Hannes Damm
Na gut! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Guten Morgen, Herr Minister! Der Standort der Deponie Ihlenberg soll ja seit geraumer Zeit zu einem Umweltkompetenzzentrum entwickelt werden. Diese Entwicklung erstaunt ein bisschen vor dem Hintergrund der immer noch ungeklärten Frage, ob der Standort der Deponie umweltrechtlichen Anforderungen unseres Staates genügt. Denn eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist ja weder für die Deponie selbst noch für dieses Infrastrukturvorhaben am Standort jemals durchgeführt worden. Der NABU befindet sich seit längerer Zeit in rechtlichen Auseinandersetzungen mit den Betreiberinnen der Sondermülldeponie beziehungsweise dem Land M-V. Zentraler Streitpunkt ist das Fehlen eben dieser Umweltverträglichkeitsprüfung für den Betrieb und auch für die Erweiterung der Deponie. Der NABU fordert eine UVP, um den Einfluss der Deponie auf Umwelt und Grundwasser zu überprüfen, da bei umliegenden Messungen erhöhte Schadstoffkonzentrationen festgestellt wurden. Die ursprüngliche Genehmigung für die Deponie stammt aus DDR-Zeiten und wurde ohne UVP in das bundesdeutsche Recht überführt. Auch eine Erweiterung um südliche Bauabschnitte sowie die Errichtung multifunktionaler Abdichtungen sind genehmigt worden, ohne die vom NABU geforderte UVP durchzuführen. Die letzte veröffentlichte Verlautbarung der Ihlenberger Abfallentsorgungsgesellschaft dazu liegt über fünf Jahre zurück. Daher frage ich Sie und die Landesregierung: Welchen Stand haben die rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen NABU und Landesregierung mittlerweile?
