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Christian Pegel

14.11.2024 Sitzungen 8/91

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, vielen Dank! Zum einen, die Kolleginnen und Kollegen haben recht, aus datenschutzrechtlichen Gründen sind die da gehindert. Ich glaube, dass es auch klug ist, dass wir diese Wege einhalten. Am Ende haben Sie recht, deren Informationen sind die, auf deren Grundlage ich jetzt antworte. Ich will darauf hinweisen zu Beginn, dass das Ermittlungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Das ist mir ein wichtiger Sachverhalt. Zweitens. Der Sachverhalt, den ich von den Kolleginnen und Kollegen zugearbeitet bekommen habe, weicht geringfügig von Ihren Hinweisen ab. Im Zweifel lohnt es sich möglicherweise, wenn Sie es konkreter kennen, dann noch einmal uns an die Hand zu geben. Zumindest von dem mitspielenden Mädchen ist in der Sachverhaltsdarstellung, die ich an die Hand bekommen habe, nicht die Rede. Das wäre ja im Zweifel eine mögliche weitere Zeugin, deswegen also die Vorrede. In der Tat haben wir am 17.10.2024 eine Anzeige, einen Sachverhalt zur Anzeige gebracht bekommen, der gegen 18:40 Uhr in Wismar auf dem genannten Spielplatz vonstattengegangen sein soll. Ein 11-jähriges Kind ist vermutlich Geschädigter, gibt nämlich an, sich auf dem Spielplatz aufgehalten zu haben. Es gibt keinen Hinweis hier auf weitere Personen. Auf dem Spielplatz befanden sich aber drei weitere. Insoweit haben wir an der Stelle drei weitere männliche Kinder/Jugendliche, irgendwo zwischen 11 und 13 Jahren werden sie von dem Geschädigten geschätzt, die anderen drei. Einer der Beteiligten, ebenfalls zwischen 11 und 13, soll dunkle Hautfarbe, schwarze kurze Haare und dunkle Kleidung tragend dann auf ihn zugelaufen seien. Er sei ängstlich geflüchtet. Er habe dann aber nach einiger Zeit sich umgeschaut, um den Verfolger zur Rede zu stellen, weshalb er so – für ihn offenbar beängstigend – auf ihn zugegangen ist. Dabei soll dieser ein Reizstoffgerät in der Hand des Verfolgers gesehen haben und dieses sei auch eingesetzt worden. Vom Festhalten durch die weiteren Beteiligten ist in dem Sachverhalt, der mit zugearbeitet wurde, ebenfalls keine Rede. Der Sprühstrahl des Reizgerätes hat dann den Geschädigten im Gesicht getroffen. Hierdurch sind Augenreizungen und Atemnot aufgetreten. Er hat sich dann in Begleitung seiner Mutter zur Polizei und ins Krankenhaus begeben beziehungsweise ins Krankenhaus begeben und danach zur Polizei. Die Reihenfolge kenne ich nicht, das nehme ich eher an. Die Beschuldigten sind aber leider nicht näher beschreibbar zurzeit, sodass die Strafanzeige gegen Unbekannt geführt wird und wir vor dem Hintergrund zwar in Ermittlungen sind, aber zurzeit nichts Anfassbares haben. Und noch einmal, wenn sich ein weiteres Mädchen aufgehalten hätte, wäre sie als Zeugin aus Sicht der Polizei mit Sicherheit wünschenswert.

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