Beispiel: – Berufsreife Dual, – produktives Lernen, – Freiwilliges 10. Schuljahr, jetzt bereits im zweiten Jahr an Regionalen Schulen und Gesamtschulen, – Entwicklung eines Frühwarnsystems, um Abbrüche zu vermeiden und frühzeitig Angebote für erfolgreiche Abschlüsse zu unterbreiten, – das neue BO-Konzept, das mit den Partnern in einer sehr langen Arbeitsphase entwickelt worden ist, – das 25-tägige Schülerbetriebspraktikum, – die Potenzialanalyse Mission ICH – und das Praxislernen. Im zweiten Antragspunkt soll die Verwaltungsvorschrift „Berufliche Orientierung an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen“ so überarbeitet werden, dass die duale Berufsausbildung gegenüber Studium und – Zitat – „Hochberufe“ bevorzugt wird. Die berufliche Orientierung integriert die Berufsorientierung und auch die Studienorientierung bereits jetzt im Sekundarbereich II. Die berufliche Erstausbildung im dualen System oder in der vollzeitschulischen Ausbildung sowie die akademische Ausbildung werden bereits jetzt gleichrangig behandelt. (Enrico Schult, AfD: Wir wollen ja nicht gleichrangig.) Das Phasenmodell der beruflichen Orientierung sieht dazu entsprechende Maßnahmen vor. Und im Übrigen ist ein gesellschaftlicher Trend zur allgemeinen Hochschulreife nicht durch eine Verwaltungsvorschrift regelbar. Und zum anderen hat Mecklenburg-Vorpommern eine der geringsten Quoten von Schülerinnen und Schülern, die nach, also die nach der 6. Klasse zum Gymnasium gehen und das Abitur erreichen. Da sind wir bundesweit mit im niedrigsten Durchschnitt. Also wie Berufe beworben werden, hängt nicht von einer Verwaltungsvorschrift ab, sondern eben durch Informationen zu Karrierechancen oder durch die Verdienstmöglichkeiten, dadurch wird es geregelt. Und das wiederum zu begleiten, ist die Aufgabe der Verbände und der Kammern, und die nehmen sie sehr verantwortungsvoll wahr. Der dritte Punkt Ihres Antrages kritisiert die, ich zitiere, „Bürgergeldversorgung“, die eine unselbstständige Lebensführung befördert. Das ist falsch, und das wissen die Antragsteller auch, denn bereits jetzt erfolgt in Kooperation mit der Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit eine enge Abstimmung zu allen Möglichkeiten, die Jugendliche in eine Ausbildung bringen. Dazu gehören die Meldung der Schülerinnen und Schüler ohne Anschlussperspektive an die Berufsberatung, aber auch das Netz der Jugendberufsagenturen und die Arbeitsbündnisse Jugend und Beruf, die eine enorm wichtige Rolle spielen. Im vierten Punkt soll die Landesregierung die Berufsschulstandorte erhalten, indem die Antragsteller einzig und alleine fordern, auf Mindestschülerzahlen zu verzichten. Sehr geehrte Mitglieder der AfD-Fraktion, nicht eine einzige Berufsschule erfüllt nicht die Schülermindestzahl von 1.000 Schülerinnen und Schülern. Die kleinste Schule verzeichnet fast die doppelte Anzahl von Azubis. Es macht also überhaupt keinen Sinn, etwas zu fordern, was in den nächsten Jahrzehnten nicht Gegenstand der Schulentwicklung ist, denn die Zahl der Berufsschülerinnen und Berufsschüler steigt in den kommenden Jahren sogar. Aber unabhängig davon haben wir ein bestandssicheres Berufsschulnetz mit 20 Standorten und 45 Außenstellen. Und wir planen gegenwärtig mit den Schulträgern die nächsten Schritte, dass alle Berufsschulstandorte auch künftig erhalten bleiben (Enrico Schult, AfD: Aha!) und die Ausbildungsberufe sich auch den sich ändernden Bedarfen anpassen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Sehr geehrte Damen und Herren, im fünften Antragspunkt soll sich die Landesregierung engagierter um die Ausbildung von Berufsschulfachkräften kümmern und die Attraktivität des Berufes steigern. Hier möchte ich Ihnen Maßnahmen benennen, die wir eingeleitet haben: – Wir haben zusätzliche Verwaltungsfachkräfte zur Entlastung der Schulleitungen eingestellt. – Wir haben Zuschläge zum Leitungspool für Berufsschulen gegeben und zusätzliche Funktionsstellen für Berufsschulen geschaffen. – Wir haben eine Lehrerwerbekampagne und eine LehrerbildungsLANDPARTIE explizit für die Werbung für Berufsschullehrkräfte ins Leben gerufen. – Wir haben die Bildungsdienst-Laufbahnverordnung geändert für die Lehrkräfte im Seiteneinstieg. – Und wir haben die Übernahmegarantie für Referendarinnen und Referendare. Und so ist es gelungen, dass wir seit 2021 300 Lehrkräfte an Berufsschulen auf unbefristete Stellen neu eingestellt haben. Dann soll die Landesregierung in einem sechsten Punkt die „Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen des Landes ... für Schülerinnen und Schüler beruflicher Schulen zu Kosten bei notwendiger auswärtiger Unterbringung und Fahrtkosten“ anpassen. Das mache ich ganz kurz. Diese Richtlinie wurde seit 2013 wie folgt angepasst: am 1. September 2015, am 19. Juli 2018, am 1. September 2018, am 22. Juli 2022 und am 14. August 2023. Gegenwärtig erfolgt die nächste Änderung. Hier steht die Verbandsanhörung in den Startlöchern, und zum 31. Dezember tritt dann auch diese Änderung in Kraft. Der siebte Punkt ist eine Wiederholung vorheriger Antragspunkte. Ich verzichte gern auf die Wiederholung meiner bereits genannten Inhalte. Und der achte Punkt soll den Kindern und Jugendlichen Kenntnisse vermitteln und sie zu „Fleiß, Eigenverantwortung und Ausdauer“ erziehen. Unabhängig davon, dass es vorrangig Aufgabe der Eltern ist, ihre Kinder zu erziehen, übernimmt selbstverständlich auch Schule diese Funktion. Dazu ganz kurz noch einige Punkte, die es ebenfalls bereits gibt und die nicht neu erfunden werden müssen. – Wir haben das Leseband eingeführt. – Wir haben mehr Deutsch- und Mathematikunterricht in der Grundschule. – Wir haben die ganztägig arbeitenden Grundschulen und die Ganztagsschulen ausgebaut. – Wir haben bis zu elf zusätzliche Stunden ab der Jahrgangsstufe 7 in den Hauptfächern Deutsch, Mathematik und Englisch. – Und unser neues Berufsorientierungskonzept rundet dann auch diese Maßnahmen ab. Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
