Christian Pegel
Da die Kolleginnen und Kollegen in dem Fall mir mit Sicherheit aufgeschrieben hätten, dass es sich dann um eine schwere Körperverletzung handelt, wir zurzeit, in Anführungszeichen, „nur“ – das ist wirklich in Anführungszeichen – von einer gefährlichen ausgehen, das sind so Steigerungen, die das Gesetz kennt, gehe ich auch davon aus, dass zumindest die Polizei keine Kenntnis über, ich sage mal, bleibende Schäden im Augenbereich oder Ähnliches hat. Das lässt sich auswaschen, ist trotzdem hochgradig unangenehm, und vor dem Hintergrund muss man auch aufpassen, dass wir es nicht verniedlichen. Das wäre gar nicht meine Intention. Ich kann Ihnen aber auch keinen genaueren Umstand nennen. Aber er muss zwischenzeitlich vernehmbar gewesen sein. Und noch einmal, es gibt zumindest keinen Hinweis auf eine schwere Körperverletzung.
