Nikolaus Kramer
Ja, ebenfalls vielen Dank, Frau Präsidentin! Herr Minister, ebenfalls der Berichterstattung ist zu entnehmen gewesen, dass es Diskussionen darum gab, dass sich die Polizeibeamten hier im Land mittels Dienstausweis und dem Vorlesen der Dienstausweisnummer legitimieren müssen. Meine Erfahrung aus der Vergangenheit zeigt, dass die herrschende Meinung ist, dass das Auftreten eines Polizeibeamten in Uniform insbesondere mit dem Zusatz der Dienstwaffe, die zu tragen ist, und auch dem Streifenwagen als Legitimation ausreichend sei und lediglich Polizeibeamte, die zivil unterwegs sind, also sprich zivile Einsatzkräfte beziehungsweise Beamte der Kriminalpolizei, diese Ausweispflicht haben, dass sie also vor dem polizeilichen Einschreiten, vor der polizeilichen Maßnahme ihren Dienstausweis gegenüber dem sozialen Konfliktpartner, gegenüber dem polizeilichen Gegenüber sich auszuweisen haben. In der Diskussion war dann auch zu entnehmen, dass Sie befürworten, das Sicherheits- und Ordnungsgesetz beziehungsweise Polizeigesetz dahin gehend zu ändern, dass eben auch uniformierte Polizeibeamte sich ausweisen müssen. Wie stehen Sie als Innenminister dazu? Reicht Ihnen das als Legitimation, sich mit Uniform, Streifenwagen in Verbindung mit Dienstwaffe, oder halten Sie daran fest, dass sich der Polizeibeamte dementsprechend in Einsatzlagen gegenüber dem polizeilichen Gegenüber ausweisen muss?
