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Hannes Damm

GRÜNE 14.11.2024 Sitzungen 8/91

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete der demokratischen Fraktionen! Ich hatte ja heute Morgen im Rahmen der Regierungsbefragung auf einen potenziellen Fehler im SPD-Antrag hingewiesen. Ich möchte Ihnen ausdrücklich meinen Respekt dafür ausdrücken, dass Sie diesen Fehler hier nun mit einem mündlichen Änderungsantrag korrigiert haben und eingeräumt haben, dass die falsche Zahl aus einem Fernsehbeitrag vom 2. Februar entnommen wurde. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Wir reflektieren uns.) Aber auch, Herr Backhaus, da zeigt sich eben, wie problematisch es für ein fundiertes Handeln des Landtages und der Regierung ist, dass Sie keine aktuellen Treibhausdaten für Mecklenburg-Vorpommern bereitstellen. Die Regierungsfraktionen müssen Anträge auf Basis von Fehlinformationen aus dem Fernsehen schreiben. Aber nun wird es ja glücklicherweise korrigiert. Wir treten Ihrem mündlichen Änderungsantrag hiermit mündlich bei. Aber man sieht, grüne Opposition im Landtag wirkt. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der FDP) Nun zu Ihrem Antrag, und ja, da sind wir nah beieinander: Der Schutz und die Wiedervernässung unserer Moore sind von zentraler Bedeutung für den Klimaschutz und den Schutz der Biodiversität. Doch sie gelingt eben nur – das sagten Sie auch – gemeinsam mit den Betroffenen vor Ort, den Eigentümer/-innen und den Bewirtschaftenden. Dazu gehört, wo eine Nutzung der Moorböden fortgeführt werden soll jedenfalls, auch eine entsprechende Wertschöpfung durch die Bewirtschaftung der wiedervernässten Moore, zum Beispiel mithilfe von Paludikultur oder durch Moor-PV-Projekte. Ohne zielgerichtete finanzielle Anreize und Unterstützung kann der Moorschutz nicht erfolgreich umgesetzt werden. Deshalb ist es entscheidend, dass Bund und Länder unterstützende Programme entwickeln. Hier versäumt es die Landesregierung wie so oft leider, ihre angekündigten Strategien auch vorzulegen. Wo ist denn die seit Jahren versprochene Moorschutzstrategie, Herr Backhaus? Die bündnisgrünen Bundesminister/-innen für Umwelt und für Wirtschaft haben vielfach vorgelegt und zum Beispiel die Förderfähigkeit für Moor-PV ins Erneuerbare-Energien-Gesetz reingeschrieben. Wenig später ist die Bundesnetzagentur ihrem Auftrag aus dem EEG nachgekommen und hat Kriterien für Moor-PV festgelegt. Diese Festlegungen sind bei der Umsetzung der Wiedervernässung im Zusammenhang mit Moor-PV-Anlagen zu beachten. Sie nennen hiervon zwar ein paar Punkte in Ihrem Antrag, nehmen zu dem Kriterienkatalog aber bisher keinen Bezug. Darum unser Änderungsantrag, warum diese Punkte, warum nicht alle. Um das klarzumachen: Diese EEG-Anforderungen sollten auch bei uns in Mecklenburg-Vorpommern verbindlich gelten. Zudem mussten wir mit dem Änderungsantrag noch mal klarstellen, ohne Wiedervernässung kein Moor-PV. Denn Ihre Formulierung lässt zumindest Raum für Spekulationen, wann, wenn nicht gar ob die Wiedervernässung nach der PV-Anlage noch kommen muss. Mit der Nummer 1c adressieren wir schließlich, wann der Antrag umgesetzt werden soll, denn auch das ist offengelassen. Ganz pauschal sprechen Sie auch von bestehenden Hemmnissen, die Sie abbauen wollen, ohne diese zu benennen leider und nachvollziehbar zu erläutern. Ist eine Modifikation der Zielabweichungsverfahren geplant oder zielen Sie auf die Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogramms? Falls PV-Moor-Projekte zunächst als Zielabweichungsverfahren behandelt werden müssen, muss aber auch sichergestellt werden, dass diese Projekte als Teil der Wiedervernässungsbemühungen des Landes betrachtet werden und daher nicht auf das ohnehin begrenzte Zielabweichungsverfahrenskontingent fallen. Denn es würde auch das Vertrauen in den Standort Mecklenburg-Vorpommern weiter erschüttern, wenn schon wieder an den bestehenden ZAV-Regeln des 5.000-Hektar-Programms herumgedoktert wird. Und wenn Sie auf eine zukünftige Regelung des LEPs auf der anderen Seite abzielen, muss auch klar sein, dass Moor-PV nur eine Randerscheinung sein wird. Selbst wenn die Energiewende ausschließlich auf entwässerten Mooren stattfinden soll, was ja ohnehin nicht passiert, stehen die ungefähr 300.000 Hektar Moore in keinem Verhältnis zu den vielleicht 2.000/3.000 Hektar in einem Land, die wir für Freiflächen-Photovoltaik benötigen. Das heißt nicht, dass es nicht richtig ist, es dort auch zu erlauben. Für diese fehlenden Flächen, also über 90 Prozent, hilft es nur, eine echte Paludiwirtschaft zu etablieren. Lassen Sie mich an dieser Stelle übrigens feststellen, dass der Landtag leider keinerlei Mitspracherecht am LEP hat, einem so wichtigen Instrument der Planung für unser Land. Dass Sie als regierungstragenden Fraktionen aber jetzt einen Antrag stellen, der vermutlich im Wesentlichen auf diesen LEP abzielt, irritiert dann schon ein wenig, denn ist es denn so uneinig, dieses Gremium, dass man mit Beschlüssen des Landtags jetzt argumentieren muss? Das würde mich interessieren. Ich habe jetzt viel über Photovoltaik gesprochen. Die andere potenzielle Einnahmequelle, die Paludikultur, ist mir aber auch ein ganz persönliches Anliegen, das in Ihrem knappen Antrag jedoch lediglich in einem kurzen Punkt „Subventionen für Maschinen“ bedacht wurde. Um bei diesem Thema aber substanziell voranzukommen, müssen wir den Markt für Paludikulturprodukte mit speziell gesetzten Rahmenbedingungen stärken. (Zuruf von Sandy van Baal, FDP) Dazu gehören etwa die Förderung regionaler Wertschöpfungsketten – das haben wir von allen gehört –, der Aufbau von Absatzmärkten und die Unterstützung von Forschung im Bereich Materialkunde und Produktentwicklung. Auch hier hat der Antrag noch Lücken, hier muss nachgebessert werden. (Am Rednerpult leuchtet die rote Lampe.) Insgesamt lässt sich sagen, ja, hat es die richtige Überschrift, das richtige Ziel scheint jedoch …

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