landtag-mv.de ↗

Dr. Harald Terpe

GRÜNE 14.11.2024 Sitzungen 8/91

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir beschäftigen uns ja jetzt zum wiederholten Mal mit dieser Problematik „Fristen für die Abrechnung der Corona-Hilfen“. Ursprünglich für Ende Oktober letzten Jahres angesetzt, wurde die Frist schon einmal großzügig verlängert auf den 30. September dieses Jahres. Und wir haben ja davor auch schon gehört, es gab ja da auch schon zumindest Erinnerungsschreiben. Zur Erinnerung, die Zahlungen wurden damals sehr unbürokratisch gewährt. Allein eine Prognose des Umsatzrückgangs reichte aus, um schnell finanzielle Unterstützung zu bekommen. Damit wurde vielen Unternehmen kurzfristig geholfen. Und von Anfang an war klar, dass die Zahlungen unter dem Vorbehalt des tatsächlichen Umsatzausfalls ergingen. Natürlich ist es dann eine Frage der Gerechtigkeit, auch irgendwann eine Abrechnung zu erwarten. Darüber sind sich ja vermutlich auch alle einig. Und die große Mehrheit der Unternehmen hat diese Abrechnung auch bereits fristgerecht geliefert. Die Zahlen sind ja genannt worden, 27.000. In einigen Fällen führte dieses zu Nachzahlungen zugunsten der Unternehmer, in einigen Fällen wird die gezahlte Summe bestätigt und in einigen Fällen ist eine Rückzahlung fällig. Also das verteilt sich ja auch. Die CDU fordert jetzt in ihrem Antrag eine nochmalige Fristverlängerung für die Abrechnung. Begründet wird dies damit, dass es der Landesregierung nicht gelungen sei, die Notwendigkeit des Nachweises über die Verwendung der Mittel zu kommunizieren. Diesem Argument folgen wir nicht. (Rainer Albrecht, SPD: Sehr gut!) Und ich habe noch dazugelernt, was alles gemacht worden ist, um sozusagen zu informieren. Das war mir gar nicht bekannt, dass das so umfangreich war. Aber wie gesagt, wir folgen ja auch dem Argument nicht. Nicht nur hier haben wir uns mehrmals mit der Frage der Abrechnung beschäftigt. Nein, gerade auch die berufsständigen Organisationen haben sich immer wieder öffentlich dazu geäußert. Es ist unglaubwürdig, jetzt zu behaupten, irgendjemand hätte nicht mitbekommen, dass man eine Abrechnung einzureichen hat. Dafür, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, war und ist das Thema einfach zu präsent. Richtig ist, dass eine relevante Anzahl der Unternehmen, die Hilfen bekommen haben, trotz der deutlichen Fristverlängerung noch keine Abrechnung eingereicht hat. Das trifft übrigens auch für andere Bundesländer zu, ist also kein Alleinstellungsmerkmal für M-V. Hier mit dem Finger auf die Landesregierung zu zeigen, geht also fehl. Die Frage ist jetzt, wie wir damit umgehen sollen. Unser Ansatz ist, endlich Rechtssicherheit zu schaffen, und dafür müssen jetzt Bescheide verschickt werden, denn diese können dann auch juristisch überprüft werden. (Rainer Albrecht, SPD: Jawoll! Gut so!) Und da ist ja auch die Frage der Mitwirkungspflicht eindeutig genannt worden. Und so ist es ja auch rechtlich. Wenn man sich im Rechtsstaat bewegt, gibt es die Mitwirkungspflicht. Und deswegen gibt es da auch praktisch zur Unterstützung der Mitwirkungspflicht diese Zinsforderung, das ist Rechtsstaatlichkeit. (Zurufe von Rainer Albrecht, SPD, und Christian Winter, SPD) Es gibt auch keinen Hinweis darauf, dass eine nochmalige Verlängerung der Frist die Situation deutlich verändern würde. Ich glaube, das ist auch schon gesagt worden. Wenn wir nächstes Jahr eine Frist haben, dann sind da immer noch welche da, die übernächstes Jahr fordern. Es darf auch nicht der Eindruck entstehen, dass bei den betroffenen Unternehmen mit zweierlei Maß gemessen wird. Die einen, die sich an alle Fristen halten und teilweise jetzt schon überzahlte Hilfen zurückzahlen, sind die Dummen, (Rainer Albrecht, SPD: Richtig!) weil wir diejenigen, die sich bis jetzt nicht bewegt haben, auch noch dafür belohnen, indem wir ihnen die Zinsen erlassen. Das ist genau das falsche Signal. Klar ist aber auch, dass dort, wo die Rückzahlungen zu Schwierigkeiten führen, sehr umsichtig vorgegangen werden muss. Niemand leugnet, dass das aktuelle wirtschaftliche Umfeld herausfordernd ist. Rückzahlungen müssen also da, wo sie gefordert werden, immer auch in sehr kleinen Raten zahlbar sein oder gestundet werden können. Wir haben gehört, dass das ja auch gemacht worden ist im Wirtschaftsministerium, und das ist der gute Weg. Der Bestand von Unternehmen darf durch die Rückzahlung nicht gefährdet werden. Auch darin sind wir uns sicher einig. Und deswegen kann ich nur den Wirtschaftsminister ermuntern, genau das zu machen, was er hier vorgestellt hat, wenn sich jetzt jemand meldet und in Not ist, dass ihm dann auch geholfen wird. Den Antrag der CDU lehnen wir deshalb ab. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Alle Reden von Dr. Harald Terpe Protokoll ↗