Nikolaus Kramer
Ja, und genau das ist der Punkt, dieses Abwägen von den berechtigten Bürgerinteressen, aber auch den berechtigten Interessen der Polizeibeamten. In meiner Erinnerung geht es hier um genau einen Fall, der dann eben genau jetzt diese Diskussion in Gang gebracht hat, die Sie auch gerade geschildert haben. Ich bin da ganz Ihrer Meinung, Herr Innenminister. Der Bürger hat natürlich das Recht darauf zu erfahren, welcher Polizeibeamte ist mit mir in eine polizeiliche Maßnahme gegangen. Und das kann man im Nachhinein klären. Meine Befürchtung ist nur – und das möchte ich Ihnen halt mitgeben auch in die Diskussion und das möchte ich als Denkprozess angehen –, dass es halt eben oftmals schwierig sein kann, (Michael Noetzel, DIE LINKE: Das ist keine Frage.) schon im Vorfeld sich durch einen Dienstausweis zu legitimieren. (Enrico Schult, AfD: Kommt noch.)
