Christian Winter
Ja, gerne. Genau, also auch vorher wurde ja immer der Einzelfall betrachtet. Der Minister hat dazu auch ausgeführt, das ist vielleicht so ein bisschen untergegangen, aber deswegen habe ich es jetzt noch mal hervorgehoben, Herr Koplin ja auch. Also diese Einzelfallbetrachtung gibt es. Ihre Frage ging jetzt ja, also ich kann jetzt nichts dazu sagen, wie jetzt hier das Ganze strafrechtlich betrachtet wird. Das muss die Regierung erklären. Das, finde ich, ist jetzt sozusagen wirtschaftspolitisch auch nicht in meinem Fachbereich. Das ist ja eher dann Ordnungsrecht, ist gleichwohl eine spannende Frage. Ich finde so ein bisschen, dass sich hier Spekulationen, warum wer wie nicht zurückgemeldet hat, sich so ein bisschen auch verbieten. Das sollten wir hier nicht machen. Aber ich bin da für alle Erkenntnisse, die Sie, die vielleicht der Kollege Waldmüller, wenn er noch spricht, hat, bin ich auf jeden Fall offen. Wie sieht es nun mit den Schätzungen aus? Ich finde das sehr schwierig. Es ist auch schwierig, hier mit den Steuern das Ganze zu vergleichen. Ich möchte Ihnen da gerne auch einen Einblick geben in meine Recherchearbeit, die ich im Vorfeld hier dieses Redebeitrages – und wir sind ja seit Monaten an dem Thema dran – geführt habe. Es ist hochgradig unterschiedlich, wer hier diese Hilfen beantragt hat, ganz unterschiedlichste Branchen, die natürlich auch unterschiedlich stark von den Schließungen betroffen waren. Es gab wirklich drei Unternehmen, die konnten drei Monate mehr oder weniger nichts machen, die konnten dann auch die Hilfen zum großen Teil oder teilweise behalten. Es gab auch eine ganz unterschiedliche Praxis von Unternehmern. Jeder Unternehmer ist ja auch unterschiedlich risikobereit, sage ich mal, und das hat sich auch in der Beantragung der Hilfen offenbart. Es gibt einige, die haben gesagt, so, ich nehme jetzt erst mal die 9.000, und andere haben gesagt, okay, ich schaue jetzt sehr genau noch mal, was sind denn meine Betriebskosten hier für diesen Zeitraum, und haben wirklich nur das beantragt. Die mussten auch weniger zurückzahlen. Also aufgrund der Unterschiedlichkeit halte ich hier Schätzungen, wie wir das zum Beispiel auch aus dem Steuerrecht kennen, schlicht und ergreifend nicht für möglich, die Vielzahl ist hier zu groß. Und daher wirklich noch mal der Aufruf, melden Sie sich beim LFI, um hier entsprechende Einzelfallabwägungen möglich zu machen! Schätzung ist nicht möglich.
