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Falko Beitz

SPD 13.11.2024 Sitzungen 8/90

Die Worte liegen manchmal dicht beieinander. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit Anfang Oktober läuft die Ressortanhörung zur Novellierung des Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetzes durch die Landesregierung. Aber statt diesen im Dialog entwickelten Entwurf abzuwarten, setzen uns die GRÜNEN hier einen eigenen und offensichtlich mit heißer Nadel gestrickten Entwurf vor. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Noch besser, Sie erwarten sogar, dass wir trotz der offensichtlichen Schwächen, die bereits deutlich wurden – Ihres Entwurfes –, diesem auch noch zustimmen und damit das bestehende Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz abwickeln. Dann wäre alle Arbeit, die bislang in diese Novelle gesteckt wurde, vergebens gewesen. Darum ist es für uns heute einfach, die Entscheidung über den Gesetz… oder unsere Entscheidung zu verkünden: Wir lehnen diesen Entwurf und auch die Überweisung entschieden ab. Wenn ich Ihren Entwurf lese, dann frage ich mich beispielsweise als ehrenamtlicher Bürgermeister, warum Informationen der Bürgerinnen und Bürger über Vorschläge von Vorhabenträgern zwingend an einem Wochenende stattfinden müssen. (Heiterkeit bei Marcel Falk, SPD) Genauso, wie es in der Woche Hinderungsgründe für die Teilnahme an wichtigen Sitzungen gibt, existieren diese ebenso an Wochenenden. Was gewinnt man durch die grüne Wochenendunterrichtungspflicht? Aus meiner Sicht nichts. (Marcel Falk, SPD: Genau!) Und ja, die Diskussion um die Frage, ob nicht steuerliche Abgaben für die Finanzierung von pflichtigen Aufgaben eines staatlichen Gemeinwesens herangezogen werden können, beschäftigt viele Juristinnen und Juristen. Aber dass Sie von vornherein ausschließen wollen, dass eine Gemeinde die Einnahmen aus der Beteiligung auch für Pflichtaufgaben verwenden kann, sehe ich kritisch. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD) Nehmen wir mal einen Sonderfall an: kleine Gemeinde in Mecklenburg-Vorpommern, RUBIKON rot, aber drei Windräder vor der Haustür. Wollen Sie dieser Gemeinde ernsthaft erzählen, eure Kita müsst ihr dichtmachen, um eure Aufgaben zu reduzieren, aber einen biberfreundlichen Bachlauf, (Heiterkeit und Zuruf von Marcel Falk, SPD) einen Greifvogelhorst und eine Bienenwiese dürft ihr finanzieren?! Das ist jetzt ein Sonderfall. Aber die Gruppennützigkeit der Aufgabe, die ja im vorliegenden Fall die Akzeptanzsteigerung der Energiewende beziehungsweise ihrer Erzeugungsanlagen bei den Menschen vor Ort ist, die wird eher nicht erreicht, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Dirk Bruhn, DIE LINKE) Auch frage ich mich, warum Sie bei der Bemessung der anspruchsberechtigten Personen mit zweierlei Maß messen. Bei Windkraftanlagen muss mein Grundstück tatsächlich innerhalb von 2.500 Metern zum nächstgelegenen, muss sich mein Grundstück innerhalb von 2.500 Metern zum nächstgelegenen Mast befinden, bei PV-Anlagen reicht es, in einer anspruchsberechtigten Gemeinde zu wohnen. Ich persönlich kann diesen Unterschied nicht begründen, er ist aber ein schönes Beispiel für den erhöhten Verwaltungsaufwand, den Sie mit Ihrem Entwurf produzieren. Statt auf den Hauptwohnsitz in der berechtigten Gemeinde auch bei Windkraftanlagen abzustellen und darauf abzustellen, wählen Sie lieber den komplizierteren Weg der Einzelfeststellung, der zudem nicht zwingend zu mehr Gerechtigkeit führt, weil die optische Wirkung einer Windkraftanlage auf 2.499 Metern Abstand nur marginal von der in 2.501 Metern Abstand abweicht. Wie bereits gesagt, wir lehnen Ihren Entwurf ab und warten auf den Gesetzentwurf der Landesregierung. Dieser wird ebenfalls eine Ausweitung der PV-Anlagen umfassen. Der Radius der anspruchsberechtigten Gemeinden wird in Harmonisierung mit dem Bundesrecht auf 2.500 Meter abgesenkt. Die Rolle der Gemeinden bei der Wahl der Beteiligungsform wird gestärkt, und wir werden den Gemeinden, die Gemeinden nicht verpflichten, die Bürger nur am Wochenende zu informieren, sondern ihnen die freie Wahl geben, wann sie dieses Thema beraten wollen. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Dirk Bruhn, DIE LINKE) Flexibilität vor Ort, das ist der Maßstab, mit dem wir die Beteiligung angehen. Bürokratische Hürden werden abgebaut und Transparenz wird geschaffen durch die Integration der Daten zur Beteiligung in den Energieatlas, der bereits existiert. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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