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Stefanie Drese

13.11.2024 Sitzungen 8/90

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Es ist völlig richtig, wir brauchen eine Entbürokratisierung im Krankenhausbereich. Das Thema beschäftigt uns in Mecklenburg-Vorpommern seit dem Start der Vorbereitung der Krankenhausreform. Wir haben deshalb vor rund zwei Jahren im Rahmen der Regionalkonferenzen des Gesundheitsministeriums mit den Krankenhäusern eine entsprechende Abfrage initiiert, um frühzeitig auf den Abbau von Bürokratie und Dokumentationspflichten hinzuwirken. Uns war das Thema so wichtig, dass wir zu den Regionalkonferenzen ausdrücklich auch die Pflegedienstleitungen aller Krankenhäuser eingeladen haben, um direkt aus der Praxis zu erfahren, welche Einsparpotenziale vorhanden sind. Die Einbeziehung des Pflegebereichs hat übrigens damals nicht allen Klinikleitungen gefallen. Uns war das aber wichtig, und einige Maßnahmen haben dann auch Einzug in dem im Antrag aufgeführten 55 Vorschläge umfassenden Papier der Krankenhausgesellschaft zum Bürokratieabbau gefunden. Die Entbürokratisierung von Verfahrensabläufen ist auf dem Papier ein Kernelement des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes. Sie dient nicht nur einem verbesserten Organisationsablauf in der Versorgung der Patientinnen und Patienten in den Krankenhäusern, sondern ist auch ein geeignetes Instrument, dem sich durch den demografischen Wandel ergebenden Fachkräftemangel zu begegnen. Das KHVVG macht hierbei einige Schritte in die richtige Richtung, aber – und das sage ich hier deutlich – der Bereich der Entbürokratisierung gehört zu den weniger gelungenen Themen des Gesetzes. Der Bund hat nach unserer Einschätzung bei der Erarbeitung der Gesetze die vorliegenden Erkenntnisse und konkreten Änderungsvorschläge für eine Entbürokratisierung in den Krankenhäusern nur punktuell berücksichtigt. Während der Erarbeitung des Gesetzes zur Krankenhausreform haben wir etwa in mehreren Stellungnahmen immer wieder auf weiter gehende Maßnahmen zum Bürokratieabbau gedrängt. Von daher, schön, dass die AfD das Papier der Krankenhausgesellschaft in ihrem Antrag noch einmal zusammengefasst hat. (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Bitte schön!) Mit einigen Ländern sind wir nun einen Schritt weiter und bereiten für die Bundesratssitzung am 22. November einen Entschließungsantrag vor, der das Thema Bürokratieabbau noch einmal aufgreift. Ich kann Ihnen sagen, dass hierbei Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern die treibenden Kräfte sind. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Toll!) Lassen Sie mich kurz den Inhalt des Entschließungsantrages im Bereich der Entbürokratisierung vorstellen. Wir wollen, dass Doppelarbeiten zur Erfüllung bürokratischer Pflichten ebenso wie verzichtbare Regelungen aufgehoben werden. Prinzipiell sollten gleiche Sachverhalte in der Krankenhaussachbearbeitung durch Pflegepersonal oder Verwaltung nur ein Mal aufgearbeitet werden müssen. Die Bürokratiefolgekosten werden in ihrer Abschätzung im Gesetz nur unzureichend abgebildet. Deshalb sollten in diesem Kontext einheitliche Prüfregeln auf allen Ebenen angestrebt und laufend aktualisiert werden. Digitalisierungsprozesse sind in allen Bereichen der Krankenhaustätigkeit anzustreben, allerdings nur bei positivem Kosten-Nutzen-Effekt. Gesetzliche Verpflichtungen bei der Umsetzung der angestrebten Reformen müssen realistisch gestaltet werden. Alle Verfahren sollten regelmäßig im Hinblick auf ihre Zweckhaftigkeit und ihren Wirkungsgrad geprüft und gegebenenfalls bei Bedarf angepasst oder bei Zielverfehlung außer Kraft gesetzt werden. Sie sehen, unabhängig vom Inkrafttreten des Gesetzes, unabhängig vom Datum der Bundestagsneuwahl, unabhängig von der neuen Bundesregierung – wir brauchen zur Zielerreichung beim Thema Entbürokratisierung noch viele weitere Schritte und Ergänzungen, um wirklich Synergien zu heben, die die Arbeitsbedingungen des medizinischen und pflegerischen Personals erleichtern und der Patientenversorgung zugutekommen. Genau dieser Aufgabe stellen wir uns auch auf Landesebene. Wir sind gerade dabei, eine neue Fassung des Landeskrankenhausgesetzes zu erarbeiten, und sind dabei bestrebt, die Bürokratieentlastung voranzutreiben. Ich darf Ihnen bereits mitteilen, eine zentrale Maßnahme für den Bürokratieabbau wird die Neuorganisation der Landeskrankenhausförderung sein. Die bisherige Einzelförderung verursacht einen großen Verwaltungsaufwand, vor allem bei den Krankenhäusern. Wir arbeiten gerade daran, die Förderregularien zu verschlanken. Entsprechende Vorschläge der Landesregierung werden Sie dann im Rahmen der Neufassung unseres Landeskrankenhausgesetzes diskutieren und hoffentlich beschließen können. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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