Christian Pegel
Ich habe auch dazu keine detaillierteren Kenntnisse, weil ich keine ausländerrechtliche Akte von dem Betreffenden vor Augen habe. Die Kolleginnen und Kollegen haben in der Vorbereitung vor allen Dingen stärker auf die strafrechtlichen Fragen, offenbar hatten sie Ihre avisierte Frage eher dorthin vermutet, sie haben mir detailliert Straftaten an die Hand gegeben, aber ich habe keine Inhalte der Akte bei, sodass ich nicht sagen kann, ob die Identität auch aus Sicht des Herkunftslandes – das ist der entscheidende Punkt – als hinreichend geklärt gilt, um eine Abschiebung vornehmen zu können.
