Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Zensus beruht auf einer europäischen Richtlinie und einem Bundesgesetz, wird schon zum wiederholten Male durchgeführt. Er ist bei diesem Mal in der Systematik beinahe identisch mit dem letzten Mal. Die Feststellungsbescheide, beim letzten Mal sind ja auch deutschlandweit diverse Feststellungsklagen geführt worden, keine war erfolgreich, und das Bundesverfassungsgericht hat am Ende im Übrigen auch einer Verfassungsbeschwerde, einer Normenkontrollklage nicht entsprechen wollen. Die genaue Zahl tagegenau kann ich Ihnen nicht mitteilen, weil die ja an anderen Behörden eingeht. Ich erinnere mich, dass die Medienlage zumindest von deutlich mehr Klagen ausgeht, als wir zurzeit bereits haben. Am 08.11. hatten die Kolleginnen und Kollegen des LALLF 55 Klagen, die ihnen zugestellt waren. Medial wurde allerdings von 120 Klagen ausgegangen. Das ist jetzt aber kein Gegensatz, sondern es dauert in der Regel einen Moment, bis die Gerichte dann zugeordnet haben, die entsprechende Klage zustellen, sodass wir davon ausgehen, dass die mediale Berichterstattung, die von 120 Klagen ausgeht, durchaus in der Größenordnung zutreffend ist und bei uns jetzt Stück für Stück zeitversetzt dann auch diese weiteren Klagen eingehen. Das Gericht weist bisher darauf hin und auch ein Teil der Kommunen, dass sie vor allen Dingen fristwahrend Klage erheben. Da hängt dann in der Regel das Bemühen dran, hinterher die Akteneinsicht zu erreichen, und auf der Grundlage der Akteneinsicht – als alte anwaltliche Kenntnis gebe ich das gern auch mit, dass das ein durchaus übliches Verfahren ist – kann man dann entscheiden und weiter verfahren, wie man inhaltlich begründen will. Es gibt also in der Regel bisher nur Klageeinreichungen. Die Begründung wird dann vorbehalten für den Zeitpunkt nach der entsprechenden Akteneinsicht in die jeweiligen Vorgänge.
