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Dr. Till Backhaus

13.11.2024 Sitzungen 8/90

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Waldmüller, ich habe den Antrag sehr deutlich wahrgenommen. Ich will Ihnen ausdrücklich in diesem Hohen Hause noch mal die Fakten vorlegen. Ich bin dankbar für Ihre Rede, die ja doch sehr ausgewogen war, wenn ich das so sagen darf. Ich glaube, wir müssen uns auch einig sein, der Küstenschutz in Mecklenburg-Vorpommern beträgt 100 Kilometer. 100 Kilometer! Auf diesen 100 Kilometern sind wir als Land Mecklenburg-Vorpommern verantwortlich dafür, dass der Küstenschutz für die bebauten Gebiete auf höchstem Niveau stattfindet. Und das bedeutet ausdrücklich, dass die Maßnahmen, die die Strände so attraktiv machen, das sind Maßnahmen zum Schutz des Hinterlandes. Und der Schutz beginnt im Wasser mit der Schorre, geht dann über den Strandbereich, und dann kommt das Verschleißteil und dann kommt die Düne. Ich denke, dass Sie das auch alles wissen. Aber ich bitte hier noch mal ausdrücklich um Verständnis, im Vordergrund all dieser Maßnahmen steht erst mal der Schutz der bebauten Gebiete mit dem Ortskern und der Schutz der Menschen und der kapitalen Werte. Wenn wir uns da einig sind, dann haben wir schon mal einen wesentlichen Punkt erreicht, und das muss die Priorität sein. Und ich bitte jetzt, einfach mal nur ein Jahr zurückzudenken. Und ich bin ein Freund – und das ist auch mit Reinhard Meyer so besprochen – von klaren und möglichst unbürokratischen Grundlagen, und deswegen ist ein Stichtag richtig. Ich sage das ausdrücklich. Und jetzt denken wir nur mal ein Jahr zurück. Erinnern Sie sich noch an den 18./19. Oktober? Ich gehe davon aus. Sie nicken. Da hatten wir eine schwere Sturmflut. Wir haben Glück, ganz großes Glück gehabt. Aber ich will an dieser Stelle auch mal sagen, wer ein bisschen Gedächtnis hat, der weiß auch, dass man zum Beispiel in Rostock, dieser Fall wird ja auch immer wieder hochstilisiert, da hat man dann mit Radladern die sogenannten Versorgungseinrichtungen gesichert und hat in unsere Küstenschutzmaßnahmen eingegriffen. Und da sage ich mal ganz klar, das geht nicht. Und, Herr Waldmüller, ich sage auch ausdrücklich, grundsätzlich ist es so, dass nach dem Landeswassergesetz Paragraf 87 die Nutzung der Küstenschutzanlagen grundsätzlich untersagt ist. Es gibt nur Ausnahmen, und diese Ausnahmen haben wir in den letzten Jahren mit dem Erlass – diesen Erlass, über den, denke ich, kann man in Ruhe reden. Und da will ich mal eins schon mal andeuten, das habe ich auch mit dem Wirtschaftsministerium, mit dem Wirtschaftsminister besprochen, wir werden eine Runde drehen mit den Strandbetreibern, das habe ich im Übrigen auch mehrfach gemacht, ich werde dazu aber auch die Kurverwaltung einladen und selbstverständlich sollten die Ämter, die Gemeinden mit dabei sein und selbstverständlich auch die drei entscheidenden Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt, die nämlich für den Küstenschutz dann zuständig sind. Und in diesem Zusammenhang ist für mich auch noch mal außerordentlich wichtig, dass wir festhalten, dass wir insbesondere, Herr Waldmüller, in den Zeiten – und das ist wissensbasierte Grundlage –, in den Zeiten vom 16. Oktober bis 31. März haben wir natürlich eine Häufung der Risikofaktoren. Das muss man einfach erkennen. Deswegen ist für mich vollkommen klar, wir haben in den letzten fünf Jahren – und das bitte ich Sie auch mal mitzunehmen –, haben wir 92 Anträge gehabt von Strandbetreibern. 92! Da ist dann aber auch, wie Sie erkennen können, es sind auch 5 Anträge, die möchte ich hier noch mal sagen, im Zusammenhang mit Corona in der Corona-Phase gewesen. Die kann ich dann also noch abziehen. Und davon, von diesen Anträgen, von den 92, sind 82 genehmigt worden. (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.) Also es wird ja manchmal so getan, als ob unsere Verwaltungen einfach nicht in der Lage sind, hier Kompromisse zu erzielen. Und da will ich mal ausdrücklich sagen, wenn hier vernünftige Anträge gestellt werden, die auch begründet sind und die auch im Interesse, ich sage mal, des Gemeinwohles, des Tourismus ganz klar in den Vordergrund gestellt werden, das ist ja von Silvester angefangen bis hin, ich sage mal, die Schlittenhunderennen auf der Insel Usedom, das sind Events, da haben Sie vollkommen recht und da sind wir uns auch vollkommen einig, wir wollen saisonverlängernde Maßnahmen und wir wollen gemeinsam auch dafür sorgen, dass am Strand auch eine, ich sage mal, entsprechende Kultur, eine Bäderkultur stattfindet, die dann auch eine vernünftige Strandversorgung ermöglicht. Natürlich haben wir daran ein gemeinsames Interesse. Und beide Häuser wissen natürlich auch, dass gut 7 Milliarden Euro im Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt werden. Und auch von diesen Unternehmen, die Strandbewirtschafter, gibt es in weiten Teilen im Übrigen, ich sage das ganz bewusst auch noch mal, überhaupt keine Probleme, überhaupt keine. Ich glaube, man muss manchmal ein bisschen mehr reden und man muss vernünftige Anträge stellen und dann findet man eine Lösung. Im Übrigen finde ich es auch interessant, wenn Gastronomen oder Strandbetreiber mit alternativen Ideen kommen, vielleicht auch hinter die Düne auf die Promenade zu gehen. Warum soll man da nicht eine Möglichkeit einräumen? So! Und deswegen finde ich, dass es richtig ist, dass wir diese Runde drehen werden. Der Termin steht. Am 9. Januar soll es diese größere Runde geben, natürlich auch mit den Tourismusverbänden. Und meine Grundposition lautet hier noch mal, ich glaube, es macht Sinn, die Bäderordnung – die Bäderordnung! – und die Strandnutzung, den Erlass, mit nebeneinanderzulegen und zu gucken, welche Möglichkeiten der Anpassung haben wir da. Zweitens. (Am Rednerpult leuchtet die rote Lampe.) Ich sehe das. Zweitens. Die Ferienplanung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland müssen wir uns angucken. Ich glaube, das große Interesse ist eben auch, die Ferienzeit mit zu nutzen. Und ich glaube auch, wir sollten uns einig sein, dass es dann eine Anpassung des Erlasses geben kann in Richtung der sukzessiven Verlängerung, Punkt eins, Punkt zwei eine Reduktion ab einer bestimmten Phase, damit dann, innerhalb von 24 Stunden muss die Beräumung, wir haben heute zwölf Stunden, aber mit der Technik und mit der Wetter-App des Deutschen Wetterdienstes, wo die Vorhersagen doch sehr, sehr genau und präzise sind, glaube ich, kann man das auch mit unserem Haus und mit dem Wirtschaftsministerium sauber abstimmen, sodass dann auch die Strandbetreiber sich auch klar dazu bekennen müssen, dass sie die Wetter-App haben, dass innerhalb von 24, nicht mehr 12, dass sie dann zu beräumen haben, damit, wenn es dann nicht geschafft wird – das will ich auch ausdrücklich sagen, weil mir sagen das auch die Gemeinden –, dass dann diejenigen, die die Schäden verursachen, für diese Schäden aufzukommen haben. (Sandy van Baal, FDP: Das ist klar.) Denn heute ist es so – da bin ich Ihnen dankbar, wenn Sie auch jetzt schon nicken –, dass dann im Übrigen unsere Freiwilligen Feuerwehren gerufen werden und dann die Strandkörbe da aus dem Wasser holen oder sich selber noch in Gefahr bringen. Und das kann, das kann nicht sein, bei allem Wohlwollen! Und insofern, glaube ich, liegen die Karten relativ gut auf dem Tisch. Und ich sage auch noch mal ausdrücklich für unser Haus, dass wir einen Skywalk haben, ja, eine saisonverlängernde Maßnahme. Wir haben dankenswerterweise, die Ministerpräsidentin hat heute darauf hingewiesen, was unsere Nationalparke/Biosphärenreservate leisten. Ich weiß nicht, ob Sie mal den Kranichzug gesehen haben, wahrscheinlich, bestimmt, ja, und, und, und. Oder jetzt mit der Seebrücke haben wir weitere Highlights geschaffen, die ganzjährig nutzbar sind. Und dass dazu eine vernünftige Versorgung mit einem Stichtag, mit einem sauberen Verfahren abgewickelt werden sollte, dafür werden wir uns einbringen. Und insofern, hoffe ich, haben wir eine klare Ansage gemacht. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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