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Christian Pegel

14.11.2024 Sitzungen 8/91

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Fraktionsvorsitzender, das beruht ja auf einer Empfehlung des Bürgerbeauftragten, dass die Diskussion entsteht. Und der Bericht des Bürgerbeauftragten ist nach meiner Erinnerung im letzten oder vorletzten Sitzungszyklus hier auch einmal eingebracht und vom Parlament formell entgegengenommen worden. Noch mal, die Einladung wäre, glaube ich, nicht von der Hand, auch mit dem Bürgerbeauftragten noch mal seine Gründe für diese Empfehlung zu erörtern. Wir haben in der Erwiderung an den Bürgerbeauftragten mitgeteilt, dass wir diesen Vorschlag genau wie viele andere auch in die SOG-Novellierung einbringen werden. Da werden Vorschläge sein, die auch konträr zueinander sind. Wir sind an vielen Stellen mit der Regierungsmeinung noch nicht abschließend in der Bildung durch. Ich will aber darauf hinweisen, dass ich zur Kenntnis nehme, und darauf bezieht sich der Bürgerbeauftragte, dass in anderen Bundesländern – ein Beispiel, was mir immer angegeben wird, ist das bayerische Polizeiaufgabengesetz – tatsächlich solche Bestimmungen zwischenzeitlich in den Gesetzen vorgesehen sind. Ich neige in der Tat momentan auch dem Gedanken zu, dass das Tragen einer Uniform eine gewisse Nachvollziehbarkeit des polizeilichen Auftrages mit sich bringt. Das gilt erst recht für das Tragen einer Waffe und eines Fahrzeuges. Wir haben also althergebracht ein Stück weit eine Unterscheidung zwischen denjenigen, die kriminalpolizeilich unterwegs sind, die nach einer Dienstvorschrift sich schon heute ausweisen müssen im Übrigen, und das ist ja auch das, was wir Menschen anraten, dass sie sich eben an der Straße nicht oder auch an der Haustür nicht von jemandem erzählen lassen, er ist Polizeibeamter, sondern den Nachweis verlangen. Da werden wir also sicherlich auch noch mal überlegen müssen, ob wir zumindest das gesetzgeberisch über die bisherige Verwaltungsvorschrift hinaus verankern. Ob es für die Uniform tragenden Kolleginnen und Kollegen der Fall ist, da bin ich noch nicht endentschieden. Ich sehe, dass andere Bundesländer dazu neigen. Ich habe den Eindruck, die Fälle, in denen das wirklich problematisch ist und die der Bürgerbeauftragte zum Anlass genommen hat, sind in Wahrheit Situationen, wo bereits ein Konflikt in einer konkreten Situation aufgetreten ist und eine Bürgerin oder ein Bürger gerne eine Identifikation möchte, um sich hinterher beschweren oder weitere Ermittlungen vornehmen zu können. Ich habe den Eindruck, dass wir eher darüber nachdenken müssen, wie wir in den Situationen eine Reaktion der Kolleginnen und Kollegen sicherstellen. Und dann ist es losgelöst von der Frage, ist es ein Dienstausweis oder ein Name, die sicherstellen, dass ein Bürger sagt, ich habe jetzt einen Namen, den ich mitnehmen kann, über den ich mich beklagen kann. In der Regel steht er im Übrigen auf der Uniform. Von daher bin ich da immer ein bisschen im Schwange, wie weit ich der Sachverhaltsdarstellung, die mir in die Hand gegeben wird, in Gänze folgen mag. Aber ich sehe eben Situationen, wo das offenbar in Konfliktlagen nicht perfekt gelingt. Natürlich hat der Bürger ein Interesse und auch eine Berechtigung zu wissen, wer ihm gegenüberstand. Und wir werden gemeinsam im Rahmen der SOG-Novellierung diskutieren müssen, wie wir dieses Interesse, was ich nachvollziehen kann, sicherstellen. Und umgekehrt gibt es eine Menge Polizeibeamt/-innen und Polizeibeamte, die zu Recht sagen, es gibt Einsatzlagen, da hätte ich gern, dass mein Name nicht erkannt wird. Das tun wir bei geschlossenen Einheiten, indem wir lediglich eine Nummerncodierung vorsehen, weil wir natürlich auch wissen, dass manche Polizeibeamt/-innen und Polizeibeamten im Zweifel damit auch nähertreten würden, wenn sie alles kennen. Ich glaube, in genau der Diskussion werden wir uns in der SOG-Novellierung befinden. Ich bin noch nicht abschließend entschieden, die Landesregierung auch nicht, der Bürgerbeauftragte ja, und möglicherweise macht es auch noch mal Sinn, im Petitionsausschuss mit dem Bürgerbeauftragten seinen Bericht zu erörtern und genau an der Stelle mal nachzufassen, um welche Fälle geht es eigentlich und braucht man dafür eine allgemeine Ausweispflicht für alle oder muss man überlegen, wie man in Konfliktlagen sicherstellt, dass die Bürgerinteressen, die auch berechtigt sind, abgebildet werden, aber die Beamteninteressen ebenfalls im Blick bleiben.

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